{"id":20053126,"updated":"2023-07-28T07:54:45Z","additionalIndexing":"12;Kompetenzregelung;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Rechte des Kindes;Jugendschutz;Vollzug von Beschlüssen;sexuelle Gewalt;Konvention UNO;Prostitution","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2533,"gender":"f","id":511,"name":"Simoneschi-Cortesi Chiara","officialDenomination":"Simoneschi-Cortesi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4707"},"descriptors":[{"key":"L06K100202020501","name":"Konvention UNO","type":1},{"key":"L04K05020508","name":"Rechte des Kindes","type":1},{"key":"L06K050102010305","name":"sexuelle 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Fakultativprotokolles zur Kinderkonvention ist ein richtiger Schritt für die Bekämpfung des Kinderhandels.<\/p><p>Trotzdem bleiben die in den Fragen erwähnten beiden Nationalen Aktionspläne wichtige Instrumente, um national zu gewährleisten, dass Kinder in der Schweiz, aber auch weltweit in Würde aufwachsen können. <\/p><p>Die Uno-Kinderrechtskonvention wurde von der Schweiz 1997 unterzeichnet. Sie hat damit bekräftigt, dass ihr das Kindswohl ein zentrales Anliegen ist und dass sie die dafür notwendigen Massnahmen in die Wege leiten will, damit Kinder ernst genommen und respektiert werden und sie innerhalb eines Mindeststandards an Fürsorge, Schutz und Beteiligung am gesellschaftlichen Leben aufwachsen können. Der die Umsetzung der Kinderrechtskonvention auf nationaler Ebene prüfende UN-Ausschuss hat die Schweiz in seinen Empfehlungen von Juni 2002 dazu angehalten, einen Nationalen Aktionsplan auszuarbeiten. In Empfehlung 14 wird ausdrücklich empfohlen, \"einen umfassenden nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention mittels eines offenen, konsultativen und partizipativen Verfahrens auszuarbeiten und umzusetzen. Dieser nationale Aktionsplan sollte auf einer Rechtsgrundlage beruhen und sich nicht nur auf den Kindesschutz und die Wohlfahrt beschränken.\" Auch wird die Schweiz unter Punkt 12 aufgefordert, \"einen angemessenen und dauerhaften nationalen Mechanismus zur Umsetzung der Konvention zu etablieren, welcher für die Koordination auf Bundesebene, zwischen Bundes- und Kantonsebene und zwischen den Kantonen besorgt ist.\"<\/p><p>Mit der Unterzeichnung der Abschlusserklärungen der beiden Weltkongresse gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern von 1996 und 2001 hat sich die Schweiz positioniert und sich dazu verpflichtet, Minderjährige vor Kinderprostitution, Kinderpornografie und Kinderhandel für sexuelle Zwecke zu schützen. Unicef schätzt, dass jedes Jahr eine Million Kinder neu in den Sexmarkt eingeschleust werden. Der Handel mit Dokumenten, welche die sexuelle Ausbeutung von Kindern festhalten, floriert ebenfalls. Der Kinderhandel nimmt auch bei uns zu. Die Schweiz - die Operation Genesis hat es klar gezeigt - ist keine Insel. Diese den Kindern Leid und Schaden zufügenden Verbrechen machen nicht vor Schweizer Grenzen Halt. <\/p><p>Die Schweiz ist in Westeuropa einer der wenigen Staaten (neben Irland und Portugal), die noch keinen Nationalen Aktionsplan erarbeitet haben, wie der jährlich erscheinende Bericht von ECPAT International zur Implementation Of The Agenda For Action Against The Commercial Sexual Exploitation Of Children 2002-2003 aufzeigt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Bei der Ausarbeitung der Staatenberichte (nächster Bericht 2007) zur Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention (KRK) und ihrer Fakultativprotokolle gibt es eine enge Zusammenarbeit und einen intensiven Austausch innerhalb der Bundesverwaltung - wo verschiedene Ämter betroffen sind -, zwischen dem Bund und den Kantonen und ausserparlamentarischen Kommissionen sowie mit Nichtregierungsorganisationen (NGO). Dabei stehen die Fortschritte, die Lücken und die Probleme im Bereich der Kinderrechte im Zentrum. Der Staatenbericht ist eine Gesamtschau, eine systematische Aufstellung der rechtlichen, sozialen und tatsächlichen Situation der Kinder in der Schweiz. Diese grundlegenden Informationen dienen als Arbeitsgrundlage und als Orientierungshilfe für Programme, Projekte und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung der KRK.<\/p><p>Das Wohl der Kinder ist ein ständiges Anliegen des Bundes. Er wird deshalb auch weiterhin in allen kinderrelevanten Bereichen wichtige konkrete Massnahmen und Projekte beschliessen - pragmatisch und unter bestmöglicher Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel. <\/p><p>Im Rahmen des letzten Staatenberichtes (2000) verfasste das Eidgenössische Departement des Innern ein Arbeitspapier \"Elemente einer schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik\". Ausserdem erstellte die Bundesverwaltung im Hinblick auf die multilaterale Konferenz von Budapest (Ende 2001) einen Bericht über die seit dem Weltkongress in Stockholm getroffenen Massnahmen der Schweiz. