{"id":20053248,"updated":"2023-07-27T20:35:02Z","additionalIndexing":"2811;UNHCR;Bundesamt für Migration;Flüchtling;Asylbewerber\/in;Irak;Ausschaffung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-02T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4708"},"descriptors":[{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L05K0303010602","name":"Irak","type":1},{"key":"L06K010801020102","name":"Ausschaffung","type":1},{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L04K08040401","name":"Bundesamt für Migration","type":2},{"key":"L04K15040111","name":"UNHCR","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-09-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1117663200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1134687600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2610,"gender":"m","id":1154,"name":"Kohler Pierre","officialDenomination":"Kohler Pierre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2533,"gender":"f","id":511,"name":"Simoneschi-Cortesi Chiara","officialDenomination":"Simoneschi-Cortesi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2375,"gender":"m","id":311,"name":"Christen Yves","officialDenomination":"Christen Yves"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2614,"gender":"f","id":1139,"name":"Markwalder Christa","officialDenomination":"Markwalder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2461,"gender":"m","id":419,"name":"Beck Serge","officialDenomination":"Beck Serge"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2537,"gender":"m","id":515,"name":"Studer Heiner","officialDenomination":"Studer Heiner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.3248","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das BFM hat in den letzten paar Monaten abgewiesenen irakischen Asylsuchenden, die schon einige Jahre in der Schweiz leben, neue Ausreisefristen gesetzt und mit den kantonalen Fremdenpolizeien ultimativ die Ausreise aus der Schweiz gefordert. Die Rückkehr in den Irak ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Faktisch wurden denn auch keine Rückschaffungen in den Irak, und nur wenige in Drittstaaten vollzogen.<\/p><p>Das UNHCR seinerseits stellt sich auf den Standpunkt, dass irakische Staatsangehörige zum heutigen Zeitpunkt generell nicht in den Irak weggewiesen werden dürfen. Weiter ersucht das UNHCR die Staaten, \"keinerlei Massnahmen einzuleiten, die auf eine freiwillige Rückkehr auch abgelehnter irakischer Asylsuchender gerichtet sind.\" lm Widerspruch dazu beurteilt das BFM die Wegweisung abgewiesener irakischer Flüchtlinge in den Irak heute als möglich und zumutbar, entsprechende Wegweisungsverfügungen werden seit einiger Zeit erlassen. Diese Wegweisungsentscheide des BFM sollen offenbar die Betroffenen zur \"freiwilligen\" Ausreise aus der Schweiz zwingen.<\/p><p>In einem Schreiben auf eine Anfrage aus dem Kanton Zug wird seitens des EJPD-Vorstehers der Anschein erweckt, das UNHCR habe an einem gemeinsamen Treffen (27. Januar 2004) dem entsprechenden Vorgehen des BFM zugestimmt. Das UNHCR stellt auf Anfrage dagegen klar, dass die zitierten Richtlinien vom Oktober 2004 weiterhin Gültigkeit haben und von Wegweisungen in den Irak dringend abzusehen ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Bundesamt für Migration (BFM) berücksichtigt für seine Entscheidtätigkeit sämtliche relevanten Quellen, die ihm zur Verfügung stehen (u. a. Botschaftsberichte, Berichte des Uno-Hochkommissariates für Flüchtlinge - UNHCR -, von Menschenrechtsorganisationen und weiterer nichtstaatlicher Organisationen). Gestützt auf diese Quellenlage erstellt das BFM Lageberichte und Analysen. Das BFM steht zudem in regelmässigem Kontakt mit den Partnerbehörden verschiedener europäischer Staaten. Diese Grundlagen dienen dem BFM als Basis für die Festlegung der länderspezifischen Asyl- und Wegweisungspraxis.