﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053338</id><updated>2023-07-28T12:58:39Z</updated><additionalIndexing>28;Geburt;frühe Kindheit;Familienrecht;Rechte des Kindes;adoptiertes Kind;Mutterschaft;Mutterschutz;Beratung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2599</code><gender>f</gender><id>1151</id><name>Gyr-Steiner Josy</name><officialDenomination>Gyr-Steiner</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-06-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4708</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010703040102</key><name>Geburt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010301</key><name>Familienrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050513</key><name>Mutterschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010203</key><name>frühe Kindheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0103030101</key><name>adoptiertes Kind</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070106020203</key><name>Beratung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107030401</key><name>Mutterschaft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020508</key><name>Rechte des Kindes</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-06-07T00:00:00Z</date><text>Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Tschümperlin.</text><type>90</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-06-13T00:00:00Z</date><text>Fristverlängerung</text><type>50</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2005-09-07T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2637</code><gender>m</gender><id>1130</id><name>Wehrli 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Als Folge davon ist im Spital Einsiedeln ein Babyfenster eingerichtet worden. Zweimal ist es seither benützt worden. Beide Male hat hier eine Frau (eventuell auch ein Elternpaar) ihr Kind in grösster Verzweiflung weggelegt. Sehr wahrscheinlich hat hier die Frau bereits die Schwangerschaft negiert und die Hilfsangebote, welche in der ganzen Schweiz vorhanden sind, nicht annehmen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beide Male hat die Vormundschaftsbehörde Einsiedeln die weiteren Schritte in die Wege geleitet. Beide Male hat mich das Schicksal dieser Bébés sehr betroffen gemacht. Weiter hat mich die Mutter in ihrer Einsamkeit und ihrem Alleinsein beschäftigt. In der Zeit vor und vor allem bei der Geburt konnte ihr niemand beistehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesem Grund möchte ich, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit in der Schweiz eine anonyme Geburt möglich wird. Ich bin der Ansicht, bei einer anonymen Geburt erhalten die Mutter und das Kind adäquate Hilfe. Die Entbindung in einer Klinik oder die Mitwirkung eines Arztes oder einer Hebamme verringert die gesundheitlichen Gefahren für Mutter und Kind. Dabei sollen für die anonym Gebärende auch keine Geburtskosten entstehen (Hebamme, Arzt, Pädiater, Spitalaufenthalt). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt für den Arzt und die Hebamme persönlich ansprechbar ist, bietet dies für die Rechtsordnung einen tatsächlichen Ansatzpunkt, in Absprache mit der Mutter - unter Wahrung ihrer Anonymität nach Aussen - möglichst viele Detailinformationen zu notieren und im verschlossenen Couvert zu hinterlegen, um eine spätere Zusammenführung von Mutter und Kind wenigstens als Möglichkeit offen zu halten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit diese anonymen Geburten wirklich nur in äusserster Not stattfinden, müssen die in der Schweiz von Gesetzes wegen bereits vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen besser bekannt gemacht und zusätzlich finanziell unterstützt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich weiss, dass die Bedeutung des Rechtes auf Kenntnis der eigenen Abstammung in internationalen Abkommen bestätigt und unterstrichen wird. Artikel 7 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 besagt, dass ein Kind das Recht hat im Rahmen des Möglichen seine Eltern zu kennen. Artikel 30 des Haager Kinderschutz- und Adoptionsübereinkommens vom 29. März 1993 bestimmt, dass ein Vertragsstaat Informationen über die Abstammung aufbewahren und zugänglich machen muss, allerdings unter dem Vorbehalt, dass sein Recht dies zulässt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beide Abkommen zeigen, dass das Recht auf Kenntnis der Herkunft international anerkannt und als schützenswert angesehen wird. Allerdings besteht der Schutz nur im Rahmen des Möglichen und Zulässigen, lässt also Raum für Einschränkungen durch das nationale Recht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich kann nicht belegen wie gravierend das Problem wirklich ist und ich behaupte auch nicht, dass es dadurch keine Kindstötungen mehr geben wird. Es gibt keine gesicherten Zahlen. Aber ich glaube, dass wir für jene Mutter, die in ihrer Verzweiflung mit dem Gedanken spielt, ihr Kind wegzulegen, mit der begleiteten anonymen Geburt die Möglichkeit geben, ihr Kind in Würde wegzugeben. Ich bin überzeugt, dass durch den positiven Draht, den Arzt oder Hebamme während der Geburt zur Mutter aufbauen können, die Mutter positiv beeinflusst werden kann, damit sie ihrem Kind einige Angaben zu ihrer Person verschlossen der Behörde zur Aufbewahrung und späteren Übergabe an das Kind (sofern es dies wünscht) gibt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nur wenige europäische Staaten (Frankreich entsprechend einer bis ins frühe Mittelalter zurückreichenden Tradition, Italien, Luxemburg, Tschechien und Malta) haben die anonyme Geburt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, was in einem Teil dieser Länder immer wieder zu rechtspolitischen Diskussionen führt. In Österreich ist die anonyme Geburt aufgrund einer Strafrechtsänderung faktisch zugelassen worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese ausländischen Modelle beruhen auf der Annahme, mit der anonymen Geburt liessen sich Kindesaussetzungen und Kindestötungen verhindern. Weder wissenschaftliche Untersuchungen noch die praktischen Erfahrungen belegen aber, dass Leben und Gesundheit von Kindern damit effektiv geschützt werden können. Auch statistisch lässt sich die Effektivität des Systems nicht untermauern. So lag in Frankreich in den Jahren 1984 bis 1990 die Zahl der Verurteilungen wegen Kindestötung bei durchschnittlich zwölf pro Jahr. In der bevölkerungsmässig etwa zehnmal kleineren Schweiz dagegen gab es im gleichen Zeitraum durchschnittlich eine Verurteilung pro Jahr. Fachleute aus der Psychiatrie und der Psychotherapie bezweifeln zudem, dass das Angebot der anonymen Geburt die Gruppe der schwangeren Frauen zu erreichen vermag, bei denen die Gefahr einer Kindestötung oder einer Kindesaussetzung besteht. Wissenschaftliche Abklärungen aus Deutschland zeigen, dass Frauen, die solche Taten begehen, eine erhebliche Persönlichkeitsproblematik aufweisen und wenig planmässig vorgehen, sondern in der Regel in einer Stress- und Panikreaktion handeln, sodass ihnen übliche Lösungswege verschlossen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das schweizerische Kindesrecht geht - in Übereinstimmung mit der UN-Kinderkonvention - vom Grundsatz aus, dass jedes Kind rechtlich eine Mutter und einen Vater haben sollte und es keine "Niemandskinder" gibt. Die Bundesverfassung garantiert zudem das Recht auf Kenntnis der Abstammung. Diese Rechtslage darf nach Auffassung des Bundesrates so lange nicht geändert werden, als nicht durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen ist, dass die anonyme Geburt effektiv geeignet ist, Leib und Leben von Kindern zu schützen. Die blosse Hoffnung, eine Rechtsänderung möge vereinzelt etwas zum Guten wenden, ist in der Gesetzgebung kein verlässlicher Ratgeber. Dies gilt umso mehr, als heute in unserem Land bereits die Möglichkeit einer "diskreten Geburt" besteht: Die schwangere Frau kann das Kind betreut im Spital gebären und sofort zur Adoption freigeben. Mit der Adoption erlöschen die Rechtsbeziehungen zu den leiblichen Eltern, sodass diese zivilstandsrechtlich wieder kinderlos sind. Vor der Adoption kann die Aufsichtsbehörde die Sperrung der Bekanntgabe von Personenstandsdaten veranlassen, sofern dies zum Schutz der leiblichen Mutter unerlässlich ist (vgl. Art. 46 Abs. 1 Bst. a der Zivilstandsverordnung vom 28. April 2004; SR 211.112.2). Im Gegensatz zur anonymen Geburt ist es indessen nicht möglich, die Identität der leiblichen Eltern dem mündigen Kind gegenüber geheim zu halten (Art. 268c ZGB).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat das Bundesamt für Gesundheit beauftragt, das Beratungsangebot für Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu verbessern (s. Postulat Genner 00.3364). Die entsprechenden Arbeiten sind im Gang.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit Schwangere im Spital ohne Bekanntgabe ihrer Identität aber unter Mithilfe von Arzt und Hebamme, entbinden können. Dabei sollen für die anonym Gebärende auch keine Geburtskosten entstehen (Hebamme, Arzt, Pädiater, Spitalaufenthalt). Da die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt für den Arzt und die Hebamme persönlich ansprechbar ist, bietet dies für die Rechtsordnung einen tatsächlichen Ansatzpunkt, in Absprache mit der Mutter - unter Wahrung ihrer Anonymität nach Aussen - möglichst viele Detailinformationen zu notieren und im verschlossenen Couvert zu hinterlegen, um eine spätere Zusammenführung von Mutter und Kind wenigstens als Möglichkeit offen zu halten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit diese anonymen Geburten wirklich nur in äusserster Not stattfinden, müssen die in der Schweiz von Gesetzes wegen bereits vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen als anonyme Anlaufstellen für Schwangere besser bekannt gemacht und zusätzlich finanziell unterstützt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Begleitet anonym gebären</value></text></texts><title>Begleitet anonym gebären</title></affair>