{"id":20051139,"updated":"2025-06-24T23:03:48Z","additionalIndexing":"28;2811;Ausländer\/in;Versicherungsleistung;Kaufkraft;Zahlung;gesetzlicher Wohnsitz;Ausland;Sozialversicherung","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4709"},"descriptors":[{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":1},{"key":"L03K100103","name":"Ausland","type":1},{"key":"L05K0704050209","name":"Kaufkraft","type":1},{"key":"L05K0507020301","name":"gesetzlicher Wohnsitz","type":1},{"key":"L05K0703020209","name":"Zahlung","type":2},{"key":"L03K010401","name":"Sozialversicherung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-12-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1128549600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1134082800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2572,"gender":"m","id":820,"name":"Schibli Ernst","officialDenomination":"Schibli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"05.1139","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Fragen, die sich auf Leistungen der Gemeinwesen schlechthin beziehen, lassen sich in dieser allgemeinen Form nicht beantworten. Da jedoch aus dem Zusammenhang hervorgeht, dass die Anfrage vorwiegend Sozialleistungen betrifft, beschränkt sich die Antwort auf diesen Bereich. Von Bedeutung sind vorliegend nur die exportierbaren Leistungen, die ausschliesslich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden (Prämienverbilligung, Sozialhilfe) oder die sowohl durch Beiträge als auch durch die öffentliche Hand finanziert werden (AHV\/IV, Familienzulagen in der Landwirtschaft). Nicht Gegenstand der Antwort bilden Leistungen, die nicht exportierbar (z. B. Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen) oder die ausschliesslich beitragsfinanziert sind (z. B. berufliche Vorsorge, Unfall- und Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Zu allfälligen weiteren kantonalen Leistungen, die ins Ausland gezahlt werden, liegen keine Angaben vor. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2004.<\/p><p>1. Summe der Leistungen<\/p><p>a. Beitragsabhängige, von der öffentlichen Hand mitfinanzierte Leistungen<\/p><p>- AHV\/IV: 4 414 Millionen Franken;<\/p><p>- Familienzulagen in der Landwirtschaft: 10 Millionen Franken;<\/p><p>b. Leistungen der öffentlichen Hand<\/p><p>- Prämienverbilligungen an Personen mit Wohnsitz in EU-\/Efta-Staaten (Bund und Kantone): 0,35 Millionen Franken;<\/p><p>- Sozialhilfe für Schweizer und Schweizerinnen im Ausland (teilweise Rückerstattung): 2,8 Millionen Franken;<\/p><p>- Total: 4 427,15 Millionen Franken.<\/p><p>2. Anzahl der begünstigten Personen<\/p><p>a. Beitragsabhängige, von der öffentlichen Hand mitfinanzierte Leistungen<\/p><p>- AHV\/IV (davon sind 90 157 schweizerische Staatsangehörige): 623 693;<\/p><p>- Familienzulagen in der Landwirtschaft (Anzahl Zulagen): 5619;<\/p><p>b. Leistungen der öffentlichen Hand<\/p><p>- Prämienverbilligungen an Personen mit Wohnsitz in EU-\/Efta-Staaten (Bund und Kantone): 301;<\/p><p>- Sozialhilfe für Schweizer und Schweizerinnen im Ausland: 506;<\/p><p>- Total: 630 119.<\/p><p>3. Die in Ziffer 1.b aufgeführten Leistungen der öffentlichen Hand werden an die Kaufkraftverhältnisse im Aufenthaltsstaat angepasst. AHV-\/IV-Leistungen sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden nicht kaufkraftbereinigt ausbezahlt.