{"id":20053205,"updated":"2023-07-27T19:59:27Z","additionalIndexing":"48;Ernährungsgewohnheit;unlautere Werbung;Alkoholkonsum;FIAZ;Weinbau;Informationskampagne","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-03-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4707"},"descriptors":[{"key":"L06K180202030102","name":"FIAZ","type":1},{"key":"L07K14020101010101","name":"Alkoholkonsum","type":1},{"key":"L05K1201020301","name":"Informationskampagne","type":1},{"key":"L05K0703010108","name":"unlautere Werbung","type":1},{"key":"L04K01050601","name":"Ernährungsgewohnheit","type":1},{"key":"L05K1401010116","name":"Weinbau","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-05-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1111100400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1174604400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2622,"gender":"m","id":1145,"name":"Perrin Yvan","officialDenomination":"Perrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2634,"gender":"m","id":1123,"name":"Veillon Pierre-François","officialDenomination":"Veillon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2626,"gender":"m","id":1115,"name":"Reymond André","officialDenomination":"Reymond"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2515,"gender":"m","id":493,"name":"Mathys Hans Ulrich","officialDenomination":"Mathys"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2311,"gender":"m","id":151,"name":"Miesch Christian","officialDenomination":"Miesch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2540,"gender":"m","id":518,"name":"Vaudroz René","officialDenomination":"Vaudroz René"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2620,"gender":"m","id":1157,"name":"Pagan Jacques","officialDenomination":"Pagan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2484,"gender":"m","id":460,"name":"Dunant Jean Henri","officialDenomination":"Dunant"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"05.3205","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Bundesamt für Strassen (Astra) ist nicht, wie der Interpellant glaubt, für die hier infrage stehende Kampagne, sondern für die Vorbereitung der Strassenverkehrsrechtsetzung und damit auch für die Einführung des Blutalkoholgrenzwertes verantwortlich. Die vom Interpellanten angesprochene Kampagne wird von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) geführt und ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit entstanden. Mit der Botschaft \"Ein Glas ist ok\" wird eine einfache und klare Handlungsanweisung an Fahrzeugführende vermittelt, die nicht nach dem primären Grundsatz \"Wer fährt, trinkt nicht\" leben wollen, weil sie beispielsweise zu einem guten Essen auch einen guten Wein geniessen wollen. Die Kampagne will verhindern, dass sich die Fahrzeugführenden an den zulässigen Grenzwert herantrinken oder diesen sogar überschreiten. Sie sollen dafür sensibilisiert werden, höchstens ein (Standard-)Glas eines alkoholischen Getränks zu trinken, wenn sie anschliessend noch fahren. Selbstverständlich ist die Aussage der Kampagne pauschal, weil sie nicht die genaue Trinkmenge wiedergibt, bei der die Blutalkoholkonzentration noch unter 0,5 Promille bleibt. Allerdings ist auch der Grenzwert von 0,5 Promille pauschal, denn ein Alkoholkonsum kann die individuelle Fahrfähigkeit auch schon unterhalb des Grenzwertes beeinträchtigen. Deshalb ist die Kampagne mit dem Ziel \"Erhöhung der Verkehrssicherheit\" sinnvoll.<\/p><p>Wer dennoch genauer wissen will, wie viel er aufgrund seines Körpergewichtes und Geschlechtes maximal trinken darf, um unter 0,5 Promille zu bleiben, dem bietet die für die Kampagne federführende bfu auf ihrer Homepage einen Promillerechner an (www.eins-ist-ok.ch (f: www.un-cest-ok.ch; i: www.uno-puoi.ch).<\/p><p>Zu den einzelnen Ziffern in der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Die Aufforderung an Personen, die trotz Alkoholkonsum ein Fahrzeug lenken wollen, sich an die 1-Glas-Regel zu halten, ist sachgerecht. Auch der Hinweis, ansonsten sei \"eine unangenehme Überraschung nicht auszuschliessen, wenn bei einer allfälligen Polizeikontrolle mit Atemalkoholtest ein überhöhter Alkoholpegel festgestellt wird\", bedarf keiner Korrektur.<\/p><p>2. Die Kampagne will dem Gesetz nicht einen restriktiveren Sinn geben, als es der Gesetzgeber gewollt hat. Sie verfolgt präventive Absichten.<\/p><p>3. Auch ein gesundheitlich positiver bzw. unbedenklicher Alkoholkonsum darf sich nicht negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken. Diese Meinung vertritt auch die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin, die massgebend an der Erarbeitung der Neuerung mit dem Grenzwert von 0,5 Promille mitgewirkt hat.