{"id":20053102,"updated":"2023-07-28T09:10:44Z","additionalIndexing":"34;Software;Leistungsauftrag;Computer;Radio- und Fernsehgebühren;audiovisuelles Programm;SRG","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4707"},"descriptors":[{"key":"L05K1202050108","name":"SRG","type":1},{"key":"L05K1202040105","name":"Radio- und Fernsehgebühren","type":1},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":1},{"key":"L05K1202030103","name":"audiovisuelles Programm","type":1},{"key":"L04K12030201","name":"Computer","type":2},{"key":"L04K12030202","name":"Software","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-05-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1110927600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2351,"gender":"m","id":268,"name":"Schenk Simon","officialDenomination":"Schenk Simon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2605,"gender":"m","id":1126,"name":"Hutter Markus","officialDenomination":"Hutter Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"05.3102","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Frage nach den Umständen, welche die Gebührenpflicht auslösen, wird zurzeit im Parlament im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) behandelt.<\/p><p>Der Bundesrat unterstützt die Suche nach einer Lösung, die sachgerecht und praktikabel ist. Eine Regelung, deren Einhaltung nur mit unverhältnismässigem Aufwand oder unverhältnismässigen Überwachungsmassnahmen durchgesetzt werden kann, muss vermieden werden.<\/p><p>2.\/3. Der Leistungsauftrag der SRG und insbesondere die Anzahl der Programme sind im RTVG und in der Konzession vom 18. November 1992 definiert. Bei der Beantwortung der Frage, wie der gesetzlich und konzessionsrechtlich umschriebene Leistungsauftrag zu konkretisieren ist, steht der SRG die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie zu. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass heute die SRG-Programmangebote gesetzlich und konzessionsrechtlich abgedeckt sind. Fragen im Zusammenhang mit dem Internetauftritt der SRG werden derzeit im Rahmen der Finanzaufsicht überprüft. Grundsätzlich entsprechen aber Internetangebote - soweit sie sich auf die Programmbegleitung beschränken - dem heutigen Verständnis eines gebührenfinanzierten Service public.<\/p><p>4. Dem Bundesrat liegt derzeit kein Gesuch der SRG um Erhöhung der Empfangsgebühr vor. Gegebenenfalls würde die Landesregierung die nach RTVG und Konzession zu erbringenden Leistungen und deren Finanzierung im Detail überprüfen. Ein wichtiger Indikator für den Gebührenentscheid des Bundesrates ist jeweils die vorgängige Stellungnahme des Preisüberwachers. Weitere entscheidrelevante Informationen wird die durch das UVEK in Auftrag gegebene Überprüfung der wirtschaftlichen Situation der SRG durch die Eidgenössische Finanzkontrolle ergeben.<\/p><p>5. Die Nutzungsgewohnheiten des Publikums und die Entwicklung der elektronischen Medien verlangen eine regelmässige Überprüfung der Zweckmässigkeit des Leistungsauftrages. Für den Bundesrat ist es aber unbestritten, dass nur Leistungen der SRG mit Gebühren finanziert werden, die sich eindeutig auf den Leistungsauftrag abstützen.<\/p><p>6.\/7. Der Frage, inwieweit der Betrieb eines Computers die Gebührenpflicht auslöst, kommt im heutigen Zeitpunkt nur untergeordnete Bedeutung zu. Da pro Haushalt nur einmal für den Empfang schlechthin und nicht für jedes Gerät einzeln bezahlt wird, stellt sich die Frage der Gebührenpflicht von Computern nur dort, wo überhaupt keine konventionellen Empfangsgeräte vorhanden sind. Wenn aber Computer konventionelle Empfangsgeräte ersetzen und Programme in gleicher Qualität empfangen werden, ist aus Gründen der Rechtsgleichheit von einer Gebührenpflicht auszugehen. Zurzeit berät das Parlament im Rahmen der hängigen RTVG-Revision Lösungen, welche dem Umstand Rechnung tragen, dass Radio- und Fernsehprogramme künftig vermehrt über multifunktionale Geräte konsumiert werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In den vergangenen Wochen sind verschiedene Ideen der SRG für neue Angebote und, damit einhergehend, Spekulationen über eine mögliche Gebührenerhöhung präsentiert worden. Zudem hat die Billag grosse Teile der Bevölkerung aufgeschreckt mit der Forderung, dass künftig auch Besitzer von Computern, die in der Lage sind, mediale Inhalte über Internet zu empfangen, gebührenpflichtig seien. Somit eröffnen sich zwei Problemkreise. Einerseits stellt sich die Frage, ob das Publikum alle Angebote unter dem Titel des Leistungsauftrages und die allfällig damit einhergehenden Gebührenerhöhungen akzeptieren muss oder ob ihm - nicht zuletzt unter dem Eindruck der fortschreitenden Konvergenz - Wahl- und Entscheidmöglichkeiten eingeräumt werden müssen. Da Computerhardware heute in aller Regel bereits mit Software zum Empfang von medialen Inhalten angeboten wird, stellt sich andererseits die Frage, wie die Konsumenten geschützt werden können, damit sie beim Kauf eines Gerätes nicht automatisch abgabepflichtig werden.<\/p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass eine Empfangsgebühr, die an den Besitz, nicht aber an die Benutzung eines Empfangsgerätes gebunden ist, nicht mehr zeitgemäss ist?<\/p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass neue Angebote der SRG, die mittels Gebührenerhöhungen finanziert werden sollen, zwingend durch den Leistungsauftrag vorgeschrieben sein müssen?<\/p><p>3. Ist er der Ansicht, dass die gegenwärtigen Angebote der SRG in ihrer Gesamtheit durch den Leistungsauftrag legitimiert sind?<\/p><p>4. Glaubt er, dass die derzeit äusserst offene Formulierung des Leistungsauftrages geeignet ist, das Publikum vor einer höheren Gebührenbelastung wegen allenfalls nicht eindeutig aus dem Leistungsauftrag ableitbaren, aber durch die internationale Entwicklung in den elektronischen Medien diktierten Angebote zu schützen?<\/p><p>5. Ist er sich der Gefahr bewusst, dass, wenn sich die SRG insbesondere gegen die ausländische Konkurrenz verteidigen muss, das Publikum zwangsläufig für Angebote Gebühren bezahlt, die sich mit dem Leistungsauftrag nur unbefriedigend, wenn nicht ungenügend rechtfertigen lassen?<\/p><p>6. Ist er der Auffassung, dass es Sache des Konsumenten ist, nach dem Kauf von Computerhardware auf eigene Kosten eine Trennung von Betriebssystem und Software zum Empfang von medialen Inhalten vorzunehmen, wenn er nicht gebührenpflichtig werden will?<\/p><p>7. Plant er, Anforderungen zu formulieren und Massnahmen zu erlassen, die beim Handel mit Computerhardware in der Schweiz eine Trennung von Betriebssystem und Software zum Empfang von medialen Inhalten zwingend vorschreiben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"SRG. Empfangsgebühren"}],"title":"SRG. Empfangsgebühren"}