{"id":20053064,"updated":"2023-07-27T19:26:35Z","additionalIndexing":"24;08;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Nigeria;Rückzahlung;Kapitalflucht;Zivilgesellschaft;Monitoring;Verwendung der Hilfe;Entwicklungszusammenarbeit","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-10T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4707"},"descriptors":[{"key":"L05K1106020106","name":"Kapitalflucht","type":1},{"key":"L04K03040510","name":"Nigeria","type":1},{"key":"L03K100104","name":"Entwicklungszusammenarbeit","type":1},{"key":"L05K1001040210","name":"Verwendung der 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Handlungen von politisch exponierten Personen stammenden Gewinne, missbrauchen zu lassen. Unser Land erwies sich als sehr aktiv, um die in der Schweiz angelegten Vermögenswerte Abachas aufzufinden, zu beschlagnahmen und schliesslich herauszugeben.<\/p><p>Antwort auf die gestellten Fragen:<\/p><p>1. Eine Vereinbarung mit der Weltbank, worin diese im Rahmen eines Budgetkontrollverfahrens die Projekte überprüft, die Nigeria mit den restituierten Abacha-Vermögen finanziert hat, ist in Ausarbeitung. Nigeria hat dieses Vorgehen zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Tätigkeit der Weltbank wird durch die Schweiz finanziert werden.<\/p><p>2. Die betroffenen Departemente der Bundesverwaltung (EJPD und EDA) etablierten einen Dialog mit den schweizerischen und nigerianischen Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Hinblick auf die Verwendung der in der Schweiz beschlagnahmten Vermögenswerte Abachas. Durch Vermittlung der Schweiz ist es anlässlich des Weltwirtschaftsforums 2005 in Davos ausserdem zu einem Treffen zwischen der nigerianischen Finanzministerin und Vertretern der nigerianischen Zivilgesellschaft zum Thema der Rückführung der Abacha-Gelder gekommen. Klar ist indessen, dass die Modalitäten der Verwendung dieser Vermögenswerte sowie die Frage einer allfälligen Rolle und Finanzierung der NGO nur durch die beteiligten Regierungen geregelt werden können.<\/p><p>3.\/4. Das Problem der Vermögenswerte von \"politisch exponierten Personen\" in der Schweiz war von der Bundesverwaltung schon früh erkannt worden, weshalb bereits im Februar 1997 eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Leitung des EDA eingesetzt wurde. Diese Arbeitsgruppe sorgt jeweils für die Koordination des Vorgehens aller beteiligten Amtsstellen. Die Frage der Kontrolle der Verwendung der zurückerstatteten Vermögenswerte wurde und wird in diesem Rahmen von allen betroffenen Ämtern erörtert.<\/p><p>Sobald Aussichten dafür bestanden, dass die Abacha-Gelder tatsächlich nach Nigeria überwiesen werden können, haben die schweizerischen Behörden gegenüber Nigeria signalisiert, dass sie Interesse an einer möglichst transparenten Verwendung der zurückzuerstattenden Gelder hätten. Aus schweizerischer Perspektive soll dank Transparenz insbesondere vermieden werden, dass repatriierte Vermögenswerte wieder in den Kreislauf krimineller Gelder zurückgelangen. Das Thema der Mittelverwendung geht jedoch über das Transparenzerfordernis hinaus. Es stellt die nicht zuletzt unter Souveränitätsaspekten heikle Frage, ob das Empfängerland von repatriierten Vermögenswerten zu einer bestimmten Zweckverwendung der Gelder angehalten werden kann. Schliesslich handelt es sich um rechtmässiges Eigentum des bestohlenen Staates. Es bestehen keine völkerrechtlichen Regeln, welche diesen bei der Verwendung des Restitutionsgutes einschränken. Eine Regelung über die Zweckbestimmung solcher Vermögenswerte kann daher nur in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Empfängerland der Gelder getroffen werden. Das Gleiche gilt für die Errichtung von Kontrollmechanismen. Das geltende Recht lässt solche einvernehmlichen Lösungen zu, weswegen sich keine Änderungen des schweizerischen Rechtes aufdrängen.