{"id":20051145,"updated":"2025-11-14T07:52:56Z","additionalIndexing":"15;Ausschreibung;Klein- und mittleres Unternehmen;Wettbewerbsbeschränkung;Submissionswesen","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2077,"gender":"m","id":100,"name":"Gysin Hans Rudolf","officialDenomination":"Gysin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4709"},"descriptors":[{"key":"L04K07010305","name":"Submissionswesen","type":1},{"key":"L05K0703060302","name":"Klein- und mittleres Unternehmen","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":1},{"key":"L05K0701030502","name":"Ausschreibung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-11-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1128549600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1132700400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2077,"gender":"m","id":100,"name":"Gysin Hans Rudolf","officialDenomination":"Gysin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.1145","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat äussert sich zu den gestellten Fragen wie folgt:<\/p><p>Massgebend für die Eingabetermine im Vergaberecht sind die Bestimmungen auf internationaler Ebene, welche ins Bundesrecht umzusetzen sind. Das Gatt-Übereinkommen (GPA) legt in Artikel XI die Minimalfristen bezüglich Eingabe von Angeboten fest und bestimmt im Grundsatz eine Frist von 40 Tagen als untere Limite. Gekürzt werden dürfen diese Fristen nur in klar bezeichneten Ausnahmefällen. Entsprechende Regelungen finden sich im Bundessubmissionsrecht, dessen Wortlaut sowohl für den Grundsatz als auch für die Ausnahmen demjenigen des GPA entspricht oder direkt darauf verweist. Die Beschaffungen der dem Bundesrecht unterstellten Vergabestellen werden im \"Schweizerischen Handelsamtsblatt\" publiziert. Diesem ist zu entnehmen, dass bei Ausschreibungen von Vergabestellen des Bundes in der Praxis die ordentlichen Fristen eingehalten werden und somit keine Verletzungen dieser Grundsätze ersichtlich sind. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass in aller Regel die 40-tägige Eingabefrist ausreichend ist.<\/p><p>In Bezug auf Vorleistungen ist festzuhalten, dass grundsätzlich keine Offertkosten erstattet werden (Art. 23 Abs. 1 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen; VoeB). Die freie Gestaltung der Offerte erlaubt hingegen jedem Anbieter, entsprechende Aufwendungen zu berücksichtigen.<\/p><p>Planerische Vorleistungen können ausnahmsweise abgegolten werden (Art. 23 Abs. 2 VoeB), bei Planungs- und Gesamtleistungswettbewerben im Baubereich kann unter Umständen ein Anspruch auf Abgeltung bestehen (Art. 55 VoeB).<\/p><p>Die Übertragung von geistigem Eigentum bzw. der Nutzungsrechte daran auf die Ausschreibungsstellen entspricht geltendem Recht (beispielsweise bei der Entwicklung von Individualsoftware) sowie den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). Es ist in der Regel sinnvoll und gerechtfertigt, für die Fortführung der Tätigkeiten dieses Know-hows, welches mit Steuergeldern erworben wird, zu übertragen und für den Bund zu sichern. Die Bedeutung der Nachfragemacht insbesondere mit Blick auf die AGB wurde erkannt, weshalb die AGB einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung unterzogen wurden. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die AGB an sich und in ihrer allgemeinen Verwendung den Anforderungen des Kartellgesetzes Rechnung tragen.<\/p><p>Zwei Revisionsprojekte des Bundes setzen sich mit den hier angesprochenen Themen näher auseinander: Die Revision des Beschaffungsrechtes bezweckt u. a. die KMU-Verträglichkeit des Submissionswesens, während sich die Revision der Informatik-AGB des Bundes auch mit der Frage des Schutzes bzw. der Nutzungsrechte von geistigem Eigentum auseinander setzt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die schweizerischen Ausschreibungsstellen (z. B. die Post) neigen bei sogenannten WTO-Ausschreibungen immer wieder dazu:<\/p><p>- während der Offertphase sehr kurzfristige Eingabetermine zu setzen;<\/p><p>- umfangreiche, nichtverrechenbare Vorleistungen (z. B. für Entwicklung und Konstruktion, Material- und Arbeitsleistungen für Prototypen) zu fordern;<\/p><p>- im Bereich Entwicklung und Konstruktion einen unentgeltlichen Transfer von Know-how und geistigem Eigentum zugunsten der Ausschreibungsstellen zu verlangen.<\/p><p>Hat der Bundesrat Kenntnis von diesen nicht-KMU-verträglichen Vorgängen?<\/p><p>Ist es dem Bundesrat bewusst, dass solche Vorgänge für die KMU nichtverrechenbare einschneidende finanzielle Belastungen hervorrufen und zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber ausländischen Anbietern führen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nicht-KMU-verträgliche WTO-Ausschreibungen"}],"title":"Nicht-KMU-verträgliche WTO-Ausschreibungen"}