{"id":20051129,"updated":"2025-06-24T23:13:57Z","additionalIndexing":"66;Kohlendioxid;Steuersenkung;Substitutionsbrennstoff;Mineralölsteuer;Ethanol;Bioenergie","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4709"},"descriptors":[{"key":"L04K11070109","name":"Mineralölsteuer","type":1},{"key":"L03K170501","name":"Bioenergie","type":1},{"key":"L04K11070307","name":"Steuersenkung","type":1},{"key":"L05K1701010102","name":"Ethanol","type":1},{"key":"L04K17010101","name":"Substitutionsbrennstoff","type":2},{"key":"L06K070501020901","name":"Kohlendioxid","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-03-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1128376800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1141945200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.1129","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Entscheid des Bundesrates hat sich aufgrund verschiedener Fragen, welche sich aus der Vernehmlassung ergeben haben, verzögert. Trotz dieser Verzögerung ist der Bundesrat weiterhin bestrebt, umweltschonende Treibstoffe über eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes fiskalisch zu fördern. Es ist vorgesehen, dem Parlament im zweiten Quartal 2006 die Botschaft zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes zu überweisen. Der Bundesrat beabsichtigt, die Massnahme voraussichtlich im Jahr 2007 in Kraft zu setzen.<\/p><p>2. Ein Schutz der inländischen Produktion von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen würde den volkswirtschaftlichen Zielen der Schweiz zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz sowie der Wachstumsförderung widersprechen. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die inländische Produktion nicht subventioniert oder durch andere Massnahmen geschützt werden soll. Die Steuerbefreiung für Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen soll deshalb auch für Treibstoffe gelten, die aus dem Ausland eingeführt werden. Es ist dem Bundesrat bewusst, dass dadurch die inländische Produktion insbesondere auf dem Ethanolmarkt starkem Preisdruck ausgesetzt wird.<\/p><p>Die Verwendung von brasilianischem Ethanol aus Zuckerrohr ist im Vergleich zu europäischem Ethanol aus einheimischer Biomasse teilweise energetisch effizienter sowie gleichzeitig günstiger. Eine Öffnung des Marktes hat also das Potenzial, trotz der erheblichen Transportwege mehr Umweltschutz zu geringeren Kosten zu ermöglichen.<\/p><p>3. Der Bundesrat sieht in der Gesetzesvorlage die Steuerbefreiung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen vor. Der Entscheid über den Umfang der Gesetzesänderung sowie die Dauer des parlamentarischen Verfahrens hängen vom Parlament ab, weshalb der Bundesrat bezüglich Inkraftsetzung keine Garantie geben kann.<\/p><p>4. Die Märkte bei den Ackerprodukten sind weitgehend ausgeglichen. Deshalb fallen nur geringe Überschüsse an. Brotgetreide, welches als Nahrungsmittel keinen Absatz findet, verwerten die Produzenten auf eigene Kosten als Futtergetreide. Überschüssige Kartoffeln werden mit Bundeshilfe ebenfalls für die Tierernährung verwendet. Diese Verwertungsart ermöglicht zurzeit eine höhere Wertschöpfung als die Treibstoffproduktion. Eine Umlagerung von Bundesmitteln zur Förderung der gewerblichen oder industriellen Bioethanolherstellung würde der inländischen Landwirtschaft insgesamt keine Vorteile bringen.<\/p><p>5. Die Entwicklung von Biotreibstoffen erfolgt in Pilot- und Demonstrationsanlagen. Treibstoffe, die in solchen Anlagen aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellt werden, sind im Rahmen von Artikel 35 der Mineralölsteuerverordnung steuerfrei. Die Verzögerung der Gesetzesrevision ist nicht entscheidend bei der Förderung der Entwicklung solcher Produkte.<\/p><p>6. Das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Reduktion der CO2-Emissionen (SR 641.71) schreibt vor, dass die CO2-Emissionen aus fossilen Treibstoffen bis ins Jahr 2010 um 8 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden müssen. Die Förderung von Erdgas- und Biotreibstoffen über die Mineralölsteuer leistet dabei einen substanziellen Zielbeitrag.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit einer baldigen Einführung der steuerlichen Anreize bewusst und ist deshalb bestrebt, die Vorlage rasch voranzutreiben.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 24. August 2005 hat der Bundesrat beschlossen, die Revision des Mineralölsteuergesetzes auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Diese Revision hatte das Ziel, Biotreibstoffe von der Mineralölsteuer zu befreien und somit die Produktion und Verwendung von Bioethanol in der Schweiz zu fördern. Der Verschiebungsentscheid ist völlig überraschend. Da das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen ist und das Eidgenössische Finanzdepartement über die Eidgenössische Zollverwaltung seine Zustimmung erteilt hat, ist ganz offensichtlich das Seco für diese Verschiebung verantwortlich. Tatsächlich will das Seco Bioethanol aus Brasilien importieren und begründet dies mit dem niedrigeren Preis. Dieses Vorgehen wird in gewissen Kreisen der Energiewirtschaft kritisiert, da dessen Umsetzung wegen der langen Transportwege eine schlechtere Umweltbilanz mit sich brächte.<\/p><p>Vor dem Hintergrund dieses Entscheides stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Hat er immer noch die Absicht, Biotreibstoffe von der Steuer zu befreien, und, wenn ja, innerhalb welcher Frist?<\/p><p>2. Gedenkt er die einheimische Bioethanolproduktion in Zukunft zu fördern, oder will er Bioethanol nur importieren? Hat er die Umweltauswirkungen von Bioethanolimporten aus Brasilien, dem Hauptproduktionsland, mit den damit verbundenen erheblichen Transporten abgewogen?<\/p><p>3. Welche Garantien kann der Bundesrat dem Projekt \"Etha +\" der Alcosuisse geben, das vorsieht, in Delsberg oder Cornaux eine Produktionsanlage für Bioethanol zu errichten? Dieses Projekt braucht die Steuerbefreiung, um genügend zu rentieren.<\/p><p>4. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die einheimische Produktion von Bioethanol ein wichtiger Absatzmarkt für die Überschüsse der Schweizer Landwirtschaft sein kann und dass man alles tun sollte, um dieses Projekt realisierbar zu machen?<\/p><p>5. Meint er nicht auch, dass durch diesen Verschiebungsentscheid die Schweiz in der Entwicklung von Biotreibstoffen, speziell von Bioethanol, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ins Hintertreffen gerät?<\/p><p>6. Ist er nicht auch der Ansicht, dass dieser Entscheid angesichts der Verpflichtungen der Schweiz aus dem Kyoto-Protokoll kontraproduktiv ist, da Bioethanol die CO2-Emissionen bekanntlich um 4,5 Prozent verringern kann?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerliche Entlastung der Biotreibstoffe"}],"title":"Steuerliche Entlastung der Biotreibstoffe"}