﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053165</id><updated>2023-07-27T21:00:27Z</updated><additionalIndexing>24;15;Steuererklärung;Lohnausweis;Steuerveranlagung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2595</code><gender>m</gender><id>1127</id><name>Freysinger Oskar</name><officialDenomination>Freysinger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4707</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070201010304</key><name>Lohnausweis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070603</key><name>Steuererklärung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070301</key><name>Steuerveranlagung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-06-17T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-03-23T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-06-03T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-03-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-03-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2595</code><gender>m</gender><id>1127</id><name>Freysinger Oskar</name><officialDenomination>Freysinger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.3165</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der steuerpflichtigen Person eine schriftliche Bescheinigung über seine Leistungen an den Arbeitnehmer auszustellen (Art. 127 DBG; Art. 43 StHG). Dabei hat der Arbeitgeber sämtliche Leistungen (Lohn, Zulagen, Gratifikationen, Naturalleistungen) anzuführen, die er dem Arbeitnehmer im massgebenden Zeitraum im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ausgerichtet hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, die Arbeitgeber von ihrer Bescheinigungspflicht zu befreien. Im Gegensatz zum Ausland kennt die Schweiz keine allgemeine Lohnabzugssteuer an der Quelle. Für eine sachgerechte und gesetzeskonforme Besteuerung sind deshalb die Steuerbehörden auf einen korrekt und vollständig ausgefüllten Lohnausweis angewiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers dient jedoch nicht nur den Interessen der Steuerbehörden. Der Lohnausweis erleichtert in erster Linie den steuerpflichtigen Personen das Ausfüllen ihrer Steuererklärung. Aufgrund des geltenden steuerrechtlichen Einkommensbegriffes sind die Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer steuerbar, unabhängig davon, in welcher Form sie erbracht werden. Für die steuerpflichtige Person kann es schwierig sein, die verschiedenen Leistungen des Arbeitgebers korrekt zu qualifizieren und zu quantifizieren und damit die Steuererklärung richtig auszufüllen. Der Lohnausweis erleichtert der steuerpflichtigen Person, ihr Einkommen korrekt zu deklarieren. Die Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers ist daher im schweizerischen Steuersystem unentbehrlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Davon ausgehend, dass der Interpellant den neuen Lohnausweis (NLA) meint, wenn er von "immer aufwendigeren Lohnausweisen" spricht, kann Folgendes festgehalten werden: Der NLA bezweckt gerade keine Verkomplizierung, sondern enthält verschiedene Vereinfachungen, die sich sowohl auf den Arbeitgeber als auch auf die Arbeitnehmer und die Steuerbehörden positiv auswirken. So ist er im Vergleich zu den bisherigen Lohnausweisen wesentlich übersichtlicher, hat einen klaren Aufbau und ist dreisprachig. Mit der Einführung des neuen Lohnausweises können mehrere Formulare, deren Funktion der neue Lohnausweis abzudecken vermag, aufgehoben werden. Ausserdem wird eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung mit der AHV und der Suva angestrebt. Schliesslich wurde neben der ausführlichen Wegleitung noch eine Kurzfassung erarbeitet. Diese Kurzfassung sollte für viele KMU ausreichend sein, insbesondere für solche, die kaum Gehaltsnebenleistungen ausrichten.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Was hält den Bundesrat allenfalls davon ab, mit der Förderung der Eigenverantwortung und des Unternehmergeistes des Bürgers, der Entlastung der KMU und dem Abbau der Staatsquote ernst zu machen, indem die systemwidrige Beweislast des Steuerpflichtigen und damit seine Pflicht zur Einreichung eines immer aufwendigeren Lohnausweises aufgehoben wird, ohne dass dem Lohnempfänger das Recht beschnitten würde, seine Steuererklärung durch einen minimalsten Lohnausweis zu erleichtern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Abschaffung der Lohnausweispflicht</value></text></texts><title>Abschaffung der Lohnausweispflicht</title></affair>