﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053478</id><updated>2023-07-28T10:28:04Z</updated><additionalIndexing>52;Katastrophenhilfe;Bevölkerungsschutz;Sparmassnahme;Verhütung von Gefahren;Katastrophe;öffentliche Infrastruktur;Naturgefahren;Überschwemmung;Unwetter</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><committee><abbreviation>UREK-NR</abbreviation><id>7</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR</name><abbreviation1>UREK-N</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>7</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-09-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4709</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0602020604</key><name>Unwetter</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020206</key><name>Katastrophe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0602020603</key><name>Überschwemmung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K040302</key><name>Bevölkerungsschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010302</key><name>Verhütung von Gefahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0601030202</key><name>Naturgefahren</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11080108</key><name>Sparmassnahme</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01020409</key><name>öffentliche Infrastruktur</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010702</key><name>Katastrophenhilfe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-NR</abbreviation><id>1</id><name>Büro NR</name><abbreviation1>Bü-N</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>1</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2005-09-22T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-06-23T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-10-05T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-03-29T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-09-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-10-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><committee><abbreviation>UREK-NR</abbreviation><id>7</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR</name><abbreviation1>UREK-N</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>7</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>05.3478</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die kantonalen Gebäudeversicherungen und die Privatversicherer schätzen ihren Schaden zurzeit auf rund 2 Milliarden Franken. Der grösste Teil der privaten Schäden dürfte auf diese Weise gedeckt sein. Die Kosten für die Wiederinstandstellung von Infrastrukturen belaufen sich auf rund 510 Millionen Franken und sind durch die öffentliche Hand zu tragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Unwetterkatastrophe 2005 stellt das erste Grossereignis dar, bei dem das neue Verbundsystem Bevölkerungsschutz (Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen als Ersteinsatzmittel, technische Betriebe und Zivilschutz als Unterstützungsmittel) umfassend zum Einsatz kam. Aufgrund von ersten Rückmeldungen hat sich das neue System bewährt. Die mit der Reform Bevölkerungsschutz geschaffenen gemeinsamen Führungsorgane ("Krisenstäbe") des Bevölkerungsschutzes auf Stufe Kanton, Region bzw. Gemeinde haben grundsätzlich gut gearbeitet und ihre neue Rolle und Funktion als umfassende Koordinationsorgane im Verbundsystem Bevölkerungsschutz wahrgenommen. Was den subsidiären Einsatz der Armee angeht, erfolgte dieser trotz gegenüber früher reduzierter Ressourcen (Armeereform) schnell und mit den nötigen Mitteln. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Unwetterkatastrophe 2005 gegenüber jenen von 1999 (Pfingsthochwasser und Sturm Lothar) effizienter bewältigt werden konnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Finanzierung von präventiven Massnahmen erfolgt gemeinsam durch den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Im Rahmen der allgemeinen Sparmassnahmen laufen dabei auch auf der Stufe Kantone und Gemeinden Entlastungsprogramme. Letztere haben zur Verzögerung gewisser Projekte geführt, sodass bisher die Finanzknappheit beim Bund hinsichtlich der Realisierung von Präventivmassnahmen noch weitgehend ohne Folgen geblieben ist. Das UVEK hat allerdings bereits am 18. November 2004 eine Prioritätenordnung für Hochwasserschutzprojekte eingeführt. In diesem Zusammenhang mussten bereits 6 Millionen Franken der Kredite des Jahres 2006 sowie 4 Millionen Franken der Kredite von 2007 reserviert werden. Damit hat die Finanzierung von Flussbauprojekten heute einen Wendepunkt erreicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Waldbereich wird das Entlastungsprogramm 2003 stufenweise bis zum Jahre 2006 umgesetzt. Sollten infolge häufiger und starker Unwetter die Anforderungen an Vorsorgemassnahmen im Sinne einer genügenden Waldpflege der Einhänge und Uferpartien von allen Bächen und Gerinnen steigen, ist allerdings mit einer Mittelknappheit zu rechnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. In den Fällen, wo zeitgemässer Hochwasserschutz nach heute geltenden Grundsätzen realisiert wurde, konnten grössere Schäden offensichtlich verhindert werden. Beispiele dafür sind die Engelbergeraa oder Sachseln. