{"id":20053135,"updated":"2023-07-28T07:37:22Z","additionalIndexing":"28;12;Konkubinat;adoptiertes Kind;Ehe;Eltern;Adoption","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4707"},"descriptors":[{"key":"L04K01030102","name":"Adoption","type":1},{"key":"L04K01030103","name":"Ehe","type":1},{"key":"L04K01030301","name":"Eltern","type":1},{"key":"L05K0103030101","name":"adoptiertes Kind","type":1},{"key":"L04K01030504","name":"Konkubinat","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-22T00:00:00Z","text":"Fristverlängerung","type":50},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-06T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Thanei.","type":90},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2005-06-03T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1111014000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2483,"gender":"f","id":459,"name":"Dormond Béguelin Marlyse","officialDenomination":"Dormond Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2388,"gender":"m","id":324,"name":"Gross Jost","officialDenomination":"Gross Jost"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2308,"gender":"m","id":140,"name":"Marti Werner","officialDenomination":"Marti Werner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2563,"gender":"f","id":551,"name":"Marty Kälin Barbara","officialDenomination":"Marty Kälin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"assuming"}],"shortId":"05.3135","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hat die Schweiz sehr restriktive Vorschriften bezüglich des Alters adoptionswilliger Eltern und deren Ehedauer.<\/p><p>Die langen Wartezeiten und die komplexen (je nach Kanton und Vermittlungsstelle verschiedenen!) Adoptionsverfahren führen dazu, dass adoptionswillige Eltern, die sich um ein Kind aus einem bestimmten Land beworben haben, nicht mehr berücksichtigt werden können, weil in gewissen Ländern Alterslimiten für adoptionswillige Eltern bestehen.<\/p><p>Zudem gibt es durch diese Vorschriften generell zu wenige junge adoptionswillige Eltern. Die meisten sind bei der Anmeldung zwischen 35 und 40 Jahre alt.<\/p><p>Um den Kindern ein \"normales\" Eltern-Kind-Verhältnis zu ermöglichen, ist das Alter der Eltern bei der Adoption nach oben zu begrenzen. Eine Ausnahme bilden die Erwachsenenadoptionen.<\/p><p>Da heute sehr viele Paare jahrelang zusammenleben und erst heiraten, wenn sie Kinder haben, ist die Zeit des Konkubinates adoptionswilliger Eltern entsprechend zu berücksichtigen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das schweizerische Adoptionsrecht kennt im Regelfall der Adoption durch ein Ehepaar grundsätzlich kein Mindestalter (Art. 264a Abs. 2 ZGB). Vielmehr wird eine fünfjährige Ehedauer vorausgesetzt. Das heisst, dass eine Person, die mit 23 Jahren heiratet, bereits mit 28 Jahren adoptieren kann. Wer dagegen erst mit 28 Jahren heiratet (durchschnittliches Heiratsalter der Frauen), muss mit einer Adoption zuwarten, bis das 33. Altersjahr vollendet ist.<\/p><p>Sind dagegen beide Ehegatten 35 oder älter, so spielt die Ehedauer keine Rolle mehr; bereits einen Tag nach Eheabschluss kann eine Adoption stattfinden. Diese Regelung hat der Gesetzgeber aber lediglich vorgesehen, um Ehepaare gegenüber Einzelpersonen nicht zu diskriminieren (vgl. Art. 264b ZGB). Eine Herabsetzung des Mindestalters ist deshalb grundsätzlich aus der Sicht der Einzeladoption zu diskutieren, für die das Mindestalter von 35 Jahren gilt. Allgemein anerkannt ist, dass eine Einzeladoption nur in Ausnahmefällen eine sinnvolle Lösung für ein Kind ist und eine stabile Lebenssituation der adoptierenden Person voraussetzt. Daran sollte nicht gerüttelt werden.