{"id":20053054,"updated":"2023-07-27T19:35:31Z","additionalIndexing":"15;Bericht;Wettbewerbsbeschränkung;Europäischer Wirtschaftsraum;Einfuhrpolitik;Preisrückgang;Parallelimport;Wettbewerbspolitik;Angleichung der Normen;Handelsbeschränkung;Wettbewerbsfähigkeit;Inlandsmarkt","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2277,"gender":"m","id":34,"name":"Bührer Gerold","officialDenomination":"Bührer Gerold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-09T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4707"},"descriptors":[{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":1},{"key":"L04K07010201","name":"Handelsbeschränkung","type":1},{"key":"L04K07030104","name":"Wettbewerbspolitik","type":1},{"key":"L05K0701030703","name":"Inlandsmarkt","type":1},{"key":"L04K07010302","name":"Einfuhrpolitik","type":1},{"key":"L05K0703040305","name":"Wettbewerbsfähigkeit","type":2},{"key":"L04K11050501","name":"Preisrückgang","type":2},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":2},{"key":"L03K090205","name":"Europäischer Wirtschaftsraum","type":2},{"key":"L06K070601020101","name":"Angleichung der Normen","type":2},{"key":"L06K070102030302","name":"Parallelimport","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-07T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-05-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1110322800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1128636000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2299,"gender":"m","id":108,"name":"Hegetschweiler Rolf","officialDenomination":"Hegetschweiler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2343,"gender":"m","id":254,"name":"Steiner Rudolf","officialDenomination":"Steiner Rudolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2602,"gender":"f","id":1103,"name":"Huber Gabi","officialDenomination":"Huber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2530,"gender":"m","id":508,"name":"Schneider-Ammann Johann N.","officialDenomination":"Schneider"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2410,"gender":"m","id":346,"name":"Randegger Johannes","officialDenomination":"Randegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2609,"gender":"f","id":1114,"name":"Kleiner Marianne","officialDenomination":"Kleiner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2430,"gender":"m","id":366,"name":"Weigelt Peter","officialDenomination":"Weigelt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2619,"gender":"m","id":1153,"name":"Noser Ruedi","officialDenomination":"Noser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2589,"gender":"m","id":1116,"name":"Burkhalter Didier","officialDenomination":"Burkhalter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2614,"gender":"f","id":1139,"name":"Markwalder Christa","officialDenomination":"Markwalder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2606,"gender":"m","id":1118,"name":"Ineichen Otto","officialDenomination":"Ineichen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2277,"gender":"m","id":34,"name":"Bührer Gerold","officialDenomination":"Bührer Gerold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.3054","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat hat am 4. Mai 2005 anlässlich einer Aussprache zur Beantwortung der Motion Hess 04.3473 vom 29. September 2004 sowie weiterer Vorstösse, u. a. auch der vorliegenden Interpellation, beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit - in Anlehnung an das in der EG geltende Cassis-de-Dijon-Prinzip - für alle Produktebereiche, für welche die Schweiz und die EG unterschiedliche technische Vorschriften haben, die in der EG legal in Verkehr gebrachten Produkte auch in der Schweiz frei zirkulieren dürfen (Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse, THG; SR 946.51). Dieses zusätzliche, die bisherige Strategie des Bundesrates ergänzende Instrument zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse soll zur Belebung des Wettbewerbes im Inland sowie zur Senkung der Kosten für die Unternehmen und der Konsumentenpreise beitragen und die Auswirkungen namentlich des bereits revidierten Kartellgesetzes verstärken. Gleichzeitig ist die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens zur Vorbereitung der Aushandlung einer vertraglichen Zusammenarbeit mit der EG in den Bereichen Risikobeurteilung und Risikomanagement, Marktüberwachung und öffentliche Information bezüglich Gesundheits- und Konsumentenschutz sowie von Vereinbarungen auf Gegenseitigkeit in weiteren Produktbereichen zu nutzen. Gestützt auf diesen Vorentscheid beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich bei einer Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzipes in vielen Märkten die Zahl der Wettbewerber und der Produktvarianten signifikant erhöhen würde, was wiederum zu einer Senkung der Konsumentenpreise und zu Kosteneinsparungen für die Wirtschaft beitragen könnte. Allerdings gilt es dabei zu berücksichtigen, dass Warenimporte nicht nur durch unterschiedliche technische Vorschriften, sondern auch noch durch andere staatliche Massnahmen wie Zölle, Zollverfahren und Abgaben, durch Bestimmungen des Privatrechtes wie geistige Eigentumsrechte oder Haftpflichtregelungen sowie durch kartellrechtswidrige private Abreden behindert werden können. Ist ein Hemmnis überwunden, kann immer noch das nächste eine Abschottung des schweizerischen Marktes bewirken. Bei der Beseitigung der anderen Importhemmnisse sind mit verschiedenen Rechtsanpassungen aber bedeutende Fortschritte erzielt worden. Hervorzuheben ist insbesondere die Revision des Kartellgesetzes. Eine Ergänzung des BG über die technischen Handelshemmnisse zur einseitigen Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzipes würde die Auswirkungen namentlich dieser Revision noch verstärken.