<\/p><p>5. Die Schweiz verfügt dank ihrer Erfahrungen auf dem Gebiet der Rückerstattung von sogenannten Potentatengeldern über ein Wissen, an dem auch andere Staaten interessiert sind. Sie hat u. a. zwei internationale Seminare zu dieser Thematik durchgeführt. Ihre Vorschläge zur Restitution gestohlener Vermögenswerte wurden übrigens in den kürzlich veröffentlichten Bericht der \"Commission for Africa\" übernommen, der im Rahmen des G8-Gipfels im Juli diskutiert werden soll. Die Schweiz ist auch weiterhin bereit, sich an einer konstruktiven Diskussion über international akzeptierte Verhaltensregeln bei der Rückführung illegaler Vermögenswerte aktiv zu beteiligen. Ein solcher Dialog muss auf internationaler Ebene insbesondere zwischen den führenden Finanzplätzen, den Entwicklungsländern und internationalen Organisationen geführt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Bundesgericht gelangte am 7. Februar 2005 zum Schluss, dass der grösste Teil der in der Schweiz blockierten Gelder des verstorbenen nigerianischen Diktators Abacha offensichtlich krimineller Herkunft ist. 458 Millionen US-Dollar können daher ohne Einziehungsentscheid des ersuchenden Staates an Nigeria zurückgegeben werden.<\/p><p>Sowohl Staatspräsident Olusengu Obasanjo wie die Finanzministerin Ngozi Okonjo-lweala versicherten im Frühjahr 2004 den schweizerischen Behörden, dass die Abacha-Gelder nach der Überweisung an Nigeria für Entwicklungsprojekte im Gesundheits- und Bildungswesen sowie im Bereich der Infrastruktur (Strassen, Elektrizitäts- und Wasserversorgung) zugunsten der armen und ländlichen Bevölkerung verwendet werden sollen. Die Schweiz und Nigeria sind sich darin einig, dass in Bezug auf die Mittelverwendung vollkommene Transparenz herrschen soll. Da gemäss Aussagen der nigerianischen Finanzministerin diese Gelder bereits im Rahmen des Budgets 2004 ausgegeben wurden, kann nur noch durch ein nachträgliches \"expediture tracking\" festgestellt werden, ob die Gelder tatsächlich der geschädigten nigerianischen Bevölkerung zugute kamen. Über die genauen Einzelheiten der Prüfung der Mittelverwendung führen derzeit beide Seiten Gespräche.<\/p><p>Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Ist die Schweiz bereit, ein Angebot der Weltbank für das Monitoring der Projekte, die aus den Abacha-Geldern finanziert wurden, anzunehmen, auch wenn das eine finanzielle Beteiligung der Schweiz voraussetzt?<\/p><p>2. Die Beteiligung der nigerianischen Zivilgesellschaft am Monitoring-Prozess ist für dessen Glaubwürdigkeit entscheidend. Erwägt der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung nigerianischer zivilgesellschaftlicher Organisationen, um diese in die Lage zu versetzen, das Monitoring zu begleiten?<\/p><p>3. Im Falle der Abacha-Gelder kamen die Themen der Mittelverwendung, der Beteiligung der Zivilgesellschaft und des Monitoring erst sehr spät zur Sprache. Das Rückgabeverfahren wurde 1999 eingeleitet, aber erst im November 2003 öffentliche Aussagen zur Verwendungsproblematik gemacht. Welche Lehren zieht der Bundesrat aus diesem Fall? Wie stellt er im Hinblick auf ähnlich gelagerte Fälle in Zukunft sicher, dass die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung frühzeitig geklärt und alle Amtstellen einbezogen sind, die Kenntnisse über die Situation der Empfängerländer haben und den Dialog mit spezialisierten Nichtregierungsorganisationen pflegen?<\/p><p>4. Wie will er bei der Rückerstattung von Potentatengeldern in Zukunft dem Präventionsgedanken Nachachtung verschaffen? Braucht es für ein Rückgabeverfahren, das die Zivilgesellschaft der Empfängerländer einbezieht und das die transparente Mittelverwendung zugunsten der geschädigten Bevölkerung sicherstellt, eine Anpassung der Rechtsgrundlagen in der Schweiz?<\/p><p>5. Die Schweiz ist nicht das einzige Land, in dem sich \"stolen assets\" aus Entwicklungsländern befinden. Ist der Bundesrat bereit, sich aussenpolitisch für die Erarbeitung von international koordinierten Regeln zur Rückführung solcher Gelder einzusetzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rückgabe von in der Schweiz blockierten Geldern"}],"title":"Rückgabe von in der Schweiz blockierten Geldern"}