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ebenfalls hat die Reorganisation der Führungs-, Rettungs- und Hilfsorganisationen im Rahmen der Bevölkerungsschutzreform zu einem gegenüber früheren Ereignissen effizienteren Einsatz geführt. Parallel dazu wurde seit dem Sturm Lothar (1999) von Meteo Schweiz ein modernes Unwetterwarnsystem aufgebaut. Diese Verbesserungen sind auch das Ergebnis einer konsequenten Umsetzung der Lehren und Erkenntnisse aus den grossen Unwetterereignissen der letzten zwanzig Jahre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass ein Einfluss der Versiegelung nur bei kleinen Gebieten mit hoher Bebauungsdichte für Gewitterniederschläge mit hohen Intensitäten nachweisbar ist. Das Ereignis vom 21./22. August 2005 war gekennzeichnet durch lang dauernde grossflächige Niederschläge, sodass von der Art des Niederschlages nur ein geringer Einfluss anzunehmen ist. Zudem erfolgte die Abflussbildung vor allem in Gebieten ohne nennenswerte Versiegelung, sodass für dieses Ereignis ein Einfluss der Versiegelung zu verneinen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Bei gleichbleibender Genauigkeit muss bezüglich einer möglichen Verlängerung der Frühwarnzeit zwischen grossen Einzugsgebieten (mehr als 5000 Quadratkilometer) und kleinen Einzugsgebieten unterschieden werden. An den Abflussvorhersagen für grosse Einzugsgebiete arbeiten Meteo Schweiz und die Landeshydrologie seit längerem mit Erfolg eng zusammen. Die Zusammenarbeit funktionierte auch beim Warnablauf während des Unwetters im August (Meteo-Warnungen und Hochwasserwarnungen). Eine weitere Optimierung verlangt erhöhte Anstrengungen bei der Datengrundlage und den Wetter- und Abflussvorhersagemodellen - eine Anstrengung, die mit entsprechenden Kosten verbunden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat deshalb dem VBS den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit der nationalen Plattform Naturgefahren und den beteiligten Fachstellen des Bundes entsprechende Vorschläge für die Optimierung der Warnung und Alarmierung sowie die Umschreibung der dafür erforderlichen Massnahmen zu erarbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die bereits verwirklichten Präventivmassnahmen haben sich grundsätzlich bewährt. Sie zeigen, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Schutzpolitik im Sinne eines integralen Risikomanagements grundsätzlich ausreichend sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine ausgewogene und angemessene Sicherheit kann nur durch ein integrales Risikomanagement garantiert werden, welches die Prävention (z. B. Unterhaltsmassnahmen, planerische Massnahmen wie Freiräume für Überflutungen, Schutzbauten), die Vorsorge (z. B. Organisation, Mittel- und Einsatzplanung, Ausbildung), den Einsatz (z. B. Warnung, Alarmierung, Information, Rettung, Schadenwehr) und die Instandstellung (z. B. Versorgung und Entsorgung, Transportsysteme, Kommunikation) umfasst. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die präventiven Massnahmen aller Akteure - der Eigentümer, Versicherer, Gemeinden sowie Kantone und Bund - sind besser aufeinander abzustimmen. Es sind Massnahmen zu prüfen, um die für mehr Sicherheit erforderlichen Räume frei zu geben (Nutzungsanpassung bis hin zum Abbruch von Gebäuden an Engpässen). Im Bereich Einsatz muss der zeitgerechten und möglichst präzisen Information der Bevölkerung noch vermehrt Beachtung geschenkt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die Erstellung von Gefahrenkarten und vor allem die darauffolgende raumplanerische Umsetzung ist ein Prozess, der nicht beliebig beschleunigt werden kann. Die Verantwortung liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Ihre direkte Beteiligung bei der Erstellung ist wegen des Einbezuges der lokalen Erfahrung und der damit verbundenen Akzeptanz der Ergebnisse wichtig. Diese Akzeptanz ist eine wesentliche Voraussetzung für die notwendige raumplanerische Umsetzung im Rahmen der Nutzungsplanung. Hier sind es die erforderlichen Genehmigungsverfahren und Einsprachemöglichkeiten, die den begrenzenden Zeitfaktor bilden. Der Verzug bei der raumplanerischen Umsetzung ist weit grösser als bei der reinen Kartenerstellung, die bis 2011 weitgehend abgeschlossen werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die Deckung der direkten Schäden der betroffenen Bevölkerung erfolgt in erster Linie durch die Versicherungen und in Härtefällen durch die Glückskette. Eine rasche Wiederinstandstellung der Infrastruktur ist die wirksamste Hilfe, mit der die öffentliche Hand der betroffenen Bevölkerung wirtschaftlich helfen kann. Der Bundesrat will die Kantone dabei unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten mit insgesamt 251,3 Millionen Franken unterstützen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Angesichts der verheerenden Schäden, die durch die Unwetter in mehreren Regionen der Schweiz entstanden sind, wird der Bundesrat ersucht, über folgende Fragen Auskunft zu geben:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er die aktuelle Schadensgesamtbilanz?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er den Einsatz des Bevölkerungsschutzes (Militär, Zivilschutz, Feuerwehr) sowie die Koordination mit den Krisenstäben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Haben notwendige Vorsorgemassnahmen wie Schutzbauten, Renaturierungen von Wasserläufen und die Waldpflege als Folge der Entlastungsprogramme nicht vollumfänglich ausgeführt werden können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Haben Erkenntnisse und Vorkehrungen aus früheren Unwetterkatastrophen noch grössere Schäden verhindert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie beurteilt er einen möglichen Zusammenhang zwischen den Überschwemmungen und der Versiegelung der Böden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Kann er mit gesetzgeberischen Massnahmen die Frühwarnzeit verlängern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welchen kurz-, mittel- und langfristigen sachlichen und politischen Handlungsbedarf erkennt er, um im Rahmen seiner Zuständigkeit weitere Präventivmassnahmen ergreifen zu können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Was kann er unternehmen, damit die Kantone die Gefahrenkarten schon in zwei bis drei Jahren und nicht erst in acht bis zehn Jahren fertig stellen? Welche Strategie verfolgt er, um erkannte Lücken im Hochwasserschutz zu schliessen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Welche Zusatzhilfen sieht er vor, um insbesondere die Infrastrukturen rasch wiederherstellen zu können und um die betroffene Gemeinden und deren Bevölkerung individuell wirtschaftlich zu unterstützen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Unwetterkatastrophe 2005</value></text></texts><title>Unwetterkatastrophe 2005</title></affair>