﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053554</id><updated>2023-07-27T22:10:10Z</updated><additionalIndexing>52;freie Schlagwörter: Bär;internationale Konvention;Wolf;biologische Vielfalt;Schutz der Tierwelt</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-10-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4709</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K06030306</key><name>biologische Vielfalt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010408</key><name>Schutz der Tierwelt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0603030702</key><name>Wolf</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020205</key><name>internationale Konvention</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2006-10-06T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2006-06-28T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-10-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2006-10-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2537</code><gender>m</gender><id>515</id><name>Studer Heiner</name><officialDenomination>Studer Heiner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.3554</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Heute erlaubt die Berner Konvention lediglich ausnahmsweise den Abschuss von einzelnen, Schaden stiftenden Wölfen (Art. 9). Gemäss Artikel 9 wäre es nicht möglich, die dereinst vielleicht nötigen Reduktionsmassnahmen nach der Etablierung einer Wolfspopulation (Rudel) zu ergreifen. Somit bietet die Berner Konvention zu wenig Handlungsspielraum, um allfällige Konflikte mit der Kleinviehhaltung zu minimieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Motion Maissen 01.3567, "Erlebnis Natur ohne Wölfe", wurde vom Nationalrat am 2. Juni 2003 zurückgewiesen, gleichzeitig überwies der Rat jedoch das Postulat UREK-N