﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053320</id><updated>2023-07-28T12:36:39Z</updated><additionalIndexing>2841;Gesundheitsrisiko;Berufssterblichkeit;Prävention;Asbest;Berufskrankheit;Arbeitssicherheit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2275</code><gender>f</gender><id>30</id><name>Brunner Christiane</name><officialDenomination>Brunner Christiane</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2005-06-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4708</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070205020205</key><name>Berufskrankheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702050202</key><name>Arbeitssicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105050702</key><name>Prävention</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1702010101</key><name>Asbest</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107030101</key><name>Berufssterblichkeit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2005-09-20T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>+</code><date>2005-09-07T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-06-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-09-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2102</code><gender>m</gender><id>133</id><name>Leuenberger Ernst</name><officialDenomination>Leuenberger-Solothurn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2534</code><gender>f</gender><id>512</id><name>Sommaruga Simonetta</name><officialDenomination>Sommaruga Simonetta</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2642</code><gender>m</gender><id>1161</id><name>Berset Alain</name><officialDenomination>Berset</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2012</code><gender>m</gender><id>246</id><name>Béguelin Michel</name><officialDenomination>Béguelin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2555</code><gender>m</gender><id>536</id><name>Studer Jean</name><officialDenomination>Studer Jean</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2643</code><gender>f</gender><id>1163</id><name>Ory Gisèle</name><officialDenomination>Ory</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2433</code><gender>m</gender><id>371</id><name>Gentil Pierre-Alain</name><officialDenomination>Gentil</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2061</code><gender>f</gender><id>466</id><name>Fetz Anita</name><officialDenomination>Fetz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2275</code><gender>f</gender><id>30</id><name>Brunner Christiane</name><officialDenomination>Brunner Christiane</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.3320</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Heute ist bekannt, dass selbst der passive Kontakt mit dem krebserzeugenden Asbest ein Risiko darstellt. Dieses Risiko muss auf ein absolutes Minimum verringert werden. Daher ist es wichtig, dass eine umfassende Präventionsstrategie erarbeitet wird, damit sich menschliche Tragödien, wie sie sich in der Vergangenheit durch den Kontakt von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Asbest ereigneten, nicht wiederholen. Die Richtlinie zum Umgang mit Spritzasbest und anderen schwachgebundenen asbesthaltigen Materialien stammt aus dem Jahr 1990. Seither wurden die Grenzwerte für den Kontakt mit Asbest von der Suva deutlich gesenkt, nachdem neuere Untersuchungen gezeigt hatten, dass das Risiko, an Lungenkrebs oder an einem Mesotheliom zu erkranken, selbst beim Kontakt mit geringen Asbestmengen besteht. Die Richtlinie müsste somit angepasst bzw. ihr Inhalt in eine Verordnung aufgenommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse ist es unbedingt erforderlich:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. die Tatsache zu berücksichtigen, dass sich die schädlichen Stoffe auch dann in der Luft der Räumlichkeiten ausbreiten können, wenn die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht direkt an ihnen arbeiten, und entsprechende Schutzmassnahmen zu treffen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. sämtliche Materialien aus Spritzasbest zu bestimmen, zu kennzeichnen und zu inventarisieren, damit niemand unwissentlich damit in Kontakt kommt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Massnahmen zu treffen, damit die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht ihre verseuchte Kleidung und Schutzausrüstung vom Arbeitsort wegbringen und so sich selber und andere in Gefahr bringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es sind die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen: Die Gefahren des Asbests wurden erst verkannt und dann heruntergespielt, mit den heute bekannten dramatischen Folgen. Diese Fehler dürfen sich nicht wiederholen. Daher sind alle Massnahmen zu treffen, die zum Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und der gesamten Bevölkerung erforderlich sind.