{"id":20051165,"updated":"2025-06-24T23:04:31Z","additionalIndexing":"2846;Europakompatibilität;Haustechnik;Vertrag mit der EU;Angleichung der Normen;Sicherheit von Gebäuden;Angleichung der Rechtsvorschriften","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-06T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L04K07050302","name":"Haustechnik","type":1},{"key":"L06K070601020101","name":"Angleichung der Normen","type":1},{"key":"L04K01020307","name":"Sicherheit von Gebäuden","type":1},{"key":"L04K09010103","name":"Angleichung der Rechtsvorschriften","type":1},{"key":"L04K09020206","name":"Europakompatibilität","type":2},{"key":"L04K09020101","name":"Vertrag mit der EU","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-03-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1133823600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1141945200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.1165","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die technische Sicherheit im Haustechnikbereich wird in der Schweiz durch die für die verschiedenen Technikbereiche massgebende Gesetzgebung gewährleistet. Diese wurde bereits im Hinblick auf das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen im Rahmen der Bilateralen I sowohl inhaltlich wie in Bezug auf die einzuhaltenden Konformitätsbewertungsverfahren mit der europäischen Gesetzgebung harmonisiert und wird seither laufend den Entwicklungen in der EU angepasst. Alle diese Erlasse verweisen, soweit möglich, auf die EU-Normen als massgebenden Sicherheitsstandard und verpflichten die jeweiligen Vollzugsorgane zur Überwachung der Märkte und zur Durchsetzung der Vorschriften.<\/p><p>Konkret angesprochen sind im Haustechnikbereich die Verordnungen über elektrische Niederspannungserzeugnisse (SR 734.26) und elektrische Niederspannungsinstallationen (SR 734.27), die Luftreinhalteverordnung (SR 814.318.142.1) für den Aspekt der lufthygienischen und energetischen Anforderungen von Feuerungsanlagen, die Gesetzgebung über die Bauprodukte (Bauproduktegesetz, SR 933.0; Bauprodukteverordnung, SR 933.01) für Bauprodukte im Bereich Brandschutz, die Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (SR 819.11) für die Gasgeräte und die Verordnung des EDI über Trink-, Quell- und Mineralwasser (SR 817.022.102) in Bezug auf Anlagen, Apparate und Einrichtungen für Trinkwasser. Auch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) schreibt vor, dass Ausschreibungen möglichst auf der Grundlage von international harmonisierten Normen zu erfolgen haben. Schliesslich besteht mit dem Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (SR 819.1) eine subsidiäre Rechtsgrundlage für die Gewährleistung der Sicherheit für alle Einrichtungen und Geräte, die nicht durch besondere bundesrechtliche Vorschriften geregelt sind.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen konkreten Handlungsbedarf im Zusammenhang mit den neuen bilateralen Verträgen oder mit dem geplanten Bundesgesetz über die Kontrolle der technischen Sicherheit. Dieses soll in erster Linie die Verfahren für den Nachweis der Sicherheit und nicht die materiellen Sicherheitsanforderungen regeln, die unverändert auf der Grundlage der bereits heute bestehenden international harmonisierten Anforderungen an die Sicherheit durch die Spezialgesetzgebung festgelegt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wie stellt der Bund auf Bundesebene sicher, dass in der Schweiz die EU-Normen bezüglich Trinkwasser- und Gasversorgung, Hausinstallationen sowie Brandschutzvorschriften (Abgasanlagen und Kaminfegerwesen) eingehalten bzw. umgesetzt werden? Diese Frage stellt sich in Bezug auf die neuen bilateralen Verträge, nachdem teilweise auf ein Bundesgesetz über die Kontrolle der technischen Sicherheit verzichtet wurde zugunsten einer entsprechenden interkantonalen Vereinbarung.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Garantierung technischer Sicherheiten im Haustechnikbereich"}],"title":"Garantierung technischer Sicherheiten im Haustechnikbereich"}