<\/p><p>Der Bundesrat hat sich schon verschiedentlich mit der Frage der Kaufkraftanpassung bei Leistungsexporten befasst. So hat er in seinem in Beantwortung des Postulates Wyss 99.3096 erstellten Bericht \"Leistungsexporte. Finanzielle Sicherung von AHV\/IV\" sowie in der Botschaft über die 5. IV-Revision (Ziff. 1.7.1.) dargelegt, dass im Bereich der AHV\/IV kein vertraglicher Gestaltungsspielraum besteht, um leistungsberechtigte Personen im Ausland anders zu behandeln als in der Schweiz. AHV- und IV-Leistungen werden aufgrund der Sozialversicherungsabkommen ins Ausland exportiert. Diese Abkommen stützen sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung von Angehörigen der Vertragsstaaten mit den eigenen Staatsangehörigen. Sie sehen zudem vor, dass die AHV-\/IV-Renten ungeschmälert ins Ausland ausgerichtet werden, zumindest in die Heimatstaaten der ausländischen Staatsangehörigen. Diese Ausführungen gelten grundsätzlich auch für die anderen beitragsabhängigen Leistungen. Die geforderte allgemeine Regelung der Kaufkraftanpassung würde voraussetzen, dass alle Abkommen (einschliesslich Freizügigkeitsabkommen Schweiz\/EG und Efta-Übereinkommen) aufgehoben und neu ausgehandelt würden. Eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens mit der EG, welche das gesamte \"bilaterale\" Vertragswerk infrage stellen würde, ist für den Bundesrat keine Option.<\/p><p>4. Die Auszahlung kantonaler Prämienverbilligungen in EU-\/Efta-Staaten beruht auf dem Krankenversicherungsgesetz. Im Jahre 2003 sind Beiträge von rund 170 000 Franken ausgerichtet worden.<\/p><p>5. Die aufgeführten Leistungen beruhen auf gesetzlichen Grundlagen.<\/p><p>6. Der Anspruch auf die in Ziffer 1 aufgeführten Leistungen kann sowohl bei Personen entstehen, die in der Schweiz ansässig waren, als auch bei solchen, die nie hier ansässig waren. So sind beispielsweise Grenzgänger und Grenzgängerinnen mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufgrund der Sozialversicherungsabkommen dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt und erwerben demnach Leistungsansprüche gegenüber der schweizerischen Sozialversicherung. Sie sind jedoch nicht in der Schweiz ansässig. Desgleichen konnten Auslandschweizer und -schweizerinnen, die nie in der Schweiz ansässig waren, vor der Revision vom 23. Juni 2000 (in Kraft seit 1. Januar 2001) der freiwilligen AHV\/IV beitreten und Ansprüche erwerben. Statistische Angaben zur Ansässigkeit in der Schweiz liegen nicht vor.<\/p><p>7. Zu dieser Frage liegen keine statistischen Angaben vor.<\/p><p>8. Ohne Rechtsanspruch werden keine Leistungen ins Ausland bezahlt. Die Institutionen, die mit der Ausrichtung der aufgeführten Leistungen betraut sind, überprüfen die Voraussetzungen bei der Leistungszusprechung sowie regelmässig während des Leistungsbezuges.<\/p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb \/ Curia Vista \/ Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit finanziellen Leistungen, welche von öffentlichen Konten schweizerischer Gemeinwesen an Personen mit Wohnsitz im Ausland überwiesen werden, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Welche Summe überweisen Bund und Kantone an im Ausland lebende Personen?<\/p><p>2. Wie viele Personen im Ausland sind Begünstigte solcher Leistungen?<\/p><p>3. Welche Leistungen werden nicht kaufkraftbereinigt überwiesen? Ist der Bundesrat gewillt, eine generelle Rechtsgrundlage zur Umrechnung aller Leistungen zu schaffen?<\/p><p>4. Welche Leistungen bezahlen die Kantone gestützt auf zwingendes Bundesrecht?<\/p><p>5. Beruhen sämtliche Zahlungen auf einer gesetzlichen Grundlage?<\/p><p>6. Wie viele Personen werden von den öffentlichen Konten im Ausland unterstützt bzw. unterhalten, ohne dass sie je in der Schweiz ansässig waren?<\/p><p>7. Wie viele Personen werden im Ausland unterstützt, ohne dass sie je in der Schweiz einen legalen Aufenthaltsstatus erhalten haben?<\/p><p>8. Bezahlen Gemeinwesen Leistungen ins Ausland, ohne dass der Empfänger einen Rechtsanspruch auf die Leistung ausweist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Staatliche Leistungen ins Ausland"}],"title":"Staatliche Leistungen ins Ausland"}