﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053355</id><updated>2023-07-27T20:46:25Z</updated><additionalIndexing>15;2811;Schwarzarbeiter/in;Schwarzarbeit;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Fremdarbeiter/in;Papierlose/r</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2603</code><gender>f</gender><id>1146</id><name>Huguenin 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Zisyadis.</text><type>90</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2005-09-07T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2574</code><gender>m</gender><id>824</id><name>Salvi Pierre</name><officialDenomination>Salvi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2648</code><gender>m</gender><id>1279</id><name>Nordmann Roger</name><officialDenomination>Nordmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2650</code><gender>f</gender><id>1293</id><name>John-Calame Francine</name><officialDenomination>John-Calame</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2533</code><gender>f</gender><id>511</id><name>Simoneschi-Cortesi 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Jedes Mal hat der Bundesrat dieses Anliegen abgelehnt mit der Begründung, dass eine Regularisierung einen falschen Anreiz schaffen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund verschiedener neuer Erkenntnisse sollte das Problem unter einem neuen Gesichtspunkt betrachtet werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erstens hat das Bundesamt für Migration das Forschungsinstitut gfs.bern beauftragt, einen Schlussbericht über die "sans-papiers" in der Schweiz zu erstellen. Dieser Bericht wurde im April 2005 veröffentlicht und kommt u. a. zu folgenden Ergebnissen: In der Schweiz leben ungefähr 90 000 "sans-papiers", sie sind eindeutig wegen der Erwerbstätigkeit und nicht aus Asylgründen in unserem Land, und es gibt "sans-papiers" in der ganzen Schweiz, auch in der Deutschschweiz und in ländlichen Gebieten. Das Phänomen darf also nicht unterschätzt oder als nebensächlich betrachtet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zweitens tritt in nächster Zeit das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit in Kraft, das sowohl auf Arbeitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite schärfere Sanktionen vorsieht (härtere Geldstrafen und Gefängnis, Ausschluss von Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens oder von Direktzahlungen in der Landwirtschaft). Durch die Unterdrückung der "Grauarbeit" drohen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch mehr in den Untergrund zu verschwinden, oder die Arbeitgeber sehen sich veranlasst, sie mir nichts dir nichts durch billige Arbeitskräfte aus den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten zu ersetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Drittens ist die momentane politische und wirtschaftliche Lage geprägt durch die wahrscheinliche Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten. "Sans-papiers" arbeiten häufig in prekären Verhältnissen, verdienen wenig und müssen schlechtere Lohn- und Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen, als in den Gesamtarbeitsverträgen (Gastgewerbe, Bau, Reinigung) oder in den Normalarbeitsverträgen (Landwirtschaft) vorgesehen ist. Würde der Status dieser Personen regularisiert, könnte Lohndumping verhindert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die papierlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind sehr oft schon seit vielen Jahren in unserem Land, ihre Kinder sind häufig hier geboren und wurden hier eingeschult. Dies hat sich bei der Ausweisung zahlreicher Personen gezeigt und wurde uns auch von der Bewegung in der Westschweiz, die sich für die Regularisierung der "sans-papiers" einsetzt, vor Augen geführt. Diese Bewegung hat die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht, dass viele dieser Familien gut integriert sind und von ihrem Umfeld (Nachbarschaft, Arbeitgeber, Arbeitskolleginnen und -kollegen, Lehrkräfte) unterstützt werden. Aufgrund eines äusserst restriktiven Vollzuges des Rundschreibens Metzler konnten nur wenige von ihnen regularisiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die harte Vorgehen des Bundesrates, der entgegen den Erfahrungen in Europa - zuletzt in Spanien - jegliche Regularisierung ablehnt, die Verschärfungen im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit und die Ausdehnung des freien Personenverkehrs drohen dazu zu führen, dass 90 000 Personen, die einen Arbeitsplatz haben und gut integriert sind, in die völlige Illegalität gedrängt oder zur Ausreise gezwungen werden und durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern ersetzt werden. Diese Personen sind trotz des neuen rechtlichen Status, den sie durch eine Zustimmung zur Ausdehnung des freien Personenverkehrs erhalten, neue billige Arbeitskräfte und damit sehr schnell Opfer von Lohndumping. Indem sie gut integrierte Arbeitskräfte durch neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ersetzen, erhalten die Arbeitgeber einen grossen Handlungsspielraum und können die Löhne drücken. Gleichzeitig verstärken sie auch noch die Ängste vor Ausländerinnen und Ausländern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Regularisierung der rund 90 000 "sans-papiers", die in der Schweiz arbeiten, ist daher eine dringende flankierende Massnahme, die vor der Abstimmung zur Erweiterung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit getroffen werden muss. Sie kommt den Bedürfnissen des gegenwärtigen Arbeitsmarktes entgegen und verhindert die Ausbeutung von noch nicht integrierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die neu in die Schweiz kommen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Problematik von unrechtmässig anwesenden Personen bewusst. Wie in der Motion festgehalten wird, hat er letztmals in der Antwort vom 18. Mai 2005 zur Motion Vischer 05.3158 eingehend dargelegt, warum er eine generelle Regularisierung für rechtswidrig in der Schweiz anwesende Personen ablehnt. Die Ergebnisse der im Auftrag des Bundesamtes für Migration durchgeführten Studie des Forschungsinstitutes gfs.bern zu den illegal Anwesenden sind dem Bundesrat bekannt. Aufgrund dieser Studie drängt sich keine Neubeurteilung dieser Problematik auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Generelle Regularisierungen wurden bisher nur von wenigen europäischen Staaten durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die Zahl der illegal anwesenden und arbeitenden Personen jedenfalls langfristig nicht wesentlich zurückging. Solange Arbeitgeber von günstigen Löhnen profitieren wollen und Arbeitnehmer diese Bedingungen akzeptieren, wird es Schwarzarbeit geben. Das neue Schwarzarbeitsgesetz soll diesem Missbrauch entgegenwirken. Beide Räte haben aber im Rahmen der Beratungen zum Schwarzarbeitsgesetz wie auch zum neuen Ausländergesetz weitergehende Legalisierungsvorschläge im Sinne der Motionärin abgelehnt. Zur Vermeidung von Härte können in begründeten Einzelfällen für illegal Anwesende im Rahmen der geltenden Regelung weiterhin angemessene Lösungen gefunden werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es besteht auch kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens und der Problematik der "sans-papiers". Das Abkommen zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Staaten sieht vor, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt für Angehörige dieser Staaten kontrolliert und schrittweise geöffnet wird. Die Beibehaltung der bestehenden arbeitsmarktlichen Beschränkungen während den Übergangsfristen (bis 2011 Inländervorrang, vorgängige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Kontingentierung) bietet hinreichend Gewähr, dass kein Überangebot an Arbeitskräften entstehen wird. Überdies können die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit noch verstärkten flankierenden Massnahmen Lohndumping wirksam verhindern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Arbeitskräfte aus den zehn neuen EU-Staaten werden somit nur im Rahmen von legalen Arbeitsverhältnissen zu den in der Schweiz üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen auf den schweizerischen Arbeitsmarkt zugelassen. Dabei ist es durchaus möglich, dass auf diesem Wege bisherige irreguläre Arbeitsverhältnisse legalisiert werden. Dies entspricht indessen den migrations- und wirtschaftspolitischen Zielen des Bundesrates.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aus diesen Gründen hält der Bundesrat die Forderungen der Motion Huguenin nicht für angemessen und beantragt, diese abzulehnen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, den Status von Personen ohne Aufenthaltserlaubnis ("sans-papiers"), die in der Schweiz erwerbstätig sind, zu regularisieren, dies als dringende flankierende Massnahme vor einer Zustimmung zur Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens und als vorbeugende Massnahme gegen Lohndumping.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Regularisierung von papierlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern</value></text></texts><title>Regularisierung von papierlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern</title></affair>