{"id":20053093,"updated":"2023-07-27T20:56:37Z","additionalIndexing":"24;Eidgenössische Steuerverwaltung;Steuererhebung;Schaffung neuer Bundesstellen;Steueraufsicht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4707"},"descriptors":[{"key":"L04K11070306","name":"Steueraufsicht","type":1},{"key":"L07K08060103010403","name":"Schaffung neuer Bundesstellen","type":1},{"key":"L04K08040507","name":"Eidgenössische Steuerverwaltung","type":1},{"key":"L04K11070602","name":"Steuererhebung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-05-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2005-06-03T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1110927600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1147125600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2603,"gender":"f","id":1146,"name":"Huguenin Marianne","officialDenomination":"Huguenin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2633,"gender":"m","id":1160,"name":"Vanek Pierre","officialDenomination":"Vanek"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"05.3093","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Abteilung Besondere Steueruntersuchungen verfügt über viel zu wenig Personal, obwohl jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter dem Bund zu Einnahmen verhilft, die in keinem Verhältnis zu den Lohnkosten stehen.<\/p><p>Die Handlungsfähigkeit der Abteilung wird zudem dadurch eingeschränkt, dass für Untersuchungen die Zustimmung des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartementes benötigt wird. Angesichts der Komplexität der zu untersuchenden Angelegenheiten, der Notwendigkeit, schnell zu handeln, und der Unabhängigkeit der Einschätzung ist diese Situation unsinnig.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion bezieht sich auf die direkte Bundessteuer, für deren Veranlagung und Bezug die Kantone zuständig sind. Es obliegt den Kantonen, ein Nachsteuerverfahren und gegebenenfalls ein Strafverfahren zu eröffnen, wenn eine Veranlagung zu Unrecht unterbleibt, wenn eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist oder wenn eine unterbliebene oder unvollständige Veranlagung auf ein Verbrechen oder ein Vergehen gegen die Steuerbehörde zurückzuführen ist.<\/p><p>Die Abteilung Besondere Steueruntersuchungen (BSU) der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) wird in der Praxis nur beigezogen, wenn die Mittel der Kantone nicht mehr ausreichen, um eine Steuerhinterziehung oder einen Steuerbetrug zu ermitteln. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um schwerwiegende Hinterziehungen, welche mehrere Kantone betreffen und von arglistigen Steuerpflichtigen verübt werden, z. B. über Offshore-Konstrukte.<\/p><p>Dass eine Untersuchung nur auf Anordnung des Finanzministers erfolgt, rechtfertigt sich durch die Art der Mittel (Durchsuchung, Beschlagnahme oder Aufhebung des Bankgeheimnisses), über welche die BSU bei ihren Untersuchungen verfügt. Dadurch wird der Grundsatz der Verhältnismässigkeit respektiert. Es ist auch hervorzuheben, dass diese Bestimmung die Handlungsfähigkeit und den Handlungsspielraum der BSU bisher nicht eingeschränkt hat. Auch ihre Unabhängigkeit bei der Würdigung sowie die Schnelligkeit ihrer Intervention wurden dadurch nicht vermindert.<\/p><p>Die Motion verlangt auch eine Erhöhung des Personalbestandes der BSU, um Mehreinnahmen zu generieren. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass dieses Ziel genauso gut - oder sogar besser - mit einer insgesamten Verstärkung der Steuerkontrolleure erreicht werden kann. Aus diesem Grund wurde die Anzahl Mitarbeitende, die Steuerkontrollen durchführen, schon erhöht.<\/p><p>Auch der Personalbestand der BSU wurde bereits erhöht. Seit 1992 ist aus der damaligen Stabsstelle mit vier Mitarbeitenden eine Abteilung geworden, in der 18 Personen tätig sind. Diese Entwicklung hat rollend im Rahmen des vom Parlament gesprochenen Kredites stattgefunden.<\/p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die BSU weiterhin dort intervenieren soll, wo dies infolge der kantonsübergreifenden Sachverhalte oder aufgrund der Schwere der Widerhandlung angezeigt ist. Ihre Tätigkeit soll sich im Rahmen einer globalen Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Steuerbetruges bewegen. Dabei hat ihr Vorgehen verhältnismässig zu sein. Deshalb erachtet der Bundesrat eine Kompetenzverschiebung für die Einleitung einer Untersuchung hin zur ESTV oder einer anderen Stelle als nicht nötig. Ausserdem ist darauf zu achten, dass das schweizerische System zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Steuerbetruges kohärent bleibt. Die gezielte Erhöhung des Personalbestandes einer Bundesstelle könnte ein für den Föderalismus schädliches Ungleichgewicht bewirken, was der Bundesrat verhindern möchte. Die gewünschten Mehreinnahmen können durch eine Erhöhung der Anzahl Inspektoren erreicht werden, wie dies in der neueren Vergangenheit bereits geschehen ist.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Personal der Abteilung Besondere Steueruntersuchungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung aufzustocken. Zudem soll dieser Abteilung ermöglicht werden, Untersuchungen in eigener Regie einzuleiten, ohne dass dazu die Zustimmung des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartementes benötigt wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bessere Kontrollen im Steuerbereich"}],"title":"Bessere Kontrollen im Steuerbereich"}