{"id":20051194,"updated":"2025-06-24T21:31:18Z","additionalIndexing":"24;Schweizerische Nationalbank;wirtschaftliche Auswirkung;Geldpolitik;Zins","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2625,"gender":"m","id":1132,"name":"Rey Jean-Noël","officialDenomination":"Rey Jean-Noël"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L05K1104040501","name":"Zins","type":1},{"key":"L03K110301","name":"Geldpolitik","type":1},{"key":"L05K1103010301","name":"Schweizerische Nationalbank","type":1},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-03-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1134601200000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1141167600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2625,"gender":"m","id":1132,"name":"Rey Jean-Noël","officialDenomination":"Rey Jean-Noël"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.1194","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt gemäss Artikel 99 Absatz 2 der Bundesverfassung die Geld- und Währungspolitik als unabhängige Notenbank. Sie muss gemäss Notenbankauftrag (Art. 5 NBG; SR 951.11) die Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen. Nach Artikel 6 des Nationalbankgesetzes ist es ihr untersagt, Weisungen vom Bundesrat, von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen entgegenzunehmen.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als angebracht, geldpolitische Entscheide der SNB öffentlich zu kommentieren, und er ist nicht befugt, geldpolitische Weisungen an die Adresse der SNB zu richten. Die regelmässigen Treffen zwischen Bundesrat und SNB bieten ausreichend Gelegenheit, die Wirtschaftslage, die Geld- und Währungspolitik sowie aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik des Bundes zu erörtern. Zudem orientieren sich Bundesrat und SNB gegenseitig über wichtige Entscheidungen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat den Drei-Monats-Libor bereits angehoben. Am 15. Dezember hebt sie auch den Leitzins an. Damit folgt sie der Europäischen Zentralbank, obwohl in der Schweiz keine Inflationsgefahr besteht, die Arbeitslosenquote auf hohem Niveau stagniert und die Unterbeschäftigung auf 6 Prozent der erwerbstätigen Personen geschätzt wird. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die SNB mit einer weiteren Erhöhung der Zinsen zuwarten sollte, bis die wirtschaftliche Erholung auf dem Arbeitsmarkt spürbar wird und die Arbeitslosenzahl resorbiert ist, und dass sich nur so die wirtschaftliche Stagnation der vergangenen fünf Jahre nicht zu einem Teufelskreis eines langsamen Wachstums mit katastrophalen sozialen Auswirkungen auswächst?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"SNB hebt Leitzinsen an"}],"title":"SNB hebt Leitzinsen an"}