{"id":20051125,"updated":"2025-06-24T23:15:20Z","additionalIndexing":"08;ausländisches Unternehmen;Kleidung;IAO;China;Arbeitsrecht;Armeematerial;Arbeitsbedingungen;Menschenrechte;Vietnam","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2491,"gender":"f","id":524,"name":"Garbani Valérie","officialDenomination":"Garbani Valérie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4709"},"descriptors":[{"key":"L04K04020305","name":"Armeematerial","type":1},{"key":"L06K070505010101","name":"Kleidung","type":1},{"key":"L04K07020402","name":"Arbeitsrecht","type":1},{"key":"L05K0703060101","name":"ausländisches Unternehmen","type":1},{"key":"L04K03030501","name":"China","type":2},{"key":"L04K03030311","name":"Vietnam","type":2},{"key":"L04K07020502","name":"Arbeitsbedingungen","type":2},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":2},{"key":"L04K15040303","name":"IAO","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-12-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1127858400000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1134082800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2491,"gender":"f","id":524,"name":"Garbani Valérie","officialDenomination":"Garbani Valérie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.1125","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Vergabestellen des Bundes sind bei ihrer Vergabetätigkeit an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, insbesondere an das plurilaterale WTO-Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen sowie das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) und die zugehörige Vollzugsverordnung (VoeB).<\/p><p>Ausschreibungen nach diesen WTO-Regeln widerspiegeln den Willen des Gesetzgebers, im Rahmen eines Wettbewerbes das wirtschaftlich günstigste Angebot in einem transparenten, wettbewerbsorientierten und fairen Vergabeverfahren zu ermitteln. Weil das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält, gelangen die Aufträge teilweise über Schweizer Anbieter (Handelsfirmen) an Hersteller in Billiglohnländer oder in zunehmendem Masse direkt an den ausländischen Produzenten. Diese Auftragsverlagerung nach Osteuropa und Asien führt dazu, dass in den letzten Jahren die Beschaffungskosten laufend gesenkt werden konnten.<\/p><p>Nebst Wirtschaftlichkeitsaspekten haben öffentliche Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen sozialen und ökologischen Anforderungen zu genügen. Der Bund ist gehalten, die beschaffungsrechtlichen Rahmenbedingungen so festzulegen, dass eine nachhaltige Beschaffungspraxis möglich ist. Die Schweiz hat zahlreiche IAO-Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifiziert, darunter sämtliche fundamentale IAO-Konventionen (Kernarbeitsnormen zum Schutz fundamentaler Arbeitsrechte: Abkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit von 1930; Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit von 1957; Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf von 1958; Nr. 100 über die Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit von 1951; Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes von 1948; Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes auf Kollektivverhandlungen; Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung; Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit von 1999). Zudem unterstützt sie mehrere IAO-Projekte der technischen Zusammenarbeit zur Förderung der Einhaltung von Arbeitsnormen im Rahmen der globalen Beschaffungsketten. Bei der WTO setzt sich die Schweiz dafür ein, dass Handelsaspekte sowie Menschenrechte und spezifisch Arbeits- und Sozialnormen kohärent angegangen werden. Die Schweiz hat dabei präzisiert, dass die WTO innerhalb ihres Kompetenzbereiches bei der Entwicklung von Handelsbestimmungen auf deren Kohärenz mit von anderen internationalen Organisationen entwickelten Bestimmungen zu achten hat - und umgekehrt.<\/p><p>Die Bewerber werden bereits mit der Offertanfrage darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufträge nur an Produktionsbetriebe vergeben werden, welche die internationalen IAO-Normen, insbesondere die acht Kernübereinkommen respektieren. Im Rahmen der laufenden Revision BoeB\/VoeB sollen die aufgezeigten Aspekte noch vermehrt ins nationale Recht einfliessen.<\/p><p>Die Mehrzahl der asiatischen Lieferanten produziert nach neusten Methoden mit moderner Infrastruktur und sind nach SA 8000 (Social Accountability) zertifiziert. Lieferanten ohne Zertifizierung halten an den Kernübereinkommen ausgerichtete Verhaltenskodizes fest und bestätigen mit einer Selbstdeklaration deren Einhaltung. Diese Einhaltung wird durch Mitarbeitende der Armasuisse stichprobenweise vor Ort überprüft. Zudem können neutrale Organisationen mit entsprechenden Audits beauftragt werden. Die in den Beschaffungsverträgen festgehaltenen Standards können mit Konventionalstrafe abgesichert werden.<\/p><p>Im Übrigen unterstützt die Schweiz die von Uno-Generalsekretär Kofi Annan lancierte Initiative Global Compact. Diese Initiative hat dazu geführt, dass sich weltweit Unternehmen auf freiwilliger Basis für die Respektierung und Förderung von zehn elementaren Prinzipien im Bereich der Menschenrechte, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung engagieren. Die Schweiz engagiert sich auch im Rahmen der Uno-Menschenrechtskommission dafür, dass das Thema \"Menschenrechte und Wirtschaft\" diskutiert wird.<\/p><p>Der Bundesrat ist somit bemüht, mit den obengenannten Massnahmen die Einhaltung des Schutzes fundamentaler Arbeitsnormen sicherzustellen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Den Auftrag für die Produktion von olivgrünen T-Shirts, Trikothemden, Regenschützen und von neuem Militärgepäck hat Armasuisse aus wirtschaftlichen Überlegungen an Unternehmen vergeben, die ihren Sitz vor allem in China, Indien, Thailand und Vietnam haben. Parallel dazu hat Armasuisse von diesen Unternehmen die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangt und dies auch vertraglich festgehalten. <\/p><p>China, Indien, Thailand und Vietnam sind zwar der ILO beigetreten, haben aber nicht alle der wichtigsten ILO-Übereinkommen, die grundlegend zur Achtung der Menschenrechte beitragen, ratifiziert.<\/p><p>Zudem haben China und Vietnam das Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit noch nicht ratifiziert. Vor allem in China werden gewisse Produkte immer noch in Zwangsarbeitslagern hergestellt. Indien und Thailand haben das Übereinkommen zur Kinderarbeit nicht ratifiziert, und keines der obengenannten Länder hat das Übereinkommen über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes ratifiziert.<\/p><p>1. Kann der Bundesrat für die Zuverlässigkeit dieser Länder garantieren, auch wenn es offensichtlich zweifelhaft ist, dass sie die ILO-Kernarbeitsnormen einhalten?<\/p><p>2. Weiss der Bundesrat, wo genau sich die Produktionsstätten befinden, sodass er gegebenenfalls kontrollieren könnte, ob die ILO-Kernarbeitsnormen auch wirklich befolgt werden? Falls dies nicht der Fall ist, wie kann er garantieren, dass sich die von Armasuisse berücksichtigten Unternehmen wirklich an diese Normen halten? Über welche Möglichkeiten verfügt er, um dies zu überprüfen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sparmassnahmen versus Menschenrechte?"}],"title":"Sparmassnahmen versus Menschenrechte?"}