<\/p><p>2.\/4. Der Bundesrat wird dem Parlament im zweiten Halbjahr 2005 den Bericht in Erfüllung des Postulates Leuthard unterbreiten. Dieser wird auch Ausführungen zu den wichtigsten volkswirtschaftlichen Effekten der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzipes sowie zur Frage der reziproken Einführung dieses Prinzipes beinhalten. Da, wie oben dargelegt, die Importhemmnisse im Bereich Warenverkehr sehr vielfältig sind und jede Schranke einzeln oder in Kombination mit den anderen zu einer Abschottung des schweizerischen Marktes führen kann, wäre eine Quantifizierung des Nutzens der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzipes sehr aufwendig, weil für schlüssige quantitative Studien umfassende neue Primärerhebungen an der Grenze und in der Wirtschaft durchgeführt werden müssten. Der Bundesrat erachtet die vorliegenden Beurteilungsgrundlagen indessen als ausreichend, um die Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzipes an die Hand zu nehmen.<\/p><p>5. Der EU-Vertrag schreibt vor, dass die Vorschriften zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der Verbraucher ein hohes Schutzniveau aufweisen. Mit einer Öffnung des schweizerischen Marktes für Produkte, die in der EG bzw. dem EWR nach diesem Recht hergestellt bzw. rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, dürften somit grundsätzlich keine nachteiligen Folgen für das Schutzniveau in der Schweiz verbunden sein. Dies wird nicht zuletzt auch dadurch bestätigt, dass die schweizerischen Produktevorschriften in den letzten Jahren aufgrund der Vorgaben des BG über die technischen Handelshemmnisse bereits weitgehend mit dem EG-Recht harmonisiert worden sind. Wie in der EG sind Ausnahmen aus übergeordneten öffentlichen Interessen beispielsweise zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt, der Konsumenten und der nationalen Sicherheit möglich. Im Rahmen der Vorlage wird zu prüfen sein, welche abweichenden Vorschriften bzw. welche Ausnahmen zur Gewährleistung des schweizerischen Schutzniveaus beibehalten werden müssen. Dabei soll auch der diesbezüglich entwickelten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Rechnung getragen werden.<\/p><p>6. Ja. Die Vermeidung der Inländerdiskriminierung ist ein Anliegen des Bundesrates, das auch bei der Revision des THG zum Tragen kommen soll.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Einer der Gründe für die Wachstumsschwäche der vergangenen fünfzehn Jahre liegt bekanntlich im mangelnden Wettbewerb auf dem Binnenmarkt. Die in diesem Zusammenhang in den Neunzigerjahren erlassenen Gesetze vermochten bisher die gehegten Erwartungen nicht zu erfüllen. Das Kartellgesetz, das Binnenmarktgesetz sowie das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse blieben bezüglich Auswirkungen auf das Preisniveau beschränkt.<\/p><p>Das Cassis-de-Dijon-Prinzip, welches beinhaltet, dass jedes Land in der EU die in einem anderen Land zugelassenen Produkte ebenfalls zum Absatz freizugeben hat, dürfte positive Wettbewerbs- und Wachstumseffekte auslösen. Durch den intensiveren Wettbewerb würde insbesondere die Innovationsdynamik auf dem Binnenmarkt verbessert.<\/p><p>In seiner Antwort auf ein Postulat von Nationalrätin Leuthard hat der Bundesrat am 15. September 2004 u. a. festgehalten: \"Der allfällige Anwendungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzipes und dessen potenzieller Beitrag an Preissenkungen sind dementsprechend begrenzt.\" Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um binnenwirtschaftliche Deblockierungen zugunsten von mehr Wettbewerb ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Würde die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzipes (von Ausnahmen abgesehen) in verschiedenen Branchen zu einer Intensivierung des Wettbewerbes, zu Kosteneinsparungen und somit zu tieferen Konsumentenpreisen führen?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die volkswirtschaftlichen Effekte der Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzipes bis Ende des dritten Quartals dieses Jahres umfassend abklären zu lassen und darüber Bericht zu erstatten?<\/p><p>3. Ist er bereit, bei einem positiven Ergebnis der Studie die Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzipes an die Hand zu nehmen?<\/p><p>4. Sieht er vor, das Cassis-de-Dijon-Prinzip im Rahmen bilateraler Verhandlungen erneut mit der EU zur Disposition zu stellen?<\/p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die dadurch zu übernehmenden Standards der EU auch für die Schweiz verträglich sind?<\/p><p>6. Ist er bereit, für den Fall der Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzipes auch die inländischen Anbieter zwecks Vermeidung einer allfälligen Benachteiligung diesem Regime zu unterstellen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abklärungen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip zugunsten von mehr Wettbewerb"}],"title":"Abklärungen zum Cassis-de-Dijon-Prinzip zugunsten von mehr Wettbewerb"}