﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053536</id><updated>2023-07-28T10:18:13Z</updated><additionalIndexing>09;Wiederausfuhr;betrügerisches Handelsgeschäft;Kontrolle;Wiederverkauf;Waffenausfuhr</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-10-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4709</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0402020501</key><name>Waffenausfuhr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070102030102</key><name>Wiederausfuhr</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070103030201</key><name>betrügerisches Handelsgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070101020110</key><name>Wiederverkauf</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-10-05T00:00:00Z</date><text>Fristverlängerung</text><type>50</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-03-20T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2006-03-10T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-10-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2522</code><gender>m</gender><id>499</id><name>Pedrina Fabio</name><officialDenomination>Pedrina</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>05.3536</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat räumt ein, dass die Verwendung und die Möglichkeiten der Überprüfung von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen (NWAE) verbessert werden müssen. Aufgrund der Empfehlungen der von ihm eingesetzten Arbeitsgruppe hat er Massnahmen beschlossen, die, wo angezeigt und machbar, insbesondere folgende Ziele verfolgen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- klare Formulierung von NWAE (u. a. durch die Präzisierung und Standardisierung des Inhaltes, insbesondere des Begriffes "nicht wiederausgeführt");&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Sicherstellung mittels Notenwechsel, dass es sich um eine die Regierung bindende Erklärung handelt (NWAE sind bisher in der Regel bloss von der staatlichen Beschaffungsstelle unterzeichnet worden);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Verbesserung der Information über den Endverbleib des Kriegsmaterials (beispielsweise indem das Recht auf "Post-Shipment Inspections" ausbedungen wird);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Verstärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches unter den zuständigen Diensten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Überprüfung des Eintreffens von Kriegsmaterial im Bestimmungsland ist eine der Aufgaben der Zentralstelle zur Bekämpfung des illegalen Kriegsmaterialverkehrs (ZKM) im Bundesamt für Polizei (Art. 20 Bst. a der Kriegsmaterialverordnung). Die Zentralstelle arbeitet mit dem Seco und dem EDA zusammen. Da die gerichtspolizeilichen Ermittlungen seit 2001 von der Bundeskriminalpolizei vorgenommen werden, wurde die ZKM im Rahmen eines Aufgabenverzichts seit Ende 2005 nicht mehr besetzt. Die administrativen Aufgaben werden weiterhin vom Dienst für Analyse und Prävention im Bundesamt für Polizei wahrgenommen, bis eine andere Lösung gefunden wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die übrigen Forderungen des Postulates gehen jedoch zu weit. Systematisch zu prüfen, ob Kriegsmaterial, das gestützt auf das KMG seit dessen Inkrafttreten im Jahre 1998 exportiert wurde, im Bestimmungsland eingetroffen ist, sich immer noch im Bestimmungsland befindet und entsprechend dem angegebenen Verwendungszweck eingesetzt wird, wäre unverhältnismässig aufwendig und in vielen Fällen nicht machbar, namentlich wenn es sich um Verbrauchsmaterialien handelt. Es müssten ungefähr 6000 Ausfuhren überprüft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit wenigen Ausnahmen, wie z. B. bei ausschliesslicher Verwendung für die Uno, werden vom Endabnehmer keine Angaben über den Verwendungszweck verlangt. Dies ist in der Kriegsmaterialgesetzgebung auch nicht vorgesehen und auch international nicht üblich; der Verwendungszweck von Kriegsmaterial ist grundsätzlich gegeben.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, systematisch zu prüfen, ob Kriegsmaterial, das gestützt auf das KMG seit dessen Inkrafttreten (1. April 1998) exportiert wurde, im Bestimmungsland eingetroffen ist, sich immer noch im Bestimmungsland befindet und entsprechend dem angegebenen Verwendungszweck eingesetzt wird. Zudem ist zu prüfen, ob stets Regierungsmitglieder die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen unterzeichnet haben und ob darin der Verwendungszweck hinreichend genau umschrieben wird, um zu gewährleisten, dass der Einsatz des Kriegsmaterials dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der Schweizer Aussenpolitik entspricht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird zudem aufgefordert, darzulegen, wie viele Personen in der Zentralstelle zur Bekämpfung des illegalen Kriegsmaterialverkehrs überprüfen, ob die Regierungen in den Bestimmungsländern die Verpflichtungen gemäss Nichtwiederausfuhr-Erklärungen einhalten und wie oft diese Überprüfungen wiederholt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird überdies aufgefordert mitzuteilen, in welchem Umfang die Schweiz im gleichen Zeitraum Einzelteile und Baugruppen von Kriegsmaterial exportiert hat, für das gestützt auf Artikel 18 Absatz 2 KMG keine Nichtwiederausfuhr-Erklärung vorlag, in welchem Mass solches Kriegsmaterial in Staaten gelangte, nach denen die Ausfuhr von Kriegsmaterial nicht bewilligt würde, und ob vor diesem Hintergrund nicht eine Anpassung von Artikel 18 KMG notwendig erscheint.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Nichtwiederausfuhr-Erklärungen. Stärkung der Nachkontrollen</value></text></texts><title>Nichtwiederausfuhr-Erklärungen. Stärkung der Nachkontrollen</title></affair>