﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053414</id><updated>2023-07-27T21:04:46Z</updated><additionalIndexing>55;2846;Gemeinde;Dezentralisierung;ländliches Wohnmilieu;Erhaltung der Landwirtschaft;Agrarstrukturpolitik;Gesetzesevaluation</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2306</code><gender>m</gender><id>131</id><name>Leu Josef</name><officialDenomination>Leu Josef</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische 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Zürich (Prof. Rieder) als Studie verfasst wurde, liefert wichtige Erkenntnisse zur Effizienz und Wirksamkeit der heute verwendeten agrarpolitischen Instrumente. Die Studie "Erfüllung des Verfassungsauftrages durch die Landwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung ihres Beitrages zur dezentralen Besiedlung" kommt zum Schluss, dass die Landwirtschaft in nur 360 Gemeinden der Schweiz einen wesentlichen Beitrag zur dezentralen Besiedlung leistet. Es handelt sich um 12 Prozent der Schweizer Gemeinden mit einem Bevölkerungsanteil von 1,2 Prozent. In die Erhaltung von gegenüber ökonomischen Kriterien nicht optimal strukturierten Betrieben fliessen in diesen Gemeinden jährlich rund 100 Millionen Franken staatsverursachte Mittel (von Bund und Konsumenten). Diese Mittel sind mit dem Ziel der dezentralen Besiedlung zu rechtfertigen. Weitere 700 Millionen Franken staatsverursachte Mittel fliessen zur Strukturerhaltung in Gemeinden, die hinsichtlich Besiedlung als nicht gefährdet bezeichnet werden können. Diese Mittel sind im Urteil der Studie mit dem verfassungsmässigen Auftrag der Landwirtschaft nicht zu rechtfertigen. Die verfassungsmässig gegebenen Aufgaben könnten mit besseren Strukturen effizienter und mit entsprechend weniger Geld erfüllt werden. Die speziell zur Förderung der dezentralen Besiedlung eingesetzten Mittel schiessen entweder in erheblichem Umfang weit über das Ziel hinaus oder können den Bestand gefährdeter Gemeinden nur ungenügend sicherstellen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Studie der ETH Zürich bestätigt, dass die Landwirtschaft in Teilen der Voralpen und Alpen sowie im Jura einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Besiedlung leistet. Im Mittelland hingegen wären praktisch alle Gemeinden auch ohne die Landwirtschaft lebensfähig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In der Studie werden die Kosten, welche sich aus der betriebswirtschaftlich suboptimalen Struktur der Schweizer Landwirtschaft ergeben, auf 800 Millionen Franken geschätzt. Einbezogen sind die höheren Preise, welche die Schweizer Landwirtschaft dank dem Grenzschutz erzielen kann, und die Bundesmittel zugunsten der Landwirtschaft. Gemäss Studie fallen von den 800 Millionen Franken 100 Millionen in den 360 Gemeinden an, deren Besiedlung ohne die Landwirtschaft in ihren heutigen Strukturen gefährdet wäre. Dies bedeutet, dass mit optimalen Strukturen in den übrigen Gebieten die Volkswirtschaft (über tiefere Preise oder weniger Bundesmittel) 700 Millionen Franken einsparen könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Da kein spezifischer Beitrag für die Zielsetzung "dezentrale Besiedlung" ausgerichtet wird, kann der Bund dafür nicht weniger Mittel einsetzen. Hingegen wird der landwirtschaftliche Mitteleinsatz generell regelmässig auf seine Effizienz geprüft. Im Rahmen der Vorbereitung der "Agrarpolitik 2011" hat eine solche Prüfung stattgefunden. Mit der "Agrarpolitik 2011" sieht der Bundesrat einen weiteren wesentlichen Abbau bei der Preisstützung vor, der einen Rückgang der Produzentenpreise zur Folge haben wird. Diese werden mit einem Abschluss der WTO-Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde noch weiter zurückgehen. Das BLW schätzt die WTO-bedingten Einnahmenverluste der Landwirtschaft auf 1,5 bis 2,5 Milliarden Franken. Die gesamten Kosten der Landwirtschaft werden damit weit mehr zurückgehen als die in der Studie Rieder geschätzten ineffizient eingesetzten 700 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bei abnehmender Betriebszahl nimmt der Beitrag der Landwirtschaft zur dezentralen Besiedlung ab. Eine Erhöhung der Grenze bezüglich des Bedarfes an Standardarbeitskräften für den Bezug von Direktzahlungen (SAK-Limite) würde in den Voralpen und Alpen sowie im Jura, wo die Landwirtschaft für die dezentrale Besiedlung wichtig ist, die Zielerreichung zusätzlich beeinträchtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. In Teilen der Voralpen und Alpen sowie des Juras würde eine Anhebung der SAK-Limiten für den Bezug von Direktzahlungen den Beitrag der Landwirtschaft zur dezentralen Besiedlung weiter reduzieren. Für die Besiedlung der Talregion ergäbe sich daraus kein Problem. Als Instrument für die Strukturanpassung oder zur Senkung der finanziellen Mittel zugunsten der Landwirtschaft ist eine Anhebung der SAK-Limiten ungeeignet. Die vom Interpellanten vorgeschlagene Erhöhung der SAK-Limite würde