﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053456</id><updated>2025-06-24T23:34:35Z</updated><additionalIndexing>24;Geldwäscherei;Image;Wirtschaftsstrafrecht;Finanzplatz Schweiz;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;internationales Wirtschaftsrecht;Gesetzesevaluation</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2552</code><gender>m</gender><id>532</id><name>Stähelin Philipp</name><officialDenomination>Stähelin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2005-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4708</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1106020104</key><name>Geldwäscherei</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010208</key><name>Wirtschaftsstrafrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08070301</key><name>Gesetzesevaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010217</key><name>Zusammenarbeit in Rechtsfragen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106011201</key><name>Finanzplatz Schweiz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050603</key><name>internationales Wirtschaftsrecht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020215</key><name>Image</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2005-09-28T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>+</code><date>2005-08-31T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-09-28T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2007-06-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2005-09-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4709</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2552</code><gender>m</gender><id>532</id><name>Stähelin Philipp</name><officialDenomination>Stähelin</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.3456</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Nachdem die Vernehmlassung über die Vorschläge zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der FATF sehr kritisch ausgefallen ist, hat Bundesrat Merz nun einen Marschhalt verordnet. Diese Situation sollte jetzt für intensive Lageanalysen genutzt werden, um später über fundierte Entscheidungshilfen verfügen zu können. Deswegen ist jetzt der richtige Moment, um eine Evaluation unserer bisherigen Massnahmen im Geldwäschereibereich an die Hand zu nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Grundsätzlich müssen wir ein fundamentales Interesse an einem sauberen Finanzplatz haben. Hingegen gilt wie überall, dass die Reputation dann am besten ist, wenn sie einfach erkennbar ist und auf nachvollziehbaren und verständlichen Regeln beruht. Eine verkomplizierende Bürokratisierung führt deswegen bei aller guten Absicht zu einer "Verunklärung" und ist somit kontraproduktiv.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kommt dazu, dass mit jedem Stück Neuregulierung auch neue Kosten verbunden sind. Die Identifizierung von Vertragspartnern und wirtschaftlich Berechtigten, die Abklärung ungewöhnlicher Transaktionen, die Erstattung von Verdachtsmeldungen, die geordnete Archivierung der anfallenden Dokumentation, die Schulung des Personals, dann aber auch der Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation oder die Unterstellung unter die Aufsicht der Kontrollstelle, die GwG-Prüfungen der Revisionsgesellschaften. Das sind lauter Verpflichtungen, deren Erfüllung Geld kostet. Compliance, interne und externe Kontrolle sind nicht gratis zu haben. Auch unter dem "regime light", dem nun neu auch Handelstätigkeiten ausserhalb des Finanzsektors unterstellt werden sollen, fallen Pflichten an. Zwar müssen sich Unternehmen, die in einer der betroffenen Branchen tätig sind, nicht einer SRO anschliessen und auch nicht der Aufsicht der Kontrollstelle unterstellen. Ferner gelten für sie nur die Sorgfaltspflichten bezüglich der Identifizierung von Kunden, der Feststellung von wirtschaftlich Berechtigten, der Erstattung von Verdachtsmeldungen und der Archivierung der anfallenden Dokumentation. Das kostet aber auch Geld, und man kann sich fragen, wie eine Verdachtsmeldung erstattet werden soll, wenn keine Abklärungspflichten bei ungewöhnlichen Transaktionen bestehen, und ob das Personal nicht im Umgang mit dem GwG geschult werden muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage wird lediglich darauf hingewiesen, dass sich notwendiger Aufwand und Kosten nicht abschätzen liessen. Das ist nicht befriedigend. Bestimmt liessen sich aus den bisher bei den dem GwG unterstellten Finanzintermediären Kostenfaktoren ableiten, die eine solche Schätzung zuliessen. Die Neuunterstellung gewisser Handelstätigkeiten wird ferner damit begründet, dass die revidierten FATF-Empfehlungen im Sinne eines risikobasierten Ansatzes ein Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei verlangen würden. Um die Notwendigkeit eines Einbezuges dieser Handelstätigkeiten in den Geltungsbereich des GwG beurteilen zu können, muss nun dargelegt werden, inwiefern diese Tätigkeiten besonders gefährdet sind und ob diesen spezifischen Gefährdungen mit den vorgesehenen Massnahmen tatsächlich begegnet werden kann. Es wäre wertvoll, wenn diese Gefährdung anhand von konkreten Fallbeispielen nachgewiesen werden könnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unser Finanzplatz braucht zur Aufrechterhaltung seiner exzellenten Reputation ein griffiges Geldwäschereigesetz. Um keine überdimensionierten Kosten auszulösen, sollten die Regelungen jedoch möglichst auf die Bereiche beschränkt werden, wo wirksam kriminelle Handlungen unterbunden und aufgedeckt werden können. Die hier geforderte Evaluation ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Legislative diesen Anforderungen gerecht werden kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Postulat steht in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Postulat Stähelin 05.3175 zur Umsetzung der FATF-Empfehlungen in anderen Ländern, welches vom Ständerat am 14. Juni 2005 angenommen worden ist. Die Antworten auf die im vorliegenden Postulat erhobenen Fragen werden aufgrund verfügbarer Daten und Informationen sowie unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten verfasst werden. Aufgrund des erwähnten inneren Zusammenhanges sowie aus Ressourcenüberlegungen werden beide Postulate voraussichtlich in einem Bericht beantwortet werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Grundlage der bisherigen Aufwendungen der dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstellten Finanzintermediäre in einem Bericht darzulegen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- welche Kosten für die Normadressaten und die Verwaltung aus der Umsetzung der Empfehlungen der FATF in der Schweiz entstehen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- welcher Nutzen für die einwandfreie Reputation des Finanzplatzes Schweiz entsteht;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- welcher Nutzen für die Wirtschaft mit den neuen Massnahmen verbunden ist;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- welcher Erfolg mit den bisherigen Instrumenten bei der Geldwäschereibekämpfung erreicht werden konnte. Insbesondere ist eine Statistik mit der Anzahl laufender und abgeschlossener Untersuchungen sowie der Anzahl rechtskräftiger Schuldsprüche zu erstellen. Dabei ist ebenfalls eine Kategorisierung der Delikte nach Bereichen vorzunehmen. Schliesslich soll auch aufgezeigt werden, was mit den blockierten Geldern passierte und wie die Verfügung über diese geregelt wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Des Weiteren soll im Bericht dargestellt werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- der zu erwartende konkrete Aufwand für die Branchen, welche neu dem GwG unterstellt werden sollen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- das konkrete Risiko, dass die Tätigkeit dieser Branchen zu Geldwäschereizwecken missbraucht wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kosten, Nutzen und Erfolg der FATF-Empfehlungen. Evaluation</value></text></texts><title>Kosten, Nutzen und Erfolg der FATF-Empfehlungen. Evaluation</title></affair>