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) beauftragte die Nichtregierungsorganisation Ecpat Switzerland, für den Weltkongress in Yokohama einen Bericht über die sexuelle Ausbeutung in der Schweiz zu schreiben.<\/p><p>Wichtige schweizerische Kinderorganisationen veröffentlichten einen kritischen Kommentar zum Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der KRK (\"Kinder und Jugendliche in der Schweiz: Bericht zu ihrer Situation\", 1999).<\/p><p>Die Schweiz hat praktisch zu allen Empfehlungen des Aktionsplanes von Stockholm und der globalen Verpflichtung von Yokohama Massnahmen getroffen, doch braucht es noch weitere Anstrengungen, vor allem in den Bereichen Sextourismus, Pädophilie im Internet und allgemein bei der Prävention und Information. Zudem beschloss der Bundesrat am 11. März 2005 die Ratifizierung des Fakultativprotokolles betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes. Des Weiteren wird die Ratifizierung des Zusatzprotokolles zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Uno-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vorbereitet. Im Jahre 2000 ratifizierte die Schweiz ausserdem das Übereinkommen Nr. 182 der IAO zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Prostitution, Pornografie), zu dem sie ebenfalls regelmässig Bericht erstatten muss.<\/p><p>Die Schlussfolgerungen der verschiedenen Berichte, die Stellungnahmen sowie die Kritik und die Empfehlungen des Uno-Kinderrechtsausschusses zu den Staatenberichten ermöglichen eine Bilanz, auf deren Grundlage konkrete Massnahmen und Aktionen beschlossen werden können.<\/p><p>Gegenwärtig arbeitet das BSV gemeinsam mit dem Netzwerk Kinderrechte Schweiz, einem Zusammenschluss der wichtigsten NGO im Bereich Kinderrechte und Kinderpolitik, an einem Massnahmenkatalog für die Schweiz. Dabei stützen sie sich insbesondere auf die obenerwähnten Schlussfolgerungen der Berichte und Empfehlungen. Dieser Katalog wird zeigen, ob es einen eigentlichen nationalen Aktionsplan braucht oder ob es sinnvoller wäre, die direkte Umsetzung gewisser vorrangiger Anliegen zu prüfen.<\/p><p>Ein Vergleich mit ausländischen Aktionsplänen zeigt, dass diese häufig deklaratorischen Charakter haben und oft eine Bestandesaufnahme der vom betreffenden Staat getroffenen Massnahmen darstellen.<\/p><p>3. Es handelt sich tatsächlich um eine Querschnittsaufgabe, bei der die Kantone und die Gemeinden beachtliche Befugnisse haben. Auf Bundesebene sind, je nach Arbeitsfeld, mehrere Ämter verschiedener Departemente betroffen. Für die Staatenberichte zur KRK ist z. B. das EDA zuständig. Die Zentralstelle für Familienfragen des BSV hat eine Koordinationsfunktion bei der Umsetzung der KRK. Die Koordinationsstelle KSMM, deren Geschäftsstelle dem Bundesamt für Polizei angeschlossen ist, vereinigt Bundesämter und Vertreter der Kantonalen Konferenzen, welche sich um den Menschenhandel, den Menschenschmuggel und mit diesen Verbrechen zusammenhängende Kinderbelange kümmern. Die KSMM hat eine Koordinationsfunktion bezüglich der Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels in der Schweiz.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Das Uno-Komitee zur Kinderrechtskonvention hat der Schweiz in seinen Empfehlungen von Juni 2002 empfohlen, einen Nationalen Aktionsplan zu erstellen, welcher die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz regelt. Inwiefern sind die diesbezüglichen Arbeiten vorangeschritten?<\/p><p>2. Die Schweiz hat an dem 1. Weltkongress gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung vom Kindern und Jugendlichen in Stockholm (August 1996) sowie erneut am 2. Weltkongress von Yokohama (Dezember 2001) die Schlusserklärungen (The Stockholm Declaration and Agenda for Action\/Yokohama Global Commitment) mitunterzeichnet, die die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplanes zum Schutz der Kinder vor kommerzieller sexueller Ausbeutung vorsehen. Bis heute hat der Bundesrat trotz Absichtserklärung nicht gehandelt. Ist der Bundesrat bereit, endlich einen Nationalen Aktionsplan erarbeiten zu lassen?<\/p><p>3. Das Dossier Kinderrecht hat in der Bundesverwaltung keine wirkliche \"Heimat\", die Pflichten werden von verschiedenen Bundesämtern mehr oder weniger verbindlich übernommen. Ist er bereit, zu definieren, wer in der Regelung, Begleitung und Koordination des Umsetzungsprozesses der Kinderrechtskonvention die Federführung und somit die Verantwortung hat?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nationale Aktionspläne zu Kinderrechten und Kinderschutz"}],"title":"Nationale Aktionspläne zu Kinderrechten und Kinderschutz"}