{"id":20053153,"updated":"2023-07-27T21:12:48Z","additionalIndexing":"66;52;Lagerung radioaktiver Abfälle;Durchführung eines Projektes;radioaktiver Abfall","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4707"},"descriptors":[{"key":"L04K06010109","name":"radioaktiver Abfall","type":1},{"key":"L05K0601020302","name":"Lagerung radioaktiver Abfälle","type":1},{"key":"L06K070305010102","name":"Durchführung eines Projektes","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-06-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1111014000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1174431600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2254,"gender":"f","id":101,"name":"Haering Barbara","officialDenomination":"Haering"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2421,"gender":"f","id":358,"name":"Stump Doris","officialDenomination":"Stump"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.3153","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die 1999 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzte Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle (Ekra) erarbeitete die Grundlagen für einen Vergleich verschiedener Entsorgungskonzepte. Im ersten Bericht vom 31. Januar 2000 schlug sie das Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung vor, welches die Endlagerung mit der Möglichkeit der Reversibilität kombiniert. Dieses Konzept wurde im Kernenergiegesetz (KEG) unter dem Begriff \"geologisches Tiefenlager\" aufgenommen. Da verschiedene technische und institutionelle Fragen offen blieben, beauftragte das UVEK die Ekra mit einem Zusatzbericht. In dem im Oktober 2002 erschienenen Bericht \"Beitrag zur Entsorgungsstrategie für die radioaktiven Abfälle in der Schweiz\" äusserte sich die Ekra zur Rechtslage, zum Entsorgungsprogramm, zu Dialog und Partizipation, zur Forschung, zur Organisation der Entsorgung und zu deren Finanzierung und leitete daraus die in der Interpellation angesprochenen Empfehlungen ab. Beide Berichte sind auf www.entsorgungsnachweis.ch erhältlich.<\/p><p>Ein Vorausbericht wurde der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates im Mai 2002 zugestellt und bei der Beratung des KEG ausführlich diskutiert. Die Ekra-Empfehlungen sind in KEG und Kernenergieverordnung (KEV) eingeflossen oder werden vertieft geprüft.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Vier Empfehlungen (Bewilligungskompetenzen sind ausschliesslich Bundessache, Realisierungsplan, Finanzplan, Qualitätsmanagementprogramm) sind in KEG und KEV eingeflossen. Die weiteren werden zurzeit geprüft oder sind in Umsetzung.<\/p><p>2. Die Empfehlung \"personelle und finanzielle Verstärkung der Bewilligungs- und Sicherheitsbehörden\" konnte bis heute - insbesondere auch aufgrund der Entlastungsprogramme des Bundes - nicht umgesetzt werden. Bei den Sicherheitsbehörden konnten zwar in bescheidenem Masse zusätzliche Stellen geschaffen werden. Die personellen Ressourcen sind immer noch knapp. Aufgrund der neuen Aufgaben und Tätigkeiten (insbesondere Sachplan und Entsorgungsprogramm) zeichnen sich zusätzliche Engpässe ab. Das Bundesamt für Energie prüft deshalb zurzeit, ob und inwieweit die Kosten für zusätzliche Stellen nach dem Verursacherprinzip auf die Kernkraftwerkbetreiber abgewälzt werden können.<\/p><p>3. Im Zusammenhang mit dem Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle hat der Bundesrat Alternativen zum Opalinuston Zürcher Weinland gefordert. Er hat zudem in Artikel 5 KEV festgelegt, das Standortwahlverfahren für geologische Tiefenlager aller Abfallkategorien im Rahmen eines Sachplans nach Raumplanungsgesetz festzuschreiben. Die damit zusammenhängenden Arbeiten sind im Gang. Im Hinblick auf den Bundesratsentscheid zum Entsorgungsnachweis finden in der zweiten Hälfte 2005 ein öffentliches Auflageverfahren und danach eine Auswertung der Eingaben statt. Weitere Massnahmen sind zurzeit nicht notwendig.<\/p><p>4. Die Verantwortlichkeiten waren bereits in der Atomgesetzgebung und sind neu auch im KEG vom 21. März 2003 klar geregelt. Wer radioaktive Abfälle verursacht, ist für deren sichere Entsorgung verantwortlich; es gilt somit das Verursacherprinzip (Art. 31 Abs. 1 KEG). Damit liegt die Verantwortung bei den in der swissnuclear zusammengeschlossenen Betreibern der schweizerischen Kernkraftwerke. Im Hinblick auf den Bau und Betrieb von geologischen Tiefenlagern haben die Betreiber und der Bund, welcher nach Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a KEG für die radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung zuständig ist, die Nagra gegründet. Aufgrund der Erfahrungen im In- und Ausland erachtet der Bundesrat diese Lösung weiterhin als zweckmässig. Dies gilt umso mehr, als der Bund mit der Genehmigung des Entsorgungsprogramms (siehe Art. 32 KEG) heute verstärkt auf die Nagra Einfluss nehmen kann. Zudem sollen im Sachplan geologische Tiefenlager u. a. auch die Zuständigkeiten beim Standortwahlverfahren geregelt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Bericht der Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle wurden im Jahre 2002 diverse Empfehlungen gemacht. Unterdessen wurden das Kernenergiegesetz sowie die Kernenergieverordnung verabschiedet. Es stellen sich nun diverse Fragen zur Umsetzung der Empfehlungen der Expertengruppe.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Welche Empfehlungen der Expertengruppe wurden bisher umgesetzt? Welche nicht?<\/p><p>2. Weshalb wurden bestimmte Empfehlungen nicht umgesetzt?<\/p><p>3. Sind neue Probleme aufgetaucht, die mit neuen Massnahmen gelöst werden müssen?<\/p><p>4. Wie beurteilt er die bisherige Organisation und Aufteilung der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Suche nach Entsorgungsmöglichkeiten von radioaktiven Abfällen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Entsorgungsstrategie für radioaktive Abfälle"}],"title":"Entsorgungsstrategie für radioaktive Abfälle"}