{"id":20053440,"updated":"2023-07-28T13:25:05Z","additionalIndexing":"09;Militärflugzeug;Armeereform;Fliegertruppen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2272,"gender":"m","id":26,"name":"Borer Roland F.","officialDenomination":"Borer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4708"},"descriptors":[{"key":"L05K0402030802","name":"Fliegertruppen","type":1},{"key":"L04K04020404","name":"Militärflugzeug","type":1},{"key":"L04K04020306","name":"Armeereform","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-22T00:00:00Z","text":"Fristverlängerung","type":50},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-10-01T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2005-09-14T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1118959200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1222812000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2622,"gender":"m","id":1145,"name":"Perrin Yvan","officialDenomination":"Perrin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. 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Juni 2005 die Absicht, auf den 1. Januar 2006 das Überwachungsgeschwader aufzuheben. <\/p><p>Aus den folgenden 3 hauptsächlichen Gründen ist dieser Entscheid rückgängig zu machen:<\/p><p>1. Da die bis anhin beschäftigten rund 200 Personen (Piloten, Fachverantwortliche usw.) in ihrer angestammten Funktion, wenn auch unter neuem Namen, weiterbeschäftigt werden, kann nicht von spürbarem Sparpotenzial gesprochen werden. Im Gegenteil: Die Umstellung verlangt z. B. in den Stäben nach mehr Personal.<\/p><p>2. Das Überwachungsgeschwader ist eine jener Organisationen, die in einer breiten Bevölkerung und in Fachkreisen im In- sowie im Ausland eine hohe Glaubwürdigkeit bezüglich Fachkompetenz und Fähigkeiten aufweisen. Es ist neben der Patrouille Suisse und dem PC-7-Team eines der wichtigsten Aushängeschilder der Armee! Der Bundesrat hat im Zweiten Weltkrieg das Überwachungsgeschwader geschaffen, um den Verteidigungswillen in einer kritischen Zeit deutlich zu machen. Auch heute haben wir in einer Zeit des sicherheitspolitischen Umbruches für die Armee schwierige Zeiten. Deshalb erscheint es zwingend notwendig, einige bestehende und solide Eckpfeiler in den Teilstreitkräften zu erhalten; dies umso mehr, als durch das Weiterbestehen, gesamthaft gesehen, keine Mehrkosten entstehen.<\/p><p>3. Das Überwachungsgeschwader hat für das fliegende Berufspersonal der Luftwaffe die Funktion einer \"Ersatzfamilie\". Nicht vergessen darf man, dass der Beruf eines Militärpiloten mit etwelchen Gefahren verbunden ist. Die UeG-Familie hat in der Vergangenheit bei einigen tragischen Vorkommnissen bewiesen, dass sie ohne teure Care-Teams oder Ähnliches in der Lage ist, entsprechende Aufgaben zu übernehmen.<\/p><p>Es macht keinen Sinn, diese kostengünstige und effektive Organisation zu eliminieren oder sogar durch neue Strukturen zu ersetzen, die allein aufgrund ihrer Bezeichnung nicht oder mit neuer Bezeichnung eventuell besser in supranationale Luftwaffenverbände passen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Ab 2006 wird den Flugplätzen eine zentrale Rolle zugewiesen. Dabei werden die fliegenden Verbände, der Support und die Logistik in die Flugplatzorganisation als Organisationseinheit und Leistungserbringer integriert. Ohne diese Strukturanpassungen mit neuen Führungs- und Supportprozessen wäre die geforderte Effizienzsteigerung nicht zu erreichen gewesen.<\/p><p>Eine konsequente Folge dieser Entscheide ist die Auflösung des Überwachungsgeschwaders (UeG), werden doch die Geschwader und Staffeln, das Herz des UeG, in die verschiedenen Flugplatzkommandos integriert.<\/p><p>Bereits die Einführung der \"Armee\/Luftwaffe XXI\" hat das UeG nachhaltig beeinflusst; mit der Eingliederung aller Luftverteidigungs- und Lufttransportgeschwader und der Dienstleistungsstaffeln wurden auch die Milizverbände ins UeG integriert, sodass die angesprochene \"Institution Überwachungsgeschwader\", im Sinne der Gründung des Verbandes, bereits seit dem 1. Januar 2004 de facto nicht mehr existiert.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich der stark identitätsstiftenden Funktion des UeG bewusst. Mit dem Reformschritt 06 wurde deshalb auch die Stelle des Chefs Berufsfliegerkorps geschaffen. Der Chef Berufsfliegerkorps übernimmt viele der heute vom Kommandant UeG wahrgenommenen Funktionen, im Besonderen aber die Einsatz- und Laufbahnsteuerung. Er ist auch verantwortlich dafür, dass die UeG-Kultur in neuer Form in einer neuen, starken Berufsfliegerkultur, welcher alle Berufsmilitärpiloten und Berufsbordoperateure unabhängig von ihrer Einteilung angehören, weiterlebt.<\/p><p>Es stimmt, dass mit der Auflösung des Überwachungsgeschwaders an sich keine direkte Kosteneinsparung (inklusive Personalkosten) ausgewiesen werden kann. Die Auflösung des UeG bzw. die Neuzuteilung dessen Personals musste primär aus organisatorischen, strukturellen und prozessualen Gründen im Rahmen der gesamten Neustrukturierung der Luftwaffe vorgenommen werden, welche als Ganzes für die geforderten Einsparungen unabdingbar ist.<\/p><p>In der vorgesehenen, neuen Prozesslandschaft der Luftwaffe hat das Überwachungsgeschwader als Kommando mit eigener Stabsorganisation leider keinen Platz mehr. Wollte man das UeG als Organisationseinheit erhalten, würde dies eine grundlegend andere Struktur der Luftwaffe erfordern.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der Reform der Luftwaffe auf den 1. Januar 2006 eine Variante zu wählen, in der die Institution Überwachungsgeschwader (UeG) weiterhin bestehen bleibt. In dieser sind sämtliche Elemente der fliegenden Verbände aus den Bereichen Luftverteidigung, Lufttransporte und Luftaufklärung einzubinden, die mit Berufspersonal bestückt sind. Eine kostenneutrale Variante ist dabei anzustreben.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erhalt des Überwachungsgeschwaders"}],"title":"Erhalt des Überwachungsgeschwaders"}