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Ziffer 1 der Motion bezieht sich auf Arbeitnehmende, die nicht direkt mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien arbeiten, sondern in ihren Arbeitsräumen dem Asbest (z. B. Spritzasbest) ausgesetzt sein können ("passive Exposition"). Obschon Artikel 44 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV; SR 832.30) streng genommen nur den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen regelt, wurde dieser Artikel in der Praxis aber schon immer so ausgelegt, dass auch der Schutz der Arbeitnehmenden bei einer "passiven" Exposition zu gewährleisten ist. Der Bundesrat wird diese Praxis durch eine Anpassung der VUV rechtlich verankern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziffer 2: Der Bundesrat hält fest, dass das Vorhandensein asbesthaltiger Materialien in Gebäuden für sich allein noch keine Gesundheitsgefährdung darstellt. In den meisten Fällen stellen diese Materialien erst dann eine unmittelbare Gefährdung dar, wenn sie in irgendeiner Form mechanisch bearbeitet oder beansprucht werden, weil dadurch gesundheitsgefährdende Asbestfasern in relevanten Mengen freigesetzt werden können. Dieser Umstand wird auch im Rahmen des Umweltschutzgesetzes beachtet. Beim Umbau und beim Abbruch von Gebäuden gelangen die Vorschriften betreffend Aussenluft und Abfälle zur Anwendung. Gegebenenfalls muss das Gebäude auf Asbest untersucht und - sofern notwendig - ein Entsorgungskonzept ausgearbeitet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf, dass die Arbeitnehmenden auch bei kleineren Arbeiten Kenntnis darüber haben müssen, ob sie mit asbesthaltigen Materialien in Kontakt kommen könnten. Wie der Bundesrat schon in seiner Antwort auf die Interpellation Teuscher 04.3744, "Ungenügender Asbestschutz", festgehalten hat, erachtet er die Erhebung einer allgemeinen Meldepflicht zur umfassenden Registrierung aller Gebäude mit problematischen Asbestanwendungen als nicht angezeigt. Der personelle und finanzielle Aufwand wäre zu hoch. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass eine punktuelle Ermittlungspflicht des Bauherrn vor der Vergabe von Aufträgen an Handwerker aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes eine zweckmässige Lösung wäre. Der Bauherr müsste dabei sein Gebäude dann untersuchen lassen, wenn davon auszugehen ist, dass gesundheitsgefährdende Asbestmaterialien vorhanden sind. Solange das Resultat der Ermittlungen nicht vorliegt, dürfte mit den Arbeiten nicht begonnen werden. Der Bundesrat wird abklären, wo und in welcher Form eine solche Ermittlungspflicht verankert werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das unter Ziffer 3 formulierte Anliegen kann entgegengenommen werden. Dass gesundheitsgefährdende Stoffe nicht über Arbeitskleider vom Arbeitsplatz in andere Bereiche getragen werden sollen, ist unbestritten. Bei Asbestsanierungen wird dies heute in der Praxis bereits so gefordert und durchgesetzt, obwohl bisher keine konkrete gesetzliche Regelung existiert. Der Bundesrat wird mit einer entsprechenden Anpassung auf Verordnungsstufe auch dem Auftrag aus dem Übereinkommen Nr. 162 über die Sicherheit bei der Verwendung von Asbest (SR 0.822.726.2) zur entsprechenden Regelung in der innerstaatlichen Gesetzgebung Rechnung tragen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, mit folgenden Massnahmen dafür zu sorgen, dass niemand mehr den Gefahren des Asbests ausgesetzt ist:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Personen, die - auch wenn sie nicht direkt mit Asbest oder Spritzasbest arbeiten - Asbest ausgesetzt sein könnten, weil in der Luft der Arbeitsräume Asbestfasern vorhanden sind, müssen geschützt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Es ist zu verhindern, dass Personen durch die Freisetzung von Asbestfasern gefährdet werden, nur weil das Vorhandensein von Asbest oder asbesthaltigem Material nicht bekannt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es ist zu verhindern, dass Asbestfasern durch verseuchte Kleidung und persönliche Arbeitsutensilien aus dem Arbeitsbereich hinausgetragen werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Asbestprävention</value></text></texts><title>Asbestprävention</title></affair>