<\/p><p>4. Die Kampagne ist für die Verkehrssicherheit notwendig. Wenn deshalb die Fahrzeuglenkenden weniger Alkohol konsumieren, ist dies zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmenden positiv zu werten.<\/p><p>5. Die allfällige Strafbefreiung des Cannabiskonsums hat nicht zum Ziel, diesen Konsum zu fördern. Für die Verkehrssicherheit ist ohnehin nicht massgebend, ob der Konsum einer Substanz strafbar ist oder nicht. Massgebend ist einzig, ob dadurch die Fahrfähigkeit beeinträchtigt wird oder nicht. Für Cannabis und die anderen im Strassenverkehr am häufigsten vorkommenden Drogen hat der Bundesrat die Nulltoleranz eingeführt. Danach gilt allein schon beim Nachweis von Cannabis im Blut die betroffene Person von Gesetzes wegen als fahrunfähig. Dies wurde bei verschiedenen Gelegenheiten so kommuniziert.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Auf den 1. Januar dieses Jahres wurde die Alkohollimite für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker auf 0,5 Promille gesenkt. Um diese Limite im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, führen die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und das Bundesamt für Strassen (Astra) gemeinsam eine Informationskampagne gegen den Alkoholmissbrauch. Vom Standpunkt der Information her ist eine solche Kampagne durchaus logisch; schliesslich muss, wer ein Motorfahrzeug lenkt, wissen, nach welchen gesetzlichen Vorschriften er sich richten muss. Die Art und Weise aber, wie diese Kampagne geführt wird, ist übertrieben, tendenziös und unhaltbar.<\/p><p>Der Slogan \"Max. 1 Glas\" wurde in der ganzen Schweiz verbreitet, mit dem Ziel, den Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern einzubläuen, dass sie betrunken und somit strafbar sind, sobald sie mehr als dieses eine Glas Alkohol getrunken haben. Diese Behauptung trifft aber nicht zu, wenn es um alkoholische Getränke mit einem geringen Alkoholgehalt geht wie Wein und Bier.<\/p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:<\/p><p>1. Es wurde ein Faltblatt im Kreditkartenformat veröffentlicht. Darauf steht, wie viele Gläser man trinken darf, ohne die ominöse Grenze zu überschreiten. Stellt man auf dieses Faltblatt ab, so kann ein 100 Kilogramm schwerer Mann bis zu 9 Deziliter Bier oder 3 Deziliter Wein zu sich nehmen. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Slogans \"Eins ist o.k.\" und \"Max. 1 Glas\", die sich auf der Internetseite des Astra finden, unwahr sind und deshalb korrigiert werden müssen?<\/p><p>2. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Fahrzeuglenker höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut aufweisen darf, wenn er als fahrfähig gelten will. Die Kampagnenverantwortlichen legen aber in ihren Informationen den Grenzwert zwischen 0,1 und 0,3 Promille fest, wenn sie sagen, nur ein Glas Wein oder ein Glas Bier sei o.k. Wird damit der Wille des Gesetzgebers nicht umgangen und eine restriktivere Regelung durchgesetzt?<\/p><p>3. Viele Ärztinnen und Ärzte sagen, zwei, drei Gläser Rotwein zur Hauptmahlzeit seien gut für Herz und Gesundheit. Mit den Falschinformationen stehen die Kampagnenverantwortlichen im Widerspruch zu der Ärzteschaft. Wer kann wohl Fragen der Gesundheit besser beurteilen, die Ärzteschaft oder das Astra?<\/p><p>4. Dadurch, dass der Bundesrat derartige Kampagnen zulässt, fällt er den Weinproduzentinnen und -produzenten einmal mehr in den Rücken, obwohl er vorgibt, sie zu unterstützen. Wenn die Weinbauern und Weinbäuerinnen dereinst unter dem Einfluss des immer enger werdenden Vorschriftenkorsetts aufhören, die Weinberge zu bebauen und zu pflegen, und die schönen Landschaften hässlich werden, weil sie brachliegen und verwildern, wird dann der Bundesrat bedauern, dass er mit seiner Unterstützung falscher Informationen seinen Beitrag zu dieser Situation geleistet hat?<\/p><p>5. Der Bundesrat hat überdies verschiedentlich versucht, ein Gesetz zur Legalisierung des Cannabiskonsums durchzubringen, und dies, obwohl das Rauchen dieses Krautes das Verhalten weit schlimmer beeinflusst als 0,5 Promille Alkohol und zudem viel schwieriger nachzuweisen ist. Misst er da im Bereich der Unfallverhütung nicht mit unterschiedlichen Ellen, wenn er auf der einen Seite Veröffentlichungen unterstützt, die auf einen Konsum unter dem gesetzlichen Grenzwert hinwirken, und auf der anderen Seite dem Konsum schädlicher Substanzen geradezu Vorschub leistet?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einführung der 0,5-Promille-Limite. Irreführende Werbung"}],"title":"Einführung der 0,5-Promille-Limite. Irreführende Werbung"}