﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20051155</id><updated>2025-06-24T23:03:24Z</updated><additionalIndexing>12;48;Rechtshilfe;Ausländer/in;Strassenverkehrsordnung;Sicherheit im Strassenverkehr;Fakturierung;Geldstrafe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2369</code><gender>m</gender><id>304</id><name>Baumann J. Alexander</name><officialDenomination>Baumann J. Alexander</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-10-07T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4709</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05010107</key><name>Geldstrafe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020406</key><name>Strassenverkehrsordnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020203</key><name>Fakturierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060102</key><name>Ausländer/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1802020301</key><name>Sicherheit im Strassenverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-02-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-10-07T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2006-02-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2369</code><gender>m</gender><id>304</id><name>Baumann J. 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Das schweizerische Rechtshilferecht erlaubt den direkten Verkehr schweizerischer mit ausländischen Polizeibehörden zum Zweck der Halterermittlung sowie die direkte Zustellung ausländischer Bussenverfügungen an Empfänger in der Schweiz. Hier wird in der Regel Gegenrecht gehalten. Mit einzelnen Staaten werden die Halterermittlung und die Möglichkeit der direkten Zustellung in bilateralen Verträgen geregelt. Mit Ausnahme des deutsch-schweizerischen Polizeivertrages (SR 0.360.136.1) bestehen jedoch keine Staatsverträge, welche die Vollstreckung von ausländischen Bussenverfügungen im Heimatstaat der betroffenen Person zum Gegenstand haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesrecht sieht die Ausschreibung im schweizerischen Fahndungssystem (Ripol) vor, wenn eine Busse nicht bezahlt und deswegen in Haft umgewandelt wurde. Durch diese Massnahme können Personen, die wieder in die Schweiz einreisen wollen, zur Bezahlung der Busse motiviert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bilaterale Regelungen bezüglich Halterermittlung bestehen mit Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und den Niederlanden. Die Möglichkeit direkter Zustellungen wurde mit Deutschland, Österreich und den Niederlanden bilateral vereinbart. Im deutsch-schweizerischen Polizeivertrag hat die Schweiz erstmals mit einem anderen Staat Bestimmungen über die Vollstreckung von Bussen bei Widerhandlungen gegen Vorschriften des Strassenverkehrsrechtes vereinbart. Das entsprechende Kapitel VI dieses Vertrages ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die schweizerischen Voraussetzungen dafür sind zwar erfüllt, das Datum des Inkrafttretens hängt jedoch von Deutschland ab. Deutsche und schweizerische Behörden werden dann verpflichtet sein, auf Ersuchen des einen Staates die Verkehrsbussen des anderen Staates zu vollstrecken. Als Anreiz darf der vollstreckende Staat den Erlös behalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr (Via sicura) sieht u. a. vor, dass sich die Schweiz in internationalen Organisationen aktiv für die einfache und effiziente grenzüberscheitende Ahndung von Verkehrsdelikten einsetzt. Der Bundesrat hat noch nicht entschieden, ob diese oder andere Massnahmen umgesetzt und die hierfür benötigten Mittel bereitgestellt werden sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Vollstreckung von Bussen durch einen ausländischen Staat in der Schweiz ist in keinem Staatsvertrag vorgesehen. Für die Vollstreckung ausländischer Strafentscheide besteht jedoch eine Zusammenarbeitsmöglichkeit auf der Basis des schweizerischen Rechtshilferechtes.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Vor einiger Zeit war zu vernehmen, dass ausländische Verkehrssünder, die nicht an Ort und Stelle zur Kasse gebeten werden, für Strassenverkehrsdelikte, begangen in der Schweiz, in ihrem Heimatstaat nicht belangt werden könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn man erlebt, wie beispielsweise Fahrzeuge mit deutschen und italienischen Kontrollschildern im Strassenverkehr in unserem Land bewegt werden, gelangt man zur Erkenntnis, dass deren Lenker noch immer damit rechnen, eine allfällig fällig werdende Busse nicht bezahlen zu müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Besteht der eingangs beschriebene Rechtszustand noch immer?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was waren seinerzeit die Gründe dafür, und falls zutreffend, wo liegen die Gründe heute?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Staaten waren oder sind betroffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Was unternimmt der Bundesrat, um den Zustand zu heilen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Gibt es Staaten, welche in der Schweiz Verkehrsbussen nicht eintreiben können?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Internationales Busseninkasso von ausländischen Verkehrssündern</value></text></texts><title>Internationales Busseninkasso von ausländischen Verkehrssündern</title></affair>