<\/p><p>Eine andere Frage ist, ob bei Ehepaaren die Ehedauer zu verkürzen ist, damit die Adoption rascher stattfinden kann. In der Tat ist die Situation durch die Ratifikation des Haager Adoptionsübereinkommens insofern verändert worden, als in den Fällen, in welchen der Herkunftsstaat des Kindes die Adoptionszuständigkeit für sich in Anspruch nimmt und damit Adoption und Aufnahme des Kindes praktisch zusammenfallen, ein Ehepaar mit der Gesuchseinreichung praktisch bis zum 34. Altersjahr zuwarten muss, wenn nicht vorher die für die Gesuchseinreichung erforderliche Ehedauer erfüllt ist. Diese Entwicklung verläuft aber parallel zur Entwicklung des natürlichen Kindesverhältnisses. Im Jahr 2003 sind rund 25 Prozent aller Kinder von Frauen geboren worden, die 35 oder noch älter sind. Dass beispielsweise die Behörden in Kolumbien Personen über 38 kein Kind unter zwei Jahren anvertrauen, zeigt im Übrigen, dass die Adoptionschancen von Personen, die um die 35 Jahre alt sind, in der Regel durchaus noch intakt sind. Kommt hinzu, dass in den Fällen, in welchen die Adoption erst in der Schweiz erfolgt, wie beispielsweise bei Kindern aus Indien, die Gesuchseinreichung und die Aufnahme des Kindes bedeutend früher erfolgen können.<\/p><p>Die Mindestdauer der Ehe von fünf Jahren als Voraussetzung der Adoption behält deshalb nach Auffassung des Bundesrates ihren guten Sinn: Zum einen soll sie eine gewisse Stabilität der Paarbeziehung garantieren. Zum anderen soll sie für das Paar auch Klarheit schaffen, ob die Ehegatten eigene Kinder bekommen. Zwar setzt die Adoption heute keine Kinderlosigkeit voraus. In der Praxis ist dies aber weiterhin ein wichtiges Motiv für eine Adoption. Das Konkubinat kann in dieser Hinsicht der Ehe nicht gleichgestellt werden, abgesehen von den Beweisschwierigkeiten, die mit dessen Anerkennung verbunden wären. Auch bei der Revision der Stiefkindadoption (Art. 264a Abs. 3 ZGB) auf den 1. Januar 2000 hat der Gesetzgeber die Wichtigkeit der fünfjährigen Ehedauer betont.<\/p><p>Was die Einführung eines gesetzlichen Höchstalters für die Adoption betrifft, so ist diese Frage schon früher diskutiert und negativ entschieden worden. Zum einen ist die Festlegung jeder starren Altersgrenze willkürlich und hat zur Folge, dass die Überschreitung der Altersgrenze bloss um einen Tag bereits eine Adoption verhindern würde. Zum anderen ist es nicht leicht, aus Rechtsgleichheitsgründen ein einheitliches Alter festzulegen, das sowohl der Situation der Frau wie jener des Mannes Rechnung trägt. Die Pflegekinderverordnung (SR 211.222.338) beschränkt sich deshalb darauf, die zuständigen Behörden zu verpflichten, das Interesse des Kindes besonders zu würdigen, wenn zwischen den Adoptierenden und dem Adoptivkind ein Altersunterschied von über vierzig Jahren besteht. Rechtsvergleichend ist festzustellen, dass nur wenige ausländische Staaten ein gesetzliches Maximalalter kennen, das relativ hoch angesetzt ist (z. B. Chile: 60 Jahre; Costa Rica: 60 Jahre; Honduras: 51 Jahre; Kambodscha: 55 Jahre; Mongolei: 60 Jahre). Mit solch hohen Altersgrenzen sind die Probleme in der Praxis aber auch nicht gelöst.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 264a ZGB dahin gehend zu ändern, dass das Adoptionsalter für Eltern herabgesetzt und nach oben begrenzt wird (Ausnahme: Adoptionen von Erwachsenen) und die Ehedauer zum Zeitpunkt der Adoption reduziert wird. Gleichzeitig ist zu prüfen, wie das Zusammenleben eines Paares in einer festen Partnerschaft (Konkubinat) entsprechend berücksichtigt werden kann.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Herabsetzung des vorgeschriebenen Alters für adoptionswillige Eltern und Reduktion der verlangten Ehedauer"}],"title":"Herabsetzung des vorgeschriebenen Alters für adoptionswillige Eltern und Reduktion der verlangten Ehedauer"}