<\/p><p>2. Berichte des UNHCR dienen als eine wichtige Quelle für die amtsinterne Entscheidfindung des BFM. Das BFM ist bei seinen internen Lageanalysen jedoch nicht an die Empfehlungen des UNHCR gebunden. Das BFM steht in regelmässigem Kontakt mit dem UNHCR, was einen offenen Meinungsaustausch ermöglicht. Der eigentliche Entscheid über die erstinstanzliche Asyl- und Wegweisungspraxis liegt indessen in der Verantwortung des BFM. In Bezug auf den Irak hat das damalige Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) am 27. Januar 2004 eine Lagebeurteilungssitzung in Anwesenheit des UNHCR und weiterer interessierter Stellen durchgeführt. Über den diesbezüglichen Beschluss, die Entscheid- und Vollzugstätigkeit für bestimmte Kategorien irakischer Asylgesuche grundsätzlich wieder aufzunehmen, ist das UNHCR durch das BFF direkt informiert worden.<\/p><p>3. Das BFM überprüft seine Asylpraxis laufend im Lichte der tagesaktuellen Ereignisse. Dies ermöglicht es dem BFM, bei wesentlichen Lageveränderungen im Heimatstaat umgehend angemessen zu reagieren und beispielsweise die Behandlung bestimmter Gesuchskategorien vorübergehend auszusetzen bzw. diese in letzter Priorität zu behandeln. Angesichts der sich verschlechternden Sicherheitslage im Irak wird das BFM einzelfallweise vermehrt vorläufige Aufnahmen verfügen.<\/p><p>4. An der Lagebeurteilungssitzung des BFF vom 27. Januar 2004 haben neben dem UNHCR auch Vertreter interessierter Bundesämter aus anderen Departementen teilgenommen. Diese sind über die diesbezüglichen Beschlüsse direkt informiert worden. Die Festlegung der länderspezifischen Amtspraxis liegt indessen in der Zuständigkeit des BFM.<\/p><p>5. Das BFM stellt die Position des UNHCR nicht anders dar als das UNHCR selbst. Das BFM hat Kenntnis von den Empfehlungen des UNHCR. Umgekehrt hat das UNHCR Kenntnis von der Asylpraxis des BFM. Das BFM und das UNHCR stehen miteinander in regelmässigem Kontakt. Das in der Begründung der Interpellation erwähnte Schreiben des EJPD-Departementsvorstehers an die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug erwähnt lediglich, dass das UNHCR an der Lagebeurteilungssitzung vom 27. Januar 2004 - nicht aber an der Beschlussfassung des Bundesamtes über die Asyl- und Wegweisungspraxis - beteiligt gewesen ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit Widersprüchen zwischen dem Bundesamt für Migration (BFM) und dem UNHCR bezüglich der Wegweisung von Flüchtlingen aus dem Irak, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Auf welcher Abklärungsbasis trifft das BFM gegenwärtig seine Entscheidung hinsichtlich Möglichkeit bzw. Zumutbarkeit von Ausreisen oder Wegweisungen in den Irak?<\/p><p>2. Wie wird vorgegangen, wenn die BFM-interne Lageanalyse zu einem anderen Resultat führt als andere autoritative Einschätzungen, wie z. B. jene des UNHCR?<\/p><p>3. Wie begründet das BFM seine aktuelle, offensichtlich im Widerspruch zu offiziellen UNHCR-Empfehlungen stehende Haltung bezüglich Wegweisung oder Rückschaffung von irakischen Asylbewerbern?<\/p><p>4. Ist die Missachtung der UNHCR-Empfehlungen im Gesamtbundesrat abgesprochen oder erfolgte sie im Rahmen eines Alleingangs des EJPD-Vorstehers?<\/p><p>5. Wie erklärt er sich die Tatsache, dass das BFM die Position des UNHCR anders darstellt, als es das UNHCR selbst tut?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Irakische Flüchtlinge. Widersprüche zwischen BFM und UNHCR"}],"title":"Irakische Flüchtlinge. Widersprüche zwischen BFM und UNHCR"}