{"id":20053234,"updated":"2025-11-14T08:06:46Z","additionalIndexing":"52;2846;Umweltrecht;Vollzug von Beschlüssen;Richtplan;Interessenkonflikt;Güterabwägung;Naturschutzgebiet;Bundesinventar;Denkmalpflege;Landschaftsschutz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-05-30T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4708"},"descriptors":[{"key":"L04K01060302","name":"Denkmalpflege","type":1},{"key":"L04K06010309","name":"Umweltrecht","type":1},{"key":"L04K06010409","name":"Landschaftsschutz","type":1},{"key":"L06K080203070101","name":"Güterabwägung","type":1},{"key":"L05K0202070201","name":"Bundesinventar","type":1},{"key":"L04K08020339","name":"Interessenkonflikt","type":2},{"key":"L04K01020411","name":"Richtplan","type":2},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":2},{"key":"L05K0601041202","name":"Naturschutzgebiet","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1117404000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"05.3234","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Bund legt die Grundsätze der Raumplanung fest. Die Raumplanung im engeren Sinne obliegt jedoch den Kantonen. Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen (Art. 75 Abs. 1 und 2 Bundesverfassung vom 18. April 1999, BV, SR 101). Für den Natur- und Heimatschutz sind die Kantone zuständig. Der Bund nimmt bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf die Anliegen des Natur- und Heimatschutzes. Er schont Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler; er erhält sie ungeschmälert, wenn das öffentliche Interesse es gebietet (Art. 78 BV). Damit wird verdeutlicht, dass die Raumplanung - selbstverständlich unter Berücksichtigung aller öffentlichen Interessen - eine alleinige Aufgabe der Kantone ist. Nur die kantonalen Richtpläne bedürfen der Genehmigung durch den Bund. Damit wird die Koordination der einzelnen kantonalen Planungswerke untereinander und mit den Interessen des Bundes gewährleistet. <\/p><p>Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der kantonalen Richtpläne werden die verschiedenen Ämter des Bundes, u. a. aber auch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Stellungnahme bzw. Begutachtung eingeladen. Die ENHK prüft, ob die kantonale Richtplanung die ungeschmälerte Erhaltung von Objekten von nationaler Bedeutung gewährleistet. Einem Abweichen von diesem Schutzgedanken kann gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 NHG nur zugestimmt werden, wenn der ungeschmälerten Erhaltung des Objektes bestimmte gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen. <\/p><p>Die ENHK ist dabei zwingend zu einem Gutachten einzuladen. Sie muss sich in ihrer Beurteilung dazu äussern, ob das Objekt von nationaler Bedeutung ungeschmälert erhalten oder wie es zu schonen ist. Spricht sich die ENHK gegen ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung eines Objektes aus, nehmen die Bundesbehörden die Anträge der Kommission bisweilen unbesehen in ihre Entscheidfindung auf. Eine Prüfung der Anträge der ENHK aufgrund der Ziele und Planungsgrundsätze der Raumplanung (Art. 1 und Art. 3 Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979, RPG, SR 700) findet kaum statt. Dabei ist für die Entscheidbehörde unbeachtlich, ob auf kantonaler Ebene bereits eine Interessenabwägung durch die Exekutive oder sogar durch die Legislative stattgefunden hat. Faktisch kann also von einer \"démission de judge\" gesprochen werden. Dieser Zustand kann nicht mehr länger akzeptiert werden. Das Gutachten der ENHK soll inskünftig nur noch eine unter verschiedenen Entscheidungshilfen sein. Zudem sollen kantonale öffentliche Interessen den Interessen an der Erhaltung der Schutzobjekte gegenübergestellt werden. Eine Abwägung der Interessen des Bundes und der Kantone soll zeigen, ob ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung eines Objektes von nationaler Bedeutung geboten ist. Nur mit einer solchen Gesamtinteressenabwägung kann namentlich der kantonalen Richtplanung zum Durchbruch verholfen werden. Es geht doch nicht an, dass weiterhin einer elitären, vom Bundesrat bezeichneten Kommission ein derartiges Gewicht beigemessen wird, insbesondere wenn kantonale Entscheidungen in einem demokratischen Prozess zustande gekommen sind und wenn es letztlich um politische Fragen geht.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament nachstehende Änderung von Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) zu unterbreiten:Artikel 6 Absatz 2Ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare darf bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur in Erwägung gezogen werden, wenn öffentliche Interessen des Bundes oder der Kantone oder eine umfassende Interessenabwägung dafür sprechen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG)"}],"title":"Anpassung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG)"}