﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053013</id><updated>2025-11-14T07:45:34Z</updated><additionalIndexing>12;Auslegung des Rechts;Rassendiskriminierung;Recht des Einzelnen;Schutz der Privatsphäre;Konvention UNO;Meinungsfreiheit;Aufhebung einer Bestimmung;ausserparlamentarische Kommission;Gesetzesevaluation</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-02-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4707</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05020401</key><name>Rassendiskriminierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K100202020501</key><name>Konvention UNO</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050301010201</key><name>Aufhebung einer Bestimmung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08070301</key><name>Gesetzesevaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030201</key><name>Auslegung des Rechts</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806020201</key><name>ausserparlamentarische Kommission</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K050205</key><name>Recht des Einzelnen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020501</key><name>Schutz der Privatsphäre</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020504</key><name>Meinungsfreiheit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-06-22T00:00:00Z</date><text>Fristverlängerung</text><type>50</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2005-05-25T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-02-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2595</code><gender>m</gender><id>1127</id><name>Freysinger Oskar</name><officialDenomination>Freysinger</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>05.3013</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im September 1994 wurde der umstrittene Artikel 261bis StGB nach engagiertem Abstimmungskampf beschlossen. Mit der Einführung dieser Bestimmung waren der Beitritt der Schweiz zum "Internationalen Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung" sowie die Schaffung der "Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus" verbunden. Zehn Jahre nach diesem Volksentscheid ist festzustellen: Der Artikel hat sich nicht bewährt. Dessen unvorteilhafte Formulierung führte zu mehr Fragen als Lösungen - und auch zu grossen Unsicherheiten an Schweizer Gerichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Rassendiskriminierende Vorkommnisse bilden in der Schweiz auch zehn Jahre nach der Schaffung des besagten Artikels zum Glück die Ausnahme. Ebenso wie die Einsetzung der Rassismus-KommissionSchaffung von Artikel 261bis StGB unnötig und mit verschiedenen Grundprinzipien und Traditionen der Schweizer Rechtsordnung nur schwer vereinbar. Diejenigen Delikte, welche aus rassistischen Motiven begangen werden können, waren schon immer strafrechtlich erfasst. Die neu durch Artikel 261bis StGB erfassten Bereiche betreffen namentlich die Meinungsäusserungsfreiheit und die Vertragsfreiheit, was unseres Erachtens  störend und dem Kampf gegen Rassendiskriminierung auch nicht förderlich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Besonders störend ist, dass Artikel 261bis StGB direkt in die Privatsphäre der Bürger eingreift. Es kann nicht das Ziel sein, so eine Grundlage für einen Polizei- und Überwachungsstaat zu schaffen. Der Bundesrat betonte vor der Volksabstimmung: "Das Recht auf freie Meinungsäusserung bleibt selbstverständlich gewährleistet. Blosse Gesinnungen oder private Äusserungen sind keinesfalls verboten." Umso gravierender ist der Entscheid des Bundesgerichtes vom 27. Mai 2004, welcher die Anwendung von Artikel 261bis StGB erheblich ausweitet bzw. jede verunglimpfende Bemerkung "bereits dann als öffentlich und damit strafbar" ansieht, "wenn sie nicht in engem privatem Rahmen erfolgt ist". Damit ist klar: "Das Erzählen eines rassistischen Witzes am Stammtisch kann strafbar sein" ("NZZ", 16. August 2004). Im Sommer 1994 hiess es noch klipp und klar: "Der Stammtisch bleibt privat."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Blick auf verschiedene Abstimmungskämpfe der vergangenen Monate wird klar, dass der Artikel mittlerweile regelmässig missbraucht wird, um missliebige politische Äusserungen zu diskreditieren. Solche Vorkommnisse sind in einer direkten Demokratie zu verhindern, weshalb Artikel 261bis StGB und Artikel 171c MStG ersatzlos aufzuheben sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Forderung nach ersatzloser Streichung von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (StGB) und des analogen Artikels 171c des Militärstrafgesetzes (MStG) über die Rassendiskriminierung wurde mehrfach erhoben, so erst kürzlich von der im Nationalrat noch nicht behandelten Motion Hess Bernhard 04.3607 vom 8. Oktober 2004. Der Bundesrat nahm dazu am 10. Dezember 2004 ablehnend Stellung, gleich wie am 23. Februar 2005 zur Motion Germann 04.3812 vom 17. Dezember 2004, die mit praktisch identischer Begründung nicht die Streichung, sondern bloss die Änderung der genannten Artikel verlangte. Der Ständerat folgte dem Bundesrat und lehnte die Motion Germann am 17. März 2005 mit klarer Mehrheit ab (vgl. AB 2005 S 386).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat sich zu den Motionen Hess Bernhard und Germann ausführlich geäussert. Diese Stellungnahmen gelten auch für die vorliegende Motion. Der Bundesrat beschränkt sich deshalb darauf, nochmals Folgendes festzuhalten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bekämpfung der Rassendiskriminierung und die strafrechtliche Ahndung von Missbräuchen sind dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Die Schweiz ist durch internationale Verträge verpflichtet, strafrechtliche Normen gegen Rassendiskriminierung vorzusehen, sodass für den Bundesrat die Streichung der Artikel 261bis StGB und 171c MStG nicht infrage kommt. Sicher sind die verschiedenen unbestimmten Rechtsbegriffe in diesen Artikeln auslegungsbedürftig. Die bisherige Erfahrung mit den seit 1995 in Kraft stehenden Artikeln 261bis StGB bzw. 171c MStG hat indessen gezeigt, dass sie eine sinnvolle Auslegung zulassen, die mit der Meinungsäusserungsfreiheit und mit anderen Grundrechten wie namentlich der Vertragsfreiheit im Einklang steht. Daran ändert auch das Bundesgerichtsurteil (BGE 130 IV 111) nichts, das den Begriff der Öffentlichkeit präzisiert.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) und das Militärstrafgesetz (MStG) seien wie folgt zu ändern: Artikel 261bis StGB sowie Artikel 171c MStG seien ersatzlos zu streichen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Streichung des Rassismusartikels</value></text></texts><title>Streichung des Rassismusartikels</title></affair>