{"id":20051106,"updated":"2025-11-14T08:06:32Z","additionalIndexing":"52;Strassennetz;Tierwelt;Entschädigung;Umweltrecht;biologische Vielfalt;Lebensraum;Naturschutzgebiet;Denkmalpflege;Tierschutz;Landschaftsschutz;Lärmschutz","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2563,"gender":"f","id":551,"name":"Marty Kälin Barbara","officialDenomination":"Marty Kälin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4708"},"descriptors":[{"key":"L04K06010410","name":"Lärmschutz","type":1},{"key":"L04K06030307","name":"Tierwelt","type":1},{"key":"L05K0601040802","name":"Tierschutz","type":1},{"key":"L05K0603030501","name":"Lebensraum","type":1},{"key":"L04K18030102","name":"Strassennetz","type":1},{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":2},{"key":"L04K01060302","name":"Denkmalpflege","type":2},{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":2},{"key":"L05K0601041202","name":"Naturschutzgebiet","type":2},{"key":"L04K06030306","name":"biologische Vielfalt","type":2},{"key":"L05K0507020201","name":"Entschädigung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-03-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1141167600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2563,"gender":"f","id":551,"name":"Marty Kälin Barbara","officialDenomination":"Marty Kälin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.1106","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Ausführungsbestimmungen für das Erstellen von Lärmschutzwänden entlang von Nationalstrassen schreiben vor, dass diese artengerecht ausgestaltet und den gesetzlichen Vorgaben (u. a. des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz) genügen müssen. Insbesondere Böschungen entlang von Strassen sind Lebensraum für verschiedene, auf diese Gebiete spezialisierte Pflanzen, Insekten, Kleinsäuger, Reptilien. Sie sind zudem wichtig für die Vernetzung von Biotopen, z. B. auch für Amphibien. Aus Rücksicht auf die Natur werden beim Bau von Lärmschutzwänden und Böschungen oftmals Ersatzmassnahmen ausgeführt, beispielsweise Durchlässe für Reptilien gebaut, Stützmauern speziell als Lebensräume für Tiere ausgestaltet, Teiche angelegt oder Haufen mit verrottendem Holz aufgeschichtet (s. dazu: Buwal, Leitfaden Umwelt 11, 2002). Diese Massnahmen können je nach Situation sogar neue Lebensräume schaffen.<\/p><p>Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, wird der Schutz von Amphibien und Reptilien im Rahmen dieses Verfahrens geprüft.<\/p><p>1.\/2. Siehe oben.<\/p><p>3. Dazu gibt es keine Angaben.<\/p><p>4. Zur Anzahl Kilometer mit Ersatzmassnahmen gibt es keine Angaben.<\/p><p>Die SBB haben die Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz beauftragt, Ersatzmassnahmen im Zusammenhang mit dem Lärmschutz entlang von Bahnen zu untersuchen. Obwohl sich die Studie auf die Bahnen konzentriert, werden Rückschlüsse auf Projekte entlang von Strassen möglich sein.<\/p><p>Der Erfolgskontrolle wurde bislang tatsächlich zu wenig Beachtung geschenkt. Unter anderem werden von der erwähnten Studie aber auch Informationen zum Erfolg von Ersatzmassnahmen erwartet.<\/p><p>5. Bei rechtskräftig bewilligten Lärmschutzwänden besteht keine Pflicht, nachträglich Ersatzmassnahmen durchzuführen. Allerdings ist im Rahmen von Sanierungsprojekten zu prüfen, inwieweit solche Massnahmen nachträglich angeordnet werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aufgrund der Lärmschutzvorschriften sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, mittels Lärmschutzwänden und weiterer Massnahmen den Verkehrslärm besonders im Siedlungsgebiet einzudämmen. Strassenböschungen und begrünte Strassenränder sind jedoch für viele Tier- und Pflanzenarten wichtige Lebensräume. In unserer ausgeräumten und intensiv genutzten Kulturlandschaft sowie in dunklen Waldgebieten sind sie zudem oft als Vernetzungskorridore von grosser Bedeutung. Ausserdem tragen sie zum ökologischen Ausgleich gemäss Artikel 18b NHG bei. <\/p><p>Besonders für Reptilien sind Strassenböschungen und begrünte Strassenränder sehr wichtige Lebensräume: Alle fünfzehn einheimischen Reptilienarten mit Ausnahme der europäischen Sumpfschildkröte besiedeln Strassenböschungen und begrünte Strassenränder (Details bei der Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz, Karch).<\/p><p>Reptilien sind auf Sonne angewiesen. Die Beschattung durch Lärmschutzwände entwertet Reptilienlebensräume zum Teil massiv und führt zu Bestandesrückgängen bis zum regionalen Aussterben (Details bei Karch).<\/p><p>Ich bitte daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Auf welche schützenswerte Arten(-gruppen) und Biotoptypen haben Lärmschutzbauten an Strassen negative Auswirkungen?<\/p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass die Beeinträchtigung von schützenswerten Arten bzw. Biotopen durch Lärmschutzbauten an öffentlichen Strassen gemäss NHG vom Strasseneigentümer vollständig ausgeglichen werden muss? Lässt sich diese Verpflichtung aus weiteren rechtlichen Grundlagen ableiten?<\/p><p>3. Wie viele Kilometer Lärmschutzwände bzw. Lärmschutzmassnahmen sind an National- und Staatsstrassen gebaut worden in Lebensräumen mit bekannten Reptilienvorkommen (kantonale Inventare, Datenbank der Karch und des Schweizerischen Zentrums für die Kartographie der Fauna), in Lebensräumen mit vermuteten Reptilienvorkommen und in weiteren schützenswerten Biotopen?<\/p><p>4. Auf wie vielen Kilometern wurden angemessene Ersatzmassnahmen zur Erhaltung der Reptilienfauna und der restlichen schützenswerten Arten bzw. Biotoptypen ergriffen? Mit welchem Erfolg? Gibt es Erfolgskontrollen, auch über längere Zeiträume? Wie viel Prozent der Strecken(-länge) mit Ersatzmassnahmen decken sie ab?<\/p><p>5. Wieweit besteht eine rechtliche Verpflichtung, an Strassen, wo Lärmschutzbauten in Reptilienlebensräumen bzw. schützenswerten Biotopen ohne Ersatzmassnahmen errichtet wurden, diese noch nachträglich auszuführen? Und wer ist dafür - auch finanziell - verantwortlich? Falls keine rechtliche Verpflichtung besteht: Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass geeignete Ersatzmassnahmen ausgeführt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Lärmschutz entlang von Strassen und Autobahnen. Konflikt mit Artenschutz"}],"title":"Lärmschutz entlang von Strassen und Autobahnen. Konflikt mit Artenschutz"}