{"id":20053552,"updated":"2023-07-28T13:22:50Z","additionalIndexing":"2841;Europakompatibilität;Durchführung eines Projektes;Gesundheitspass;Datenschutz;Vernehmlassungsverfahren;Patient\/in;Angleichung der Rechtsvorschriften","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4709"},"descriptors":[{"key":"L04K01050508","name":"Gesundheitspass","type":1},{"key":"L05K0807020102","name":"Vernehmlassungsverfahren","type":1},{"key":"L04K09020206","name":"Europakompatibilität","type":1},{"key":"L04K09010103","name":"Angleichung der Rechtsvorschriften","type":1},{"key":"L06K070305010102","name":"Durchführung eines Projektes","type":1},{"key":"L04K05020513","name":"Datenschutz","type":2},{"key":"L04K01050517","name":"Patient\/in","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-12-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-12-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1128463200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1134687600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2529,"gender":"m","id":506,"name":"Scherer Marcel","officialDenomination":"Scherer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"05.3552","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Einführung der Versichertenkarte gemäss Artikel 42a Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10) ist auf den 1. Januar 2008 vorgesehen. Die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten des Bundesamtes für Gesundheit können mit den verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen erledigt werden. Es wurden keine separaten Kosten budgetiert.<\/p><p>Die Kosten für die Einführung der Versichertenkarte werden nicht vom Bund getragen, sondern von den Akteuren im Gesundheitswesen. Artikel 42a Absatz 3 KVG sieht in erster Linie die Versicherer vor. Wie viel das System kosten wird, hängt massgeblich vom Modell ab, das realisiert werden soll. Eine bis Ende 2005 vorliegende Analyse von Kosten und Nutzen wird dazu Entscheidgrundlagen liefern.<\/p><p>2. Zu den für die Einführung der Versichertenkarte erforderlichen Ausführungsbestimmungen wird im zweiten Halbjahr 2006 ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden. Damit ist sichergestellt, dass sich alle am Gesundheitswesen interessierten Kreise einbringen können.<\/p><p>Weil die Versichertenkarte ein für die Schweiz neues Projekt ist, wurden bereits im Rahmen der Vorarbeiten zwei schriftliche Anhörungen der interessierten Kreise durchgeführt. Angehört wurden die wichtigsten Verbände und Organisationen der Kantone, Versicherer, Leistungserbringer sowie der Patienten und Konsumenten. Die Anbieter von Informatiklösungen waren in diesem Prozess nicht involviert. Für sie wurde Ende August 2005 ein informeller Gedankenaustausch durchgeführt.<\/p><p>3. Spätestens auf den 1. Januar 2006 müssen die Versicherten aus der Schweiz für die direkte Abrechnung einer Behandlung in einem EU\/Efta-Staat die neue europäische Krankenversicherungskarte vorlegen. Die entsprechende Karte wird von den Versicherern ausgestellt. Sie ersetzt das heutige Formular E 111 und enthält keine elektronischen Informationen, sondern nur Sichtdaten. Ob und nach welchen Standards die EU im Jahre 2008 tatsächlich den Übergang zu einem elektronischen Datenträger vollzieht, kann heute noch nicht beurteilt werden.<\/p><p>Die Schweiz kann frei entscheiden, ob sie für Abrechnungen im Inland eine Versichertenkarte einführen will oder nicht. Versichertenkarten und Gesundheitskarten breiten sich im In- und Ausland jedoch rasch aus. Der Bundesrat will deshalb nicht die Entwicklung im Ausland oder in der EU abwarten, sondern die Versichertenkarte rasch einführen, damit das Potenzial zur administrativen Vereinfachung genutzt werden kann.<\/p><p>4. Die Einführung der Versichertenkarte erfolgt in einem offenen und transparenten Verfahren. Die bisher veröffentlichten Berichte und Studien dienen der öffentlichen Meinungsbildung. Mit den Anhörungen im Jahre 2005 sowie der ordentlichen Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen im Jahre 2006 ist sichergestellt, dass sich sämtliche an der Karte interessierten Kreise rechtzeitig einbringen können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Vor genau einem Jahr, am 8. Oktober 2004, schuf das Parlament mit Artikel 42a KVG die rechtliche Grundlage für die Einführung einer Versichertenkarte. Dies hat zu umfangreichen Abklärungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geführt (s. Zwischenbericht Versichertenkarte vom 16. August 2005). Offenbar wird nun zu diesem Zwischenbericht eine Anhörung durchgeführt. Aus dem Bericht ergeben sich verschiedene Fragen:<\/p><p>1. Wie hoch sind die internen und externen Kosten für dieses Projekt budgetiert?<\/p><p>2. Gemäss Artikel 42a Absatz 3 KVG regelt der Bundesrat nach Anhörung der interessierten Kreisen die Einführung der Karte. Wie hat der Bundesrat \"die interessierten Kreise\" evaluiert, und wie werden diese eingebunden? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass finanzielle Interessen einschlägiger Branchen bei der Einführung der Karte nicht übergewichtet werden? Sind nur Befürworter der Versichertenkarte oder auch versichertenkartenkritische \"interessierte Kreise\" angehört worden?<\/p><p>3. Gemäss Zwischenbericht Versichertenkarte vom 16. August 2005 wird in der EU auf das Jahr 2006 eine europäische Krankenversicherungskarte eingeführt, und für die elektronische Darstellung der Daten auf der Karte soll bis 2008 ein europäischer Standard entwickelt werden.<\/p><p>- Wie weit ist die Schweiz aufgrund der bereits bestehenden Rechtsgrundlage der sektoriellen Abkommen tatsächlich oder faktisch gezwungen, die Versichertenkarte nach EU-Norm einzuführen bzw. EU-Recht nachzuvollziehen?<\/p><p>- Wäre es nicht sinnvoller und kostengünstiger, das schweizerische Projekt zur Versichertenkarte zu sistieren und zur gegebenen Zeit die EU-Standards zu übernehmen?<\/p><p>- Wenn die Frage mit Nein beantwortet wird: Worin unterscheidet sich die künftige schweizerische Versichertenkarte von der Versichertenkarte nach EU-Norm und -Standards?<\/p><p>4. Weil mit der Einführung der Versichertenkarte hohe finanzielle Interessen verbunden sind und die Einführung dieser Karte höchstpersönliche Informationen im Bereich der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger berührt (besonders schützenswerte Daten), kann die Einführung der Versichertenkarte auf erheblichen Widerstand treffen. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Studie des BAG zur Einführung der Versichertenkarte nicht gleicher Kritik ausgesetzt sein wird wie die Studie \"Programm Evaluation Komplementärmedizin\" des Bundesrates?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einführung einer Versichertenkarte"}],"title":"Einführung einer Versichertenkarte"}