maximal 50 000 Hektaren Fläche freisetzen. Würden alle betroffenen Betriebe aufgegeben, nähme die Fläche der verbleibenden Betriebe im Durchschnitt nur um 1 Hektare zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Einsparungen ergeben sich in dem Ausmass, in dem Betriebe, welche die SAK-Limite nicht mehr erreichen, weiter bewirtschaftet werden. Diese tragen dann aber auch nicht zum Wachstum der verbleibenden Betriebe bei. Betriebe, die aufgegeben werden, bringen kaum Einsparungen, da die Direktzahlungen an die Bewirtschafter übergehen, welche das Land übernehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Ziel "dezentrale Besiedlung" will der Bundesrat im Bereich Landwirtschaft wie bisher mit den berggebietsspezifischen Direktzahlungen unterstützen. Diese dienen dazu, die Pflege der Kulturlandschaft im Hügel- und Berggebiet zu gewährleisten. Sie leisten aber auch einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Besiedlung in den gefährdeten Gebieten. Neben den Direktzahlungen tragen verschiedene andere allgemeine und landwirtschaftsspezifische Massnahmen zur Aufrechterhaltung der dezentralen Besiedlung bei. Zu nennen sind z. B. die geplante Neuorientierung der Regionalpolitik des Bundes, die vorgesehenen Lockerungen bei der Raumplanung sowie die Unterstützung von Projekten zur regionalen Entwicklung und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten gemäss Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe c LwG. Diesen Massnahmen ist gemeinsam, dass sie eine Initiative von den Betroffenen verlangen. Aus Sicht des Bundesrates ist diese Vorgehensweise zielführender als ein spezifischer Beitrag an Landwirtinnen und Landwirte in besiedlungsgefährdeten Gemeinden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat hat die Leitlinien der "Agrarpolitik 2011" in der Klausursitzung vom 2. Februar 2005 verabschiedet. Für den Bundesrat ist die "Agrarpolitik 2011" ein weiterer Schritt in der seit Beginn der Neunzigerjahre laufenden Reform. Die Landwirtschaft soll ihre Aufgaben weiterhin durch eine nachhaltige, auf den Markt ausgerichtete Produktion erfüllen. Die besiedlungsgefährdeten Gebiete werden wie bis anhin mit den berggebietsspezifischen Massnahmen unterstützt. Eine zusätzliche spezifische Unterstützung müssen sie durch eigene Initiativen auslösen. Zentrale Elemente der "Agrarpolitik 2011" sind der weitere Abbau der Marktstützung und die Umlagerung der Mittel zu den Direktzahlungen. Die gesamten Kosten der Landwirtschaft werden um mehr als 700 Millionen Franken sinken. Der Bundesrat nutzt die Produktivitätsfortschritte in der Landwirtschaft zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, welche unabdingbar ist, damit die Landwirtschaft auch nach einem WTO-bedingten Abbau des Grenzschutzes konkurrenzfähig bleibt. Insgesamt soll die Stützung so reduziert werden, dass der Strukturwandel sozialverträglich bleibt und die Mehrzahl der Betriebsaufgaben wie bisher im Rahmen des Generationenwechsels stattfindet.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche hauptsächlichen Erkenntnisse zieht er aus der Studie Rieder und andere hinsichtlich der Erfüllung der verfassungsmässigen Aufgaben der Landwirtschaft mit den heutigen agrarpolitischen Instrumenten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Teilt er die im Bericht geäusserte Ansicht, dass zur Erfüllung dieser Aufgaben erheblich weniger staatliche Mittel eingesetzt werden müssten? Dass die Mittel sodann, bezogen auf das Ziel der dezentralen Besiedlung, in erheblichem Umfang wirkungslos sind?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Erkenntnisse leitet er aus der Studie für die effiziente und zielführende Ausgestaltung des Kriteriums des Standardarbeitskräfte-Bedarfes als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen ab?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Teilt er die Auffassung, dass durch eine Anhebung des minimalen Standardarbeitskräfte-Bedarfes auf z. B. 0,4 SAK für Berggebiete und 0,6 SAK für Talgebiete die dezentrale Besiedlung generell nicht infrage gestellt würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie viele der für die Sicherung der dezentralen Besiedlung heute aufgewendeten und gemäss Studie Rieder und andere zur Erfüllung dieses Zieles in erheblichem Umfang nicht benötigten Mittel würden in diesem Fall frei werden, und welche Massnahmen könnten getroffen werden, die dezentrale Besiedlung in nachweislich gefährdeten Gebieten sicherzustellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie gedenkt der Bundesrat die Erkenntnisse der Studie bei der Ausgestaltung der künftigen Schweizer Agrarpolitik, beginnend mit der "AP 2011", konkret umzusetzen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Beitrag der Landwirtschaft zur dezentralen Besiedlung. Erkenntnisse aus der Studie Rieder</value></text></texts><title>Beitrag der Landwirtschaft zur dezentralen Besiedlung. Erkenntnisse aus der Studie Rieder</title></affair>