﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053328</id><updated>2023-07-28T08:42:03Z</updated><additionalIndexing>52;freie Schlagwörter: Feinstaub, PM 10;Motorfahrzeug;Dieselkraftstoff;Gesundheitsrisiko;Rechtsschutz;Verkehrsberuhigung;Staub;Verschmutzung durch das Auto;Fahrzeugausrüstung;luftverunreinigender Stoff;Abgas;Luftreinhaltung;Grenzwert</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4708</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K060201010102</key><name>Staub</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0602010101</key><name>luftverunreinigender Stoff</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010411</key><name>Luftreinhaltung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18030101</key><name>Motorfahrzeug</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K170401010103</key><name>Dieselkraftstoff</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020314</key><name>Verschmutzung durch das Auto</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K050402</key><name>Rechtsschutz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0601040402</key><name>Grenzwert</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020207</key><name>Verkehrsberuhigung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K18010401</key><name>Fahrzeugausrüstung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K060201010101</key><name>Abgas</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-06-22T00:00:00Z</date><text>Fristverlängerung</text><type>50</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2006-10-25T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2422</code><gender>f</gender><id>359</id><name>Teuscher Franziska</name><officialDenomination>Teuscher</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>05.3328</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Problematik der Feinpartikel ist seit über 20 Jahren ein politisches Thema und sorgte im Parlament und im Bundesrat schon mehrmals für Debatten. Ein Grenzwert für Feinpartikel gilt in der Schweiz jedoch erst seit 1998. Weitergehende Massnahmen hat der Bundesrat bisher keine getroffen, obwohl in vielen internationalen Studien gravierende Auswirkungen der Feinpartikelbelastung auf Mensch und Umwelt festgestellt wurden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in Berlin im April 2005 Alarm geschlagen und gesagt, dass die Feinpartikel das grösste Gesundheitsproblem seien und Sofortmassnahmen gebraucht würden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die aktuellen Messungen in diversen Städten der Schweiz zeigen, dass der Feinstaubgrenzwert regelmässig massiv überschritten wird. In der Stadt Chiasso, welche besonders unter Durchgangs- und Schwerverkehr leidet, wurde dieser Grenzwert 2004 an 123 Tagen übertroffen. Gegen drei Millionen Menschen sind in der Schweiz von Russpartikel-Emissionen betroffen. Es ist die Pflicht des Bundes, zum Schutz der Gesundheit der schweizerischen Bevölkerung rasch griffige Massnahmen zur Reduktion der Feinstaubemissionen zu erlassen, denn in Städten und Agglomerationen wird der Feinstaubgrenzwert konstant überschritten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Partikelfilter können die Feinstaubemissionen um bis zu 99 Prozent reduzieren. Bis anhin hat sich der Bundesrat mit dem Hinweis auf WTO-Verpflichtungen gegen die Filterpflicht für Dieselfahrzeuge ausgesprochen. Dieses Argument ist aber nicht stichhaltig. Ein Teil der möglichen Massnahmen tangiert die WTO-Konformität mit Sicherheit in keiner Weise. Selbst wenn ein anderer Teil der Massnahmen in Widerspruch zu WTO-Verpflichtungen stehen sollte, wären die von der WTO angedrohten Sanktionen in Kauf zu nehmen angesichts der grossen Gesundheitsgefährdung, die von Feinstäuben ausgeht. Denn es ist die erste Pflicht des Bundesrates, Leib und Leben der Bevölkerung zu schützen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Belastung der Luft durch Feinstaub und insbesondere durch Dieselruss ist heute eine der grössten Herausforderungen für unsere Umweltpolitik. Vor allem Städte und verkehrsnahe Gebiete leiden unter zu hohen Belastungen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Feinstaub wird von verschiedenen Quellen verursacht, insbesondere von Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie. Der Bundesrat ist sich der Feinstaubproblematik bewusst und teilt die Auffassung, dass zügiges Handeln im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes angebracht ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das UVEK hat deshalb einen Aktionsplan erarbeitet, welcher eine nachhaltige Reduktion des Feinstaubs und insbesondere auch des Dieselrusses zum Ziel hat. Für neun Massnahmen dieses Aktionsplanes ist das UVEK federführend. Sie befinden sich seit Januar 2006 in der konkreten Ausarbeitung. Die übrigen fünf Massnahmen liegen im Kompetenzbereich mehrerer Departemente und sind im Juni 2006 vom Bundesrat verabschiedet worden. Ziel dieses Aktionsplans ist es, dass alle massgeblichen Quellen einen Beitrag zur Reduktion der Feinstaubemissionen leisten. Die Bauindustrie wurde bewusst ausgenommen, da für Baumaschinen ab 18 Kilowatt aufgrund der "Baurichtlinie Luft" bereits heute eine Partikelfilterpflicht auf grösseren Baustellen gilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Verminderung der übermässigen Feinstaubbelastung ist eng mit der übrigen Luftreinhaltung verknüpft. Damit die geltenden Grenzwerte für Feinstaub eingehalten werden können, müssen die Emissionen gegenüber heute nochmals um rund 50 Prozent reduziert werden. Im Rahmen der Erfüllung der Motion 00.3184 (Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes) wird der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Verminderung der Luftschadstoff-Emissionen - und damit auch des Feinstaubs und seiner Vorläufer - vorschlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die von der Motionärin genannten Massnahmen wurden geprüft und teilweise in den Aktionsplan Feinstaub übernommen. Die gegenüber der EU vorzeitige Einführung strengerer Partikelgrenzwerte für neue Dieselpersonen- und Lieferwagen, Kleinbusse sowie Traktoren wurde in einem ersten Schritt bei der WTO und der EU/Efta im August des Jahres 2006 notifiziert. Nach heutigem Wissensstand erfordern diese Grenzwerte den Einbau eines Partikelfilters. Ausserdem verpflichtet sich der Bund, nur noch Verwaltungs- und Militär-Dieselfahrzeuge mit wirksamen Partikelfiltern zu beschaffen, sofern sie auf dem Markt erhältlich sind. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 23. November 2005 lehnte der Bundesrat einen Steueranreiz für energieeffiziente und saubere Autos ab: Wegen der geringen Wirkung und des grossen Aufwandes verzichtet er darauf, aus der Automobilsteuer eine ökologische Lenkungssteuer zu machen. Die Nachrüstung von bestehenden Fahrzeugen soll für Busse des öffentlichen Verkehrs mit der differenzierten Rückerstattung der Mineralölsteuer gefördert werden. Für Lastwagen wird eine Förderung von Partikelfiltern durch die Differenzierung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe als Mandat in die laufenden Verhandlungen mit der EU über die nächste LSVA-Erhöhung 2008 eingebracht. Für Schiffe sowie land- und forstwirtschaftliche Traktoren und Motorkarren werden finanzielle Anreize geprüft, sobald wirksame und wirtschaftlich tragbare Partikelfiltersysteme einsetzbar sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Lösung des Feinstaubproblems sind in erster Linie langfristig angelegte Massnahmen nötig. Temporeduktionen führen nur dann kurzfristig zu tieferen Feinstaubbelastungen, wenn sie in Agglomerationen und flächendeckend auf sämtlichen Strassen erlassen werden. Derartige Geschwindigkeitsreduktionen liegen vorab in der Kompetenz der Kantone. Für Gemeinde- und Kantonsstrassen können die Kantone Reduktionen für unbeschränkte Zeit erlassen, für Nationalstrassen bis zu einer Dauer von acht Tagen. Der Bundesrat ist bereit, die Kantone dabei zu unterstützen, indem er kantonale Gesuche um Verlängerungen von Temporeduktionen auf Nationalstrassen zügig und wohlwollend behandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Motion schlägt überdies ein einklagbares Recht der Anwohnenden auf Sofortmassnahmen vor. Die Gesetzgebung der Schweiz kennt kein derartiges Recht. Der Bundesrat erachtet eine Änderung der schweizerischen Gesetzgebung hinsichtlich der Einführung eines Klagerechts zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung nicht als geeignetes Mittel zur Erreichung der Ziele zum Schutz von Umwelt und Gesundheit.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, ein Aktionsprogramm auszuarbeiten, das alle notwendigen gesetzlichen und organisatorischen Massnahmen enthält, damit die Bevölkerung möglichst schnell vor gesundheitsschädigenden Feinpartikelkonzentrationen geschützt wird. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Aktionsprogramm könnte folgende Massnahmen umfassen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Eine Filterpflicht für alle neu in Verkehr gebrachten Dieselfahrzeuge (PW, LKW, Lokomotiven, landwirtschaftliche und Bundesfahrzeuge (inklusive militärische), Baumaschinen und stationäre Dieselmaschinen (z. B. WKK-Anlagen). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Eine Nachrüstung mit Dieselfiltern innerhalb der nächsten fünf Jahre für alle Fahrzeuge und Maschinen gemäss Punkt 1, die heute im Gebrauch sind, wo dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ein einklagbares Recht der Anwohnenden auf Sofortmassnahmen zur Feinstaubreduktion, wenn an ihrem Wohnort der Feinstaubgrenzwert häufig überschritten wird. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Einführung von Tempolimiten, Fahrverboten oder anderen Massnahmen, wenn der Feinstaubgrenzwert innerhalb eines Jahres häufig überschritten wird. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wer nachweisen kann, dass er mit anderen Mitteln die Feinstaubemissionen mindestens im gleichen Mass reduzieren kann wie mit einem Partikelfilter, kann von der Filterpflicht befreit werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Als Übergangsbestimmung bis zur vollständigen Umsetzung der Filterpflicht für alle sich im Gebrauch befindenden Dieselfahrzeuge und -maschinen sind folgende Massnahmen denkbar: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Einführung einer Lenkungsabgabe oder eines Bonus-Malus-Systems auf der Importsteuer für neu eingeführte Dieselfahrzeuge. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Finanzielle Anreize für diejenigen, die ihre Dieselfahrzeuge und -maschinen vor Ablauf der Fünfjahresfrist nachrüsten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aktionsprogramm zur Reduktion der gesundheitsgefährdenden Feinpartikel</value></text></texts><title>Aktionsprogramm zur Reduktion der gesundheitsgefährdenden Feinpartikel</title></affair>