{"id":20053431,"updated":"2023-07-27T19:01:16Z","additionalIndexing":"66;nuklearer Unfall;Atomrecht;Haftpflichtversicherung;Versicherungsprämie;Haftung;Kernkraftwerk","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4708"},"descriptors":[{"key":"L05K1701010201","name":"Atomrecht","type":1},{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L04K05070202","name":"Haftung","type":1},{"key":"L04K11100103","name":"Haftpflichtversicherung","type":1},{"key":"L05K1703010601","name":"nuklearer Unfall","type":1},{"key":"L05K1110011305","name":"Versicherungsprämie","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-21T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2005-09-07T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1174431600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2544,"gender":"f","id":522,"name":"Wyss Ursula","officialDenomination":"Wyss Ursula"},"type":"speaker"}],"shortId":"05.3431","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Atomindustrie verkündet lautstark, neue Atomkraftwerke seien angeblich sicherer als die bestehenden Werke. Dabei werden neue Risiken oft übersehen, so z. B. der internationale Terrorismus. Die Probe aufs Exempel kann nur eine Versicherungspflicht leisten, die alle Risiken voll in Betracht zieht. Ohne risikogerechte Haftpflichtversicherung kommt es zu starken Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt, was insbesondere die erneuerbaren Energien benachteiligt, die niemals Schäden an Mensch und Umwelt verursachen können, wie dies bei der Atomenergie der Fall ist. Eine Lösung, wonach der Bund Nuklearschäden versichert, die privat nicht oder nur limitiert versichert werden können, ist im KHG Artikel 12, bereits verankert, sodass eine Ausdehnung der Versicherungspflicht auf ein risikogerechtes Niveau auch technisch gelöst werden kann. Angesichts der Millionen Menschen, die nach den Unfällen in Harrisburg und Tschernobyl wegen radioaktiver Strahlung erkrankt oder vorzeitig verstorben sind, ist eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen zugunsten der unbeschränkten Versicherungsdeckung überfällig.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Begrenzung der Deckung durch eine Versicherung oder eine andere finanzielle Sicherheit, welche die Inhaber beschaffen müssen, hat keine Einschränkung ihrer unbegrenzten Haftpflicht zur Folge. Indessen gibt es weltweit keinen Staat mit unbegrenzter Deckung für Nuklearschäden. Auch kann den Inhabern keine unbegrenzte Versicherungsdeckung für Nuklearschäden vorgeschrieben werden, weil die Berechnung der Versicherungsprämien unmöglich ist. Übrigens decken die Versicherungsgesellschaften keine Schäden ohne Begrenzung ab, auf welchem Gebiet auch immer.<\/p><p>Ein Vorentwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung von Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie befindet sich bis 31. Oktober 2005 in der Vernehmlassung. Dieser Bundesbeschluss verfolgt zwei hauptsächliche Ziele.<\/p><p>Erstens sieht er die Genehmigung der Übereinkommen von Paris und Brüssel wie auch des gemeinsamen Protokolls vor, das die Signatarstaaten des Pariser Übereinkommens an jene des Wiener Übereinkommens bindet.<\/p><p>Zweitens sieht er die Annahme des totalrevidierten Kernenergiehaftpflichtgesetzes vor. Die wichtigste Änderung dieses Gesetzes betrifft die Schadenssumme, die der Inhaber durch eine Versicherung oder eine andere finanzielle Sicherheit decken muss. Gegenwärtig beläuft sich dieser Betrag auf 1 Milliarde Franken. In der Vernehmlassungsvorlage ist er auf 2,25 Milliarden Franken festgelegt worden, wovon mindestens 1 Milliarde Franken auf eine private Deckung der Inhaber entfallen muss. Der Unterschied zwischen dem Betrag von 2,25 Milliarden Franken und der vom Inhaber gestellten Deckung sowie den durch diese Deckung nicht versicherten Risiken wird von der Eidgenossenschaft getragen, die von den Inhabern dafür jährliche Prämien erhebt. Der Betrag von 2,25 Milliarden Franken ist im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen (700 Millionen Euro oder mehr als 1 Milliarde Franken) und dem Brüsseler Übereinkommen (1,5 Milliarden Euro oder 2,25 Milliarden Franken).<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) die unbegrenzte Haftpflichtversicherung für den Betrieb neuer Atomkraftwerke vorzusehen. Soweit keine Versicherungs- oder Rückversicherungslösungen auf privater Basis gefunden werden, soll der Bund risikogerechte Versicherungsprämien erheben und einem zweckgebundenen Fonds zuführen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Neue Atomkraftwerke. Volle Versicherungsdeckung"}],"title":"Neue Atomkraftwerke. Volle Versicherungsdeckung"}