﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20051091</id><updated>2025-06-24T22:57:32Z</updated><additionalIndexing>48;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrsunfall;Gesundheitszeugnis;Autofahrer/in;älterer Mensch</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4708</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0107010201</key><name>älterer Mensch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1802020302</key><name>Verkehrsunfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K180102010101</key><name>Autofahrer/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1802020301</key><name>Sicherheit im Strassenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104040104</key><name>Gesundheitszeugnis</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-05-31T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-06-17T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2006-05-31T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.1091</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Fahreignung ist für die sichere Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr eine entscheidende Voraussetzung. Vor dem Erwerb des Führerausweises wird das Sehvermögen untersucht. Zusätzlich ist ein Fragebogen über den Gesundheitszustand auszufüllen. Für den Regelfall setzt der Gesetzgeber also auf Eigenverantwortung. Vielfach können gesundheitliche Bedenken mit entsprechenden Auflagen (z. B. Anpassungen des Fahrzeuges oder Brillentragpflicht) ausgeräumt werden. Einer vertrauensärztlichen Untersuchung müssen sich Autofahrer ab dem 70. Altersjahr alle zwei Jahre unterziehen. Rund die Hälfte der kantonalen Behörden übertragen diese Untersuchung den behandelnden Ärzten. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die verkehrsmedizinische Wissenschaft stellt ab dem 70. Altersjahr in vermehrtem Ausmass Krankheiten und Gebrechen fest, die sich mit der Verkehrssicherheit nicht vereinbaren lassen. Dabei ist natürlich festzuhalten, dass auch jüngere Personen durchaus die Fahreignung beeinträchtigende gesundheitliche Probleme haben können und dass Senioren oft bis ins hohe Alter noch völlig fahrgeeignet sind. Der Gesetzgeber kommt aber um eine schematische Regelung, die nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann, nicht herum.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Zeit zwischen dem Erwerb des Führerausweises und der ersten ärztlichen Untersuchung wird (ausser bei den Berufschauffeuren) voll und ganz auf Eigenverantwortung gesetzt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang vor allem die schleichende und oftmals nicht bemerkte Abnahme des Sehvermögens, da die im Strassenverkehr relevanten Informationen zu 90 Prozent visueller Natur sind. Die geltenden Vorschriften erfüllen ihren Zweck deshalb nur teilweise. Sie sollen überprüft und aktualisiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Vollzugsbehörden sind heute frei, die Untersuchungen an Vertrauensärzte (Amtsärzte) oder an die behandelnden Ärzte (Hausärzte) zu übertragen. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile: Zwar kennt der Hausarzt die Krankengeschichte des Probanden in der Regel sehr gut und ist daher für die Beurteilung der Fahreignung prädestiniert. Gleichzeitig steht er aber mit ihm in einem Vertrags- und oftmals sogar in einem Vertrauensverhältnis. Die Mitteilung, dass der Patient auf das Autofahren verzichten soll, kann das Vertrauensverhältnis einerseits nachhaltig stören. Deshalb sind Gefälligkeitsgutachten nicht völlig ausgeschlossen. Andererseits kann gerade das Vertrauensverhältnis eine höhere Akzeptanz der negativen Mitteilung bewirken. Unabhängige Vertrauens- oder Amtsärzte haben keine Interessenskonflikte. Aber sie haben vom Probanden in der Regel nur eine Momentaufnahme. Erfahrungsgemäss wiegen sich die Vor- und Nachteile der beiden Systeme insgesamt etwa auf. Entscheidend ist deshalb nicht diese Frage, sondern dass die Untersuchungen künftig ausnahmslos anhand objektiver, standardisierter Kriterien und durch entsprechend ausgebildete Fachpersonen durchgeführt werden. Um die Hausärzte von ihrem Interessenskonflikt zu entlasten, sollen spezialisierte Zweituntersuchungsstellen geschaffen werden, wohin Zweifelsfälle überwiesen werden könnten. Können die Zweifel auch dort nicht restlos ausgeräumt werden, soll eine Kontrollfahrt angeordnet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat erachtet die Eigenverantwortung als wichtigen Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Deshalb unterstützt er Massnahmen, die ältere Personen in die Lage versetzen, selber zu entscheiden, wann sie aufs Autofahren verzichten. Dazu kann er sich die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen unter Mitwirkung des Seniorenrates und weiterer Seniorenverbände vorstellen. Diese könnten durch den unter der Aufsicht des Bundesrates stehenden Fonds für Verkehrssicherheit mitfinanziert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Erarbeitung von Via sicura, dem Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, sollen die oben beschriebenen Massnahmen einer näheren Prüfung unterzogen werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In den letzten Wochen und Monaten sind gehäuft schwere und tragische Verkehrsunfälle geschehen, verursacht von alten Fahrzeuglenkern, die im heutigen anforderungsreichen Verkehrsgeschehen nicht mehr mithalten konnten oder aus gesundheitlichen Gründen ihren Vorsichtspflichten als Lenker nicht mehr zu genügen vermochten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die in der Folge aufgetauchte undifferenzierte Forderung "Alte weg vom Steuer!" halte ich ebenso falsch wie die Ansicht, dass es sich bei den genannten Unfällen lediglich um eine zufällige Häufung gehandelt habe und dass kein Handlungsbedarf gegeben sei. Die Menschen werden heute älter, sind noch wesentlich länger als früher aktiv und nehmen intensiv am Leben teil. So ist auch die Zahl jener älteren Leute, die sich noch selbst ans Steuer setzen, in der letzten Zeit stark gewachsen. Damit hat aber auch die Zahl jener zugenommen, die ihre Fahrfähigkeit überschätzen und als Lenker eines Fahrzeuges im heutigen dichten Verkehr eine erhebliche Gefahr darstellen, namentlich für die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden (Velofahrer, Fussgänger).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach der erwähnten Unfallhäufung ist daher zu überprüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen noch genügen, welche sicherstellen sollen, dass sich nur ans Steuer setzen darf, wer körperlich, psychisch und geistig in der Lage ist, sich problemlos ins heutige Verkehrsgeschehen einzuordnen. Und es ist abzuklären, ob der Vollzug der schon bestehenden Vorschriften heute so geschieht, dass deren Sinn und Zweck auch wirklich erreicht wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte deshalb den Bundesrat höflich um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Erachtet er die bestehenden Vorschriften als ausreichend, die verhindern sollen, dass Autofahrende, die den Anforderungen im Verkehrsgeschehen nicht oder nicht mehr genügen, frühzeitig erfasst und von einer weiteren Teilnahme am Verkehr als Lenker abgehalten werden können? Wenn nein, wie gedenkt er die Gesetzeslücke zu füllen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Erachtet er den Vollzug der diesbezüglichen bestehenden Vorschriften als genügend, oder sind auch hier Korrekturen nötig, beispielsweise dergestalt, dass nicht der Hausarzt, sondern ein unabhängiger Arzt die gesundheitliche Eignung älterer Fahrzeuglenker bescheinigen muss oder dass der Umfang der ärztlichen Tests genauer definiert würde und die Untersuchungsintervalle verkürzt würden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was gedenkt er zu tun, um ältere Menschen dafür zu sensibilisieren, dass sie selbst immer wieder kritisch ihre Fahrfähigkeit hinterfragen und im Zweifel einsichtig und von sich aus darauf verzichten, als Autolenkende am Strassenverkehr teilzunehmen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ältere Menschen am Steuer</value></text></texts><title>Ältere Menschen am Steuer</title></affair>