{"id":20051204,"updated":"2025-11-14T08:41:06Z","additionalIndexing":"08;Protokoll zu einem Abkommen;Konvention UNO;Folter;Ratifizierung eines Abkommens","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L04K04030102","name":"Folter","type":1},{"key":"L06K100202020501","name":"Konvention UNO","type":1},{"key":"L05K1002020106","name":"Protokoll zu einem Abkommen","type":1},{"key":"L05K1002020108","name":"Ratifizierung eines Abkommens","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-03-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1134687600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1141167600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2407,"gender":"f","id":343,"name":"Müller-Hemmi Vreni","officialDenomination":"Müller-Hemmi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.1204","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist bisher von folgenden 16 Staaten ratifiziert worden (Stand: 13. Dezember 2005): Albanien, Argentinien, Costa Rica, Kroatien, Dänemark, Georgien, Liberia, Mali, Malta, Mauritius, Mexiko, Paraguay, Polen, Schweden, Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland sowie Uruguay. 37 weitere Staaten haben es unterzeichnet; neben der Schweiz sind dies insbesondere: Belgien, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Moldawien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Rumänien, Serbien-Montenegro, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine und Zypern. Vom Stand der Ratifikationsverfahren in diesen oder anderen Staaten hat der Bundesrat keine Kenntnis. Das Fakultativprotokoll tritt in Kraft, nachdem zwanzig Staaten es ratifiziert haben oder ihm beigetreten sind. Spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Fakultativprotokolls wählen die Vertragsstaaten die zehn Mitglieder des neu geschaffenen Unterausschusses für Prävention. Ratifiziert die Schweiz das Fakultativprotokoll als einer der ersten zwanzig Staaten, so verfügt sie mit Sicherheit über das Wahlrecht und kann eigene Kandidaten vorschlagen.<\/p><p>2. Der Bundesrat hat in seinem Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 die Verabschiedung der Botschaft zur Ratifikation des Fakultativprotokolls aufgenommen (BBl 2004 1200). Er bekräftigt seinen Willen zur möglichst raschen Ratifikation und innerstaatlichen Umsetzung des Fakultativprotokolls. Da indes diese Umsetzung zahlreiche wichtige Fragen aufwirft, erachtet der Bundesrat es als nicht angezeigt, das parlamentarische Genehmigungsverfahren und die Erarbeitung der Umsetzungsgesetzgebung zu trennen. Die Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur innerstaatlichen Umsetzung des Fakultativprotokolls lieferten eine wichtige Grundlage für den Vernehmlassungsentwurf; die entsprechenden Vorschläge konnten allerdings angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes nicht unverändert übernommen werden.<\/p><p>3. Das Fakultativprotokoll lässt den Staaten grossen Spielraum bei der Ausgestaltung des zu schaffenden nationalen Präventionsmechanismus. Dessen Unabhängigkeit muss gewährleistet sein, und er ist mit hinreichenden Mitteln auszustatten. Die Vorlage, die der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat, beachtet diesen Spielraum und entspricht den Vorgaben von Artikel 18 des Fakultativprotokolls.<\/p><p>4. Die Verabschiedung der Botschaft zuhanden der Bundesversammlung ist für das laufende Jahr vorgesehen. Der Bundesrat erachtet die Ratifikation des Fakultativprotokolls unverändert als wichtiges aussenpolitisches Signal; er misst ihr daher die entsprechende Priorität zu. Es ist nach dem heutigen Stand nicht ausgeschlossen, dass die Schweiz das Fakultativprotokoll als einer der ersten zwanzig Staaten ratifiziert. Eine Trennung von Genehmigungsverfahren und Gesetzgebung ist indessen nicht vorgesehen.<\/p><p>5. Die Schweiz könnte mit der raschen Ratifikation ein wichtiges Zeichen setzen. Allerdings wäre es der Glaubwürdigkeit unseres Landes nicht zuträglich, wenn die Schweiz das Fakultativprotokoll ratifizieren würde, ohne dass die Gewissheit bestünde, dieses innerstaatlich innert der vom Protokoll gegebenen Frist von einem Jahr umsetzen zu können, oder wenn die Schweiz bei der Ratifikation erklären würde, von der Möglichkeit des Aufschubs für die innerstaatliche Umsetzung Gebrauch zu machen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 18. März 2002 hat die Uno-Generalversammlung das von der Schweiz noch als Nicht-Uno-Mitglied initiierte und massgebend mitentwickelte Fakultativprotokoll zum Uno-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verabschiedet. Das Fakultativprotokoll tritt in Kraft, wenn es von zwanzig Staaten ratifiziert worden ist.<\/p><p>Aufgrund dieser Patenschaft wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass der Bundesrat auch die innenpolitische Vorbereitung zur Ratifizierung nach der am 25. Juni 2004 in New York erfolgten Unterzeichnung rasch vorwärts treiben würde; speziell nachdem sich 2003 im Rahmen einer informellen Vernehmlassung bereits 24 Kantone für die Ratifizierung des Fakultativprotokolls ausgesprochen hatten (Antwort des Bundesrates auf die Anfrage Müller-Hemmi 04.1063 vom 1. Juni 2004).<\/p><p>Die interdepartementale Arbeitsgruppe, an der die Kantone mitbeteiligt waren, übergab ihren Konkretisierungsvorschlag im Dezember 2004 dem EJPD-Vorsteher. Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung allerdings erst fast ein Jahr später, Anfang Oktober 2005 mit Frist bis Ende Dezember 2005. Stossend dabei ist nicht nur die zeitliche Behandlung durch den Justizminister, sondern auch die in der Vernehmlassung präsentierte Minimallösung, wonach die nationale Kommission ohne ausreichende finanzielle und personelle Mittel eingerichtet werden soll.<\/p><p>Die Schweiz wird aufgrund dieser zögerlichen Umsetzung kaum mehr unter den ersten zwanzig ratifizierenden und damit für den Vollzug des Protokolls massgebenden Staaten sein, und mit dem Umsetzungsvorschlag distanziert sich der Bundesrat erst recht von einer aussen- und innenpolitisch kohärenten Menschenrechtspolitik.<\/p><p>Ich richte folgende Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Wie viele und welche Staaten haben bis jetzt das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention ratifiziert bzw. stehen kurz davor? Welche Vorteile hätte es, wenn die Schweiz unter der Gruppe der ersten zwanzig Staaten wäre?<\/p><p>2. Hatte er bzw. das zuständige EJPD je das Ziel, bei den ersten zwanzig ratifizierenden Staaten zu sein? Wenn ja, warum wurde dem Parlament nach der vorhandenen positiven Grundsatzstellungnahme der Kantone nicht zuerst der einfache Ratifikationsbeschluss vorgelegt? Warum dauerte es nach Abschluss der Arbeit der interdepartementalen Arbeitsgruppe nochmals fast ein Jahr, bis die Vernehmlassung eröffnet wurde?<\/p><p>3. War er sich bewusst, dass die vom EJPD-Vorsteher beantragte finanzielle und personelle Ausgestaltung der einzusetzenden Kommission der Bestimmung von Artikel 18 Absatz 3 des Zusatzprotokolls nicht entspricht, wonach die notwendigen Mittel für die Arbeit der Präventionsmechanismen bereitzustellen sind? Wird der Bundesrat dies korrigieren oder will er die Umsetzung einer glaubwürdigen Menschenrechtspolitik dem Parlament überlassen?<\/p><p>4. Wird er sich dafür einsetzen, dass die Vorlage zur schweizerischen Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention auf die Frühjahrssession 2006 hin ans Parlament überwiesen wird, vier Jahre nach der Verabschiedung durch die Uno? Besteht nach Ansicht des Bundesrates überhaupt noch eine realistische Chance, dass die Schweiz bei den ersten zwanzig ratifizierenden Staaten ist? Wäre das Ziel allenfalls mit einer Trennung der Ratifikation von der Beratung der Gesetzesvorlage doch noch zu erreichen, und wird der Bundesrat dies dem Parlament beantragen?<\/p><p>5. Wie beurteilt er die aussenpolitische Wirkung, wenn die Schweiz das ursprünglich angestrebte Ziel, unter den ersten zwanzig ratifizierenden Staaten zu sein, verpasst?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zögerliche Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Uno-Antifolterkonvention"}],"title":"Zögerliche Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Uno-Antifolterkonvention"}