﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053125</id><updated>2023-07-28T10:24:49Z</updated><additionalIndexing>15;10;Lohndumping;Dienstleistung;Europäische Union;freier Dienstleistungsverkehr;Europäischer Wirtschaftsraum;Arbeitsbedingungen;tertiärer Sektor;Angleichung der Rechtsvorschriften;Liberalisierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2413</code><gender>m</gender><id>349</id><name>Rennwald Jean-Claude</name><officialDenomination>Rennwald</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4707</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K08020315</key><name>Liberalisierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704060304</key><name>tertiärer Sektor</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030901</key><name>freier Dienstleistungsverkehr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L02K0903</key><name>Europäische Union</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701060202</key><name>Dienstleistung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K090205</key><name>Europäischer Wirtschaftsraum</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K09010103</key><name>Angleichung der Rechtsvorschriften</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020502</key><name>Arbeitsbedingungen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010303</key><name>Lohndumping</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-06-17T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-23T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-05-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-03-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2527</code><gender>m</gender><id>504</id><name>Rossini Stéphane</name><officialDenomination>Rossini</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat 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Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.3125</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat nimmt zu den Fragen des Interpellanten wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Es ist darauf hinzuweisen, dass Massnahme 6 des Wachstumspaketes das EVD mit der Erstellung eines Berichtes zum Stand der Dienstleistungsliberalisierung in der Schweiz im Vergleich mit der EU beauftragt. Gestützt darauf wird der Bundesrat eine Beurteilung der Dienstleistungsliberalisierung mit Bezug auf die Schweiz vornehmen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat verfolgt mit Interesse die laufenden Gesetzgebungsarbeiten zu einer EU-Dienstleistungsrichtlinie. A priori ist nicht davon auszugehen, dass durch die Einführung des Ursprungslandprinzips im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr die in der EU-Entsenderichtlinie festgehaltenen Bestimmungen zum Schutz der nationalen Arbeitsmärkte ausgehebelt werden. Welche tatsächlichen Auswirkungen die EU-Dienstleistungsrichtlinie im Einzelnen haben wird, kann allerdings erst beurteilt werden, wenn die konkreten Inhalte im Detail bekannt sind. Zurzeit ist dies noch offen. Es muss jedoch klargestellt werden, dass die Schweiz in keiner Weise verpflichtet ist, die fragliche EU-Richtlinie zu übernehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die von der Europäischen Kommission 2004 vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie schliesst die Entsendung von Arbeitnehmern im Sinne der Richtlinie 96/71/EG ausdrücklich vom Ursprungslandprinzip aus. Das vom Parlament im Oktober 1999 verabschiedete Bundesgesetz über die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lehnt sich an die Entsenderichtlinie 96/71/EG an. In diesem Bundesgesetz sind die in der Interpellation aufgeführten Punkte klar geregelt, insbesondere was die Anwendung von allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und das Vorgehen bei Scheinselbstständigkeit anbelangt. Nach Auffassung des Bundesrates handelt es sich bei der Entsenderegelung um eine sowohl wirtschaftliche als auch soziale Notwendigkeit. Er hat deshalb die zuständigen Stellen verschiedentlich aufgefordert, das entsprechende Gesetz konsequent anzuwenden. Im Rahmen der Debatten zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit hat der Bundesrat in der Wintersession 2004 eine Verstärkung des Gesetzes vorgeschlagen, die von den Räten verabschiedet worden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bund verfügt zwar über die Kompetenz, die Wirtschaftsgesetzgebung zu harmonisieren (Art. 95 der Bundesverfassung). Er macht jedoch von dieser Kompetenz zurückhaltend Gebrauch und favorisiert stattdessen, mit dem Instrument des Binnenmarktgesetzes, den Ansatz der gegenseitigen Anerkennung unterschiedlicher Rechtsvorschriften. Dafür sprechen gute Gründe: Der schweizerische Wirtschaftsraum ist im Unterschied zum europäischen relativ homogen, was die gegenseitige Anerkennung erheblich erleichtert. Des Weiteren lässt sich der Ansatz rasch umsetzen, währenddem die Harmonisierung mit grossem Zeitaufwand verbunden ist. Schliesslich lässt er Raum für innovative Regulierungen und trägt der föderalen Tradition Rechnung. Mit der laufenden Revision des Binnenmarktgesetzes unterstreicht der Bundesrat seine Absicht, die Verwirklichung des schweizerischen Binnenmarktes auf diesem Weg voranzutreiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat hat Vertrauen in die flankierenden Massnahmen, die inzwischen in Kraft gesetzt worden sind und gemäss dem Bericht des Seco vom 1. April 2005 auch greifen. Die Massnahmen können aber noch wirksamer werden, wenn das Volk der vom Parlament im Rahmen der Abkommensausdehnung verabschiedeten Verstärkung des Gesetzes zustimmt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In seinem Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2004 erklärt der Bundesrat insbesondere:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Das Fehlen eines eigentlichen Dienstleistungsabkommens mit der EU ist eine Lücke in der Absicherung des Marktzutrittes für Schweizer Anbieter im Ausland, die im Rahmen des Gats nicht geschlossen werden kann. Deshalb soll die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der EU im Bereich Dienstleistungen geprüft werden."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nicht nur würde die Eröffnung von Verhandlungen über ein Dienstleistungsabkommen mit der EU praktisch bedeuten, eine dritte Runde bilateraler Verhandlungen einzuläuten, sondern der Bundesrat scheint auch das Risiko einer Liberalisierung der Dienstleistungen in der EU völlig zu unterschätzen. Um die Schaffung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen voranzutreiben, hat der ehemalige EU-Kommissar Frits Bolkestein vorgeschlagen, auf sie das Cassis-de-Dijon-Prinzip anzuwenden: Ein polnisches Dienstleistungsunternehmen soll in Zukunft nicht nur im Heimatland, sondern auch in den anderen EU-Ländern seine Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen anbieten können. Das Unternehmen würde dabei nur den Bestimmungen des Herkunftslandes des Anbieters unterliegen, in diesem Falle denjenigen Polens.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich stelle deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er den derzeitigen Liberalisierungsprozess im Dienstleistungsbereich in der EU?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Angenommen, die Dienstleistungsunternehmen würden tatsächlich nur den Bestimmungen des Herkunftslandes unterliegen: Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes stark gestört würde, weil osteuropäische Länder mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen ihre Dienstleistungen zu konkurrenzlos tiefen Tarifen im Westen anbieten könnten, was eine Spirale des Lohn- und Sozialabbaus in Gang setzen würde? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Formell betrifft die Bolkestein-Richtlinie weder Löhne noch Arbeitzeit; diese sind vielmehr durch die Richtlinie von 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen geregelt. Diese Richtlinie erlaubt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem sie normalerweise arbeiten, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Mindestlöhne und allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge des Gastlandes müssen dabei eingehalten werden. Allerdings enthält die Richtlinie Schwachstellen (schwierige Überprüfung; Einhaltung von allgemein verbindlich erklärten Tarifverträgen ist nicht genau definiert; Möglichkeit für Selbstständigerwerbende, die Tarife für ihre Dienstleistungen selbst zu bestimmen; Gesetz und Tarifverträge legen nur Minimalvorschriften fest - ein polnischer oder ungarischer Informatiker könnte also, ohne gegen das Gesetz zu verstossen, Dienstleistungen zu einem dreimal tieferen Tarif anbieten, als dies seine westlichen Konkurrenten tun). Ausgerechnet diese Richtlinie dient in der Schweiz als Muster für die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr. Wir möchten deshalb wissen, welche Lehren, auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene, der Bundesrat aus den Debatten über diese Richtlinien für das Funktionieren unseres Binnenmarktes zieht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Probleme, welche die Bolkestein-Richtlinie auslösen würde, grösstenteils durch eine bessere Harmonisierung der verschiedenen Gesetzgebungen der EU-Staaten aus der Welt geschafft werden könnten? Dies würde auch bedeuten, dass die Schweiz vor allem auf die Karte der Harmonisierung setzt, wenn es darum geht, Reformen im eigenen Binnenmarkt durchzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Bolkestein-Richtlinie hat Ängste vor Sozialabbau geweckt, die jetzt von den Gegnern der Europäischen Verfassung als Schreckgespenst missbraucht werden, obwohl die Verfassung und die Richtlinie nichts miteinander zu tun haben. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Fragen der vorliegenden Interpellation so schnell wie möglich geklärt werden müssen, damit die Kampagne rund um die Abstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten vom 25. September in einer möglichst unbelasteten Atmosphäre lanciert werden kann?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Liberalisierung der Dienstleistungen in Europa. Bolkestein-Richtlinie</value></text></texts><title>Liberalisierung der Dienstleistungen in Europa. Bolkestein-Richtlinie</title></affair>