﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20051166</id><updated>2025-06-24T21:13:53Z</updated><additionalIndexing>08;04;Wirtschaftssanktion;internationale Sanktion;Südafrika;Irak;good governance</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2579</code><gender>m</gender><id>1065</id><name>Leuenberger Ueli</name><officialDenomination>Leuenberger-Genève</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-12-07T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4710</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K03040215</key><name>Südafrika</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0303010602</key><name>Irak</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020105</key><name>internationale Sanktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002010503</key><name>Wirtschaftssanktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080602010101</key><name>good governance</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-02-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-12-07T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2006-02-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2579</code><gender>m</gender><id>1065</id><name>Leuenberger Ueli</name><officialDenomination>Leuenberger-Genève</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.1166</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. 1999 wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Botschafter Pierre-Louis Girard damit beauftragt, die Beziehungen der Schweiz zu Südafrika zu untersuchen. Betreffend die Sanktionen gegenüber Südafrika und dem Irak präzisiert der Bericht: "Der Bundesrat hat es stets verworfen, wirtschaftliche Sanktionen (gegenüber Südafrika)  zu ergreifen. Jedes Mal, wenn sich die Parlamentsmitglieder zu diesem Thema zu äussern hatten, schloss sich eine breite Mehrheit dem Standpunkt des Bundesrates an. Die Liste der in (abgelehnten) parlamentarischen Vorstössen geforderten Sanktionen umfasst die Aufhebung der Exportrisikogarantie und die Abschaffung des 1968 in Kraft getretenen Doppelbesteuerungsabkommens (1978) sowie die Einfrierung der Kredite an die Regierung und an parastaatliche Organisationen, die Unterbrechung des Luftverkehrs, das Einfuhrverbot für Krügerrand und das Verbot für den Verkauf von Material und Patenten im Bereich der Nukleartechnologie und Informatik (1985). Die parlamentarische Initiative Rechsteiner Paul vom Juni 1989 forderte u. a. auch, neue Investitionen und die Einfuhr von Geld, Diamanten, Kohle, Eisen, Stahl und Landwirtschaftsprodukten zu verbieten. Diese Sanktionen wurden nicht verhängt .... Mit dem Ende des Kalten Krieges hat der Bundesrat eine neutralitätspolitische Neubeurteilung seiner bisherigen Haltung vorgenommen. In seinem Neutralitätsbericht vom 29. November 1993 hat er seine während des Golfkrieges (1990) eingenommene Haltung bestätigt, gemäss welcher die Schweiz grundsätzlich bereit ist, an vom Uno-Sicherheitsrat verhängten Sanktionen teilzunehmen." Der Bundesrat verweist ebenso auf seinen "Bericht über die Neutralität" von 1993 und an seinen kürzlich verfassten Bericht "Die Neutralität auf dem Prüfstand im Irak-Konflikt" als Antwort auf das Postulat Reimann 03.3066 und die Motion der SVP-Gruppe 03.3050.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund kann festgehalten werden, dass der Bundesrat im Rahmen der Beantwortung diverser parlamentarischer Vorstösse zu dieser Thematik seine Position dem Parlament jeweils dargelegt hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Seit der vom NFP 42+ untersuchten Periode sind mehrere Instrumente geschaffen worden, insbesondere im Bereich der Ausfuhr von Kriegsmaterial (Bundesgesetz über das Kriegsmaterial von 1996) und in jenem der Anwendung von Wirtschaftssanktionen (Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen von 2002).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das NFP 42+ hat aufgezeigt, dass das Parlament sowie die nationale und internationale Öffentlichkeit bezüglich Südafrika vom Bundesrat und von der Bundesverwaltung wiederholt und bewusst in die Irre geführt wurde, dass die zuständigen Spitzenbeamten demokratische Kontrolle als Belästigung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verstanden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beispielhaft hierzu ein Zitat aus den Presseunterlagen des NFP 42+: "Die Schweiz war völkerrechtlich berechtigt, mit verhältnismässigen Gegenmassnahmen auf die Völkerrechtsverletzungen des Apartheidregimes zu reagieren", hält Künzli fest. Anders als dies der Bundesrat behauptete, gab es auch keine völkerrechtlichen Bestimmungen, welche die Schweiz in ihrem Handlungsspielraum behindert hätte. So wäre laut Künzli z. B. die Regulierung von Auslandvermittlungsgeschäften im Rüstungs- und Nuklearbereich möglich gewesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Und in derselben Pressemitteilung wird bezüglich der illegalen Waffenexporte der Örlikon Bührle festgestellt: "Selbst nachdem diese Geschäfte mit dem Bührle-Skandal von 1968 bekannt geworden waren, konnte das Unternehmen sie ungehindert zu Ende führen. Die Behörden hätten sich dabei 'konsequent in fahrlässiger Ahnungslosigkeit, bewusster Duldung und aktiver' Mitwirkung geübt."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie erklärt er sich seinen widersprüchlichen Umgang in der Frage von Sanktionen im Falle Südafrikas und des Iraks?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um in Zukunft einen höheren Standard von Good Governance zu gewährleisten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verbesserung der Good Governance. Lehren aus dem NFP 42+</value></text></texts><title>Verbesserung der Good Governance. Lehren aus dem NFP 42+</title></affair>