﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053359</id><updated>2023-07-28T12:42:03Z</updated><additionalIndexing>24;55;Agrarrecht;Sparmassnahme;öffentliche Finanzen;Direktzahlungen;Bodenrecht;Haushaltsplan;Haushaltspolitik;Haushaltsausgabe;Reform;Sanierung;landwirtschaftliches Grundeigentum;Gesetzesevaluation</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2466</code><gender>m</gender><id>425</id><name>Schweiger Rolf</name><officialDenomination>Schweiger</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische 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Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-12-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs><relatedAffair><id>20053429</id><priorityCode>N</priorityCode><shortId>05.3429</shortId></relatedAffair></relatedAffairs><roles><role><councillor><code>2460</code><gender>m</gender><id>403</id><name>Hofmann Hans</name><officialDenomination>Hofmann 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April 2005 hat der Bundesrat eine umfassende Sanierungsstrategie veröffentlicht. Der damit in Gang gebrachte tief greifende Prozess ist aus wachstums- und finanzpolitischer Sicht zu unterstützen. Zur Einhaltung der Schuldenbremse und einer nachhaltigen finanziellen Konsolidierung sieht der Bundesrat einerseits verschiedene Sofortmassnahmen vor, zu denen die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 und die Aufgabenverzichtsplanung AVP gehören. Andererseits will der Bundesrat weiterführende Reformen vorantreiben, zu denen er eine Verwaltungsreform zur Steigerung der Effizienz, eine Aufgabenreduktion in namhaftem Ausmass sowie strukturelle Reformen in grossen Aufgabengebieten zählt. Ausgabenseitig nennt der Bundesrat insbesondere die finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungen, Effizienzsteigerungen in wachstumsrelevanten Aufgabengebieten sowie Aufgabenentflechtungen im Rahmen der NFA und bei den Sozialversicherungen. In dieser Hinsicht besteht Nachholbedarf im Landwirtschaftsbereich so wie im eingereichten Text dargelegt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die ausgabenpolitischen Eckwerte der letzten Jahre fallen ernüchternd aus. Mit einer durchschnittlichen Rate von 3,6 Prozent sind die konsolidierten öffentlichen Ausgaben der Schweiz (inklusive Sozialversicherungen) seit 1999 von 150 Milliarden auf 173 Milliarden Franken gewachsen, deutlich stärker als die Teuerung und die Wirtschaft. Eine Fortsetzung dieses besorgniserregenden Trends ist, wie vom Bundesrat wiederholt richtig bemerkt, finanzpolitisch nicht nachhaltig. Auch wenn für die jüngste Zeit zumindest für den Bundeshaushalt dank zwei Entlastungsprogrammen eine willkommene Verbesserung festzustellen ist, stellt sich die Lage insbesondere bei den Sozialversicherungen nach wie vor bedenklich dar. Die aktuellen Finanzpläne des Bundes und der Kantone und vor allem die Perspektiven bei den Sozialversicherungen - kurzfristig bei der IV und der Gesundheit, längerfristig bei der AHV - bestätigen, dass die Ausgaben trotz Sparbemühungen insgesamt weiterhin zu stark zu wachsen drohen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Entwicklung sind weniger in konjunkturellen Faktoren zu suchen als in fundamentalen Strukturproblemen. Dass der Bundesrat in seiner jüngst vorgestellten umfassenden Sanierungsstrategie grundsätzlich zum selben Befund kommt, wird positiv anerkannt. In gewissen kostenträchtigen und zum Teil kostendynamischen Aufgabengebieten unseres Staates (Sozialbereich, Verkehr, Bildung und Landwirtschaft) wurden in guten Zeiten Regelwerke aufgebaut, die finanziell unausgewogen sind und kaum jemals zu einer nachhaltigen Entwicklung der Ausgaben führen. Der Bundesrat wird darin unterstützt, den eingeschlagenen Reformweg im oben skizzierten Sinn konsequent fortzusetzen und die notwendigen Massnahmen rasch einzuleiten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um weitere vorab budgetäre Sanierungsprogramme in Übereinstimmung mit dem Bundesrat künftig möglichst zu vermeiden und die Ausgabenspirale nachhaltig zu brechen, gilt es, bei den Ursachen der auf Dauer nicht verkraftbaren Ausgabenentwicklung anzusetzen und Prioritäten für die Zukunft festzulegen. Nur so kann es gelingen, den notwendigen Spielraum für die Herausforderungen der Zukunft zu schaffen. Als Richtwert für eine vorsichtig formulierte konsolidierte Ausgabenplanung bietet sich nach wie vor an erster Stelle die Teuerung an. Eine Ausgabenentwicklung entlang der Teuerung entspricht der Vorgabe bereits überwiesener parlamentarischer Vorstösse zur Finanzpolitik sowie den Anforderungen einer vorsichtigen, realistisch-konservativen Einnahmenplanung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Man muss sich bewusst sein, welche Konsequenzen ein Scheitern der vom Bundesrat angekündigten und mit dieser Motion unterstützten Sanierungsbemühungen haben würden. Die wegen struktureller Mängel und gesetzlicher Bindungen stark wachsenden Aufgabengebiete würden als Folge der Schuldenbremse die anderen Bundesaufgaben, insbesondere im Investitionsbereich, weiter zurückdrängen und damit zusätzliche Probleme schaffen. Eine Lösung der Problematik über Mehreinnahmen ist weder konjunkturpolitisch erwünscht, noch im Volk durchsetzbar.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Zielsetzungen der Motion. Durch den vor 15 Jahren eingeleiteten tiefgreifenden Reformprozess in der Agrarpolitik hat die Landwirtschaft bereits einen Strukturwandel vollzogen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Dieser Weg ist angesichts des Drucks von innen und aussen weiterzugehen. Die sich abzeichnenden Ergebnisse der laufenden Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde der WTO werden für die schweizerische Landwirtschaft deutlich niedrigere Markterlöse zur Folge haben. Man kann nicht gleichzeitig die öffentlichen Stützungsausgaben abbauen, ohne Gefahr zu laufen, die Grenzen des Tragbaren zu überschreiten. Die eingesetzten Massnahmen und Mittel werden laufend auf ihre Effektivität und Effizienz überprüft. Vor diesem Hintergrund kann der Bundesrat die vorliegende Motion nur als Prüfungsauftrag entgegennehmen. Die Bereitschaft zur Entgegennahme bedeutet daher nicht, dass die verschiedenen Anliegen der Motion eins zu eins umgesetzt werden können. Ausserdem wird der Bundesrat dem Parlament im Frühjahr 2006 eine Botschaft zur Weiterführung der Agrarreform vorlegen ("Agrarpolitik 2011"). In diesem Rahmen werden die meisten der von der Motion aufgeworfenen Fragen behandelt.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird im Rahmen der von ihm verfolgten Sanierungsstrategie beauftragt, finanzpolitisch prioritäre Strukturreformen so zu gestalten, dass die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränkt werden können. Neben Reformen in den Aufgabenbereichen Soziales, Verkehr und Bildung werden auch Reformen im Landwirtschaftsbereich angeregt (vgl. Motion Lauri/Walker Felix, Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen), die eine Entstaatlichung und damit eine Senkung der Regelungsdichte und der Kosten als Ziel haben. Die Reformen im Landwirtschaftsbereich sollen insbesondere folgende Hauptstossrichtungen umfassen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. mehr Freiraum auf dem Gebiet der Raumplanung, des Boden- und des Pachtrechtes sowie Abbau der überrissenen Agrarbürokratie;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Änderung des Systems der Direktzahlungen. Anhebung der Kriterien zur Beitragsberechtigung, allenfalls geographische Differenzierung, z. B. zwischen Berg- und Talregionen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. in Verbindung mit den Ziffern 1 und 2 Anpassung des Zahlungsrahmens 2008-2011 in angemessener Abhängigkeit der durch Massnahmen des Bundes angestrebten Kostensenkung und des prognostizierten Strukturwandels;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Überprüfung des Verfassungsauftrages bzw. der aus ihm abgeleiteten Instrumente auf Relevanz und Wirksamkeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Strukturreformen sind umfassend anzugehen, sodass Lastenverschiebungen von einer staatlichen Ebene auf die andere (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie gegenüber Sonderrechnungen vermieden werden können. Der Bundesrat wird dabei gebeten sicherzustellen, dass die getroffenen Reformen insgesamt zu spürbaren ausgabenseitigen Nettoentlastungen führen. Die möglichen Entlastungen sind vom Bundesrat in den entsprechenden Vorlagen zu quantifizieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Landwirtschaft</value></text></texts><title>Konkretisierung finanzpolitisch wichtiger Strukturreformen. Landwirtschaft</title></affair>