{"id":20051099,"updated":"2025-06-24T21:27:43Z","additionalIndexing":"04;2831;Kirche;Staatsanwalt\/-anwältin;Christentum;Bundesanwaltschaft;gerichtliche Untersuchung;Feiertag;Bundespersonal;gesetzlicher Feiertag","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4708"},"descriptors":[{"key":"L04K01010101","name":"Feiertag","type":1},{"key":"L05K0101010103","name":"gesetzlicher Feiertag","type":1},{"key":"L04K01060204","name":"Kirche","type":1},{"key":"L04K08040407","name":"Bundesanwaltschaft","type":1},{"key":"L04K05050204","name":"Staatsanwalt\/-anwältin","type":1},{"key":"L05K0806010301","name":"Bundespersonal","type":2},{"key":"L04K01060201","name":"Christentum","type":2},{"key":"L04K05040102","name":"gerichtliche Untersuchung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-09-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1126044000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2519,"gender":"m","id":542,"name":"Mörgeli Christoph","officialDenomination":"Mörgeli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"05.1099","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Vor der Beantwortung der drei Fragen beschreibt der Bundesrat kurz den Sachverhalt aus der Sicht der Bundesanwaltschaft:<\/p><p>Im Rahmen eines von den Zürcher Behörden im November 2003 an die Schweizerische Bundesanwaltschaft übertragenen Strafverfahrens musste der verfahrensleitende Staatsanwalt des Bundes eine Person als Auskunftsperson vernehmen (Art. 101bis des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege).<\/p><p>Am 9. April 2004 nahm er mit dem Betroffenen Kontakt auf, um einen Termin für die Einvernahme zu vereinbaren.<\/p><p>Der Betroffene focht mit zwei Beschwerden die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft an. Auf einen entsprechenden Antrag hin gewährte der Staatsanwalt des Bundes einen Aufschub der Einvernahmen, für die bereits auf ordentlichem Weg Vorladungen erfolgt waren (7. September 2004 und 14. Januar 2005), bis zum Entscheid über die Beschwerden. Diese wurden schliesslich am 6. Juli 2004 und am 11. Januar 2005 abgewiesen.<\/p><p>Auf eine Vorladung nach Lugano für den 25. März 2005 hin machte der Betroffene durch seinen Vertreter geltend, dass dieses Datum auf den Karfreitag falle, und ersuchte um einen erneuten Aufschub seiner Einvernahme.<\/p><p>Der Staatsanwalt des Bundes antwortete ihm, dass der 25. März 2005 im Tessin ein normaler Arbeitstag sei, er sich aber mit einer Verschiebung der Einvernahme einverstanden erkläre. Die Einvernahme fand schliesslich am 23. Juni 2005 statt.<\/p><p>Der Bundesrat antwortet wie folgt:<\/p><p>1. Im Kanton Tessin ist der Karfreitag kein Feiertag. Dennoch hat die Bundesanwaltschaft als Bundesbehörde darauf Rücksicht genommen.<\/p><p>2. Der Bundesanwalt sieht keinen Anlass, Massnahmen zu ergreifen, da keine Verfahrensschritte während eines religiösen Festes, das gemäss Bundesrecht oder kantonalem Recht als Feiertag gilt, unternommen wurden.<\/p><p>3. Der Bundesrat respektiert die Feiertage gemäss Artikel 66 der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 und zieht deshalb keine weiteren Massnahmen in diesem Bereich in Betracht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit Schreiben vom 10. März 2005 hat der Staatsanwalt des Bundes, Sergio Mastroianni, einen Einwohner der Stadt Zürich auf Karfreitag, 25. März 2005, 10 Uhr, als Auskunftsperson in einem Verfahren gegen eine Drittperson an die Zweigstelle der Bundesanwaltschaft in Lugano (TI) vorgeladen. Die Befragung konnte nicht dringlich sein, weil die Angelegenheit vom Staatsanwalt des Bundes, Sergio Mastroianni, seit dem 30. März 2004 verwaltet wird. Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Der Karfreitag gilt im Kanton Zürich und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 631.252.1, Ziff. 1) als hoher kirchlicher Feiertag. Weshalb werden solche Feiertage von der Bundesanwaltschaft bei offensichtlich nicht mit Dringlichkeit begründeten Vorladungen missachtet?<\/p><p>2. Welche Massnahmen hat der Bundesanwalt getroffen, um zu gewährleisten, dass seine Mitarbeiter Feiertage und kirchlich-religiöse Feste respektieren?<\/p><p>3. Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um zu gewährleisten, dass gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesverwaltung Feiertage und kirchlich-religiöse Feste respektiert werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Respektierung kirchlicher Feiertage durch die Bundesanwaltschaft"}],"title":"Respektierung kirchlicher Feiertage durch die Bundesanwaltschaft"}