﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053390</id><updated>2023-07-28T11:46:31Z</updated><additionalIndexing>66;52;Lagerung radioaktiver Abfälle;nukleare Sicherheit;Standort des Betriebes;Entsorgungsnachweis für radioaktive Abfälle;radioaktiver Abfall</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2510</code><gender>f</gender><id>488</id><name>Leuthard Doris</name><officialDenomination>Leuthard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische 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Betriebes</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-10-07T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-09-21T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-09-23T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-06-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-09-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2562</code><gender>m</gender><id>543</id><name>Walker Felix</name><officialDenomination>Walker Felix</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2580</code><gender>f</gender><id>1071</id><name>Humbel Ruth</name><officialDenomination>Humbel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2343</code><gender>m</gender><id>254</id><name>Steiner 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Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.3390</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Seit Jahrzehnten ist die Frage nach der Endlagerung unseres hochradioaktiven Abfalles ungelöst. Mit dem Kernenergiegesetz hat das Parlament die gesetzlichen Grundlagen revidiert und auf eine klare Basis gestellt. Mit der Zwilag, Zwischenlager Würenlingen AG. besteht eine befristete Zwischenlösung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nachdem die Diskussion um den allfälligen Neubau eines Kernkraftwerkes lanciert ist, kommt dem Thema Entsorgung eine neue Bedeutung zu. Seit 2002 ist das Gesuch der Nagra betreffend Entsorgungsnachweis beim zuständigen Departement in Bearbeitung. Es ist wichtig, auch im Hinblick auf die kommenden Diskussionen um die künftige Energieversorgung der Schweiz, die Problematik der Entsorgung nun offensiv anzugehen und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Das Thema darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Der Abfall ist da, und er wird grösser, ob mit oder ohne neues KKW. Dabei hat der Bundesrat auch die Kriterien für die Standortwahl zu bezeichnen und diese nach ihrer Wichtigkeit zu gewichten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Am 1. Februar 2005 traten das Kernenergiegesetz und die Kernenergieverordnung in Kraft. Sie regeln erstmals umfassend die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Zur Entsorgungspflicht gehört die Bereitstellung geologischer Tiefenlager. Unabhängig von der weiteren Nutzung der Kernenergie ist es die Aufgabe und Verantwortung der heutigen Generation, Lösungen für die langfristige sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz zielstrebig anzustreben. Ein Lager für die hochaktiven Abfälle sollte ab 2040 zur Verfügung stehen, ein Lager für die schwach- und mittelaktiven wenn möglich schon früher. In nächster Zeit stehen wichtige Entscheide zum Entsorgungsnachweis, zum Standortauswahlverfahren (Sachplan "Geologische Tiefenlager") und zum weiteren Vorgehen an. Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die sicherheitstechnische Überprüfung des Entsorgungsnachweises wurde Mitte 2005 abgeschlossen. Vom 13. September bis 12. Dezember 2005 werden die entscheidrelevanten Unterlagen öffentlich aufgelegt. Dies ermöglicht es allen Interessierten, zum Entsorgungsnachweis und dem Ergebnis der Überprüfung Stellung zu nehmen. Die Eingaben müssen anschliessend ausgewertet und der Bundesratsentscheid vorbereitet werden. Danach wird der Bundesrat - aus heutiger Sicht realistischerweise in der zweiten Hälfte 2006 - über den Entsorgungsnachweis und das weitere Vorgehen in der Entsorgung entscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nach Artikel 5 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 legt der Bund in einem Sachplan die Ziele und Vorgaben für die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern für die Behörden verbindlich fest. Der Sachplan soll in einem Konzeptteil Vorgehensweise und Kriterien festlegen, nach denen das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager in der Schweiz durchzuführen ist. Bei der Standortsuche steht die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt an oberster Stelle; geowissenschaftliche Mindestanforderungen sind deshalb entscheidende Auswahlkriterien. Sozioökonomische und raumplanerische Aspekte spielen ebenfalls eine wichtige Rolle; diese sind regional unterschiedlich und können nur unter Mitwirkung der betroffenen Kantone und Regionen erarbeitet werden. Zurzeit erarbeitet das zuständige Bundesamt für Energie die entsprechenden Grundlagen. Der Sachplan soll ab Herbst 2005 in einem breiten Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren diskutiert und vervollständigt werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2006 auch den Konzeptteil des Sachplanes und damit auch die Kriterien für die Standortwahl verabschieden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die vom deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragte Expertengruppe "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte" (AkEnd) stellt dem Verfahren zur Auswahl des Opalinustons im Zürcher Weinland insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Der AkEnd hält aber auch fest, dass die zuständigen schweizerischen Behörden durch kritische Begleitung der Untersuchungen und Interpretation der erzielten Ergebnisse modifizierend in den Ablauf eingegriffen haben. Dieser Prozess sei zwar in Protokollen und anderen internen Papieren dokumentiert und habe vom AkEnd nachvollzogen werden können. Für nicht am Verfahren Beteiligte sei dies jedoch nicht der Fall, da die Existenz und der Zugang zu den entsprechenden Unterlagen nicht allgemein bekannt sein dürften. Der AkEnd empfiehlt deshalb, einen für die Öffentlichkeit bestimmten Kurzbericht zu verfassen, worin die zuständigen Institutionen eine zusammenfassende Darstellung des Verfahrensablaufes mit den Begründungen für die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar aufzeigen. Es soll auch auf den Stellenwert die von Reserveoptionen im weiteren Entscheidungsprozess eingegangen werden. Um diesen Empfehlungen nachzukommen, wurden die HSK und Nagra mit entsprechenden Berichten beauftragt. Diese werden zusammen mit den Unterlagen zum Entsorgungsnachweis öffentlich aufgelegt und bilden, wie der AkEnd-Bericht, eine Grundlage für den Bundesratsentscheid zum Entsorgungsnachweis und zum weiteren Vorgehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich lade den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Nagra hat im Dezember 2002 ein Gesuch zum Entsorgungsnachweis für hochaktiven Abfall eingereicht. Bis wann ist mit dem Entscheid zu rechnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welches sind die Kriterien für die Standortwahl, und ist es richtig, der Sicherheit dabei oberste Priorität einzuräumen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Teilt der Bundesrat die Schlussfolgerungen der deutschen Expertengruppe "Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte", wonach das Schweizer Auswahlverfahren die internationalen Anforderungen erfüllt und die unter dem Kriterium Sicherheit getroffene Auswahl an möglichen Standorten richtig ist?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Entsorgung von hochradioaktivem Abfall</value></text></texts><title>Entsorgung von hochradioaktivem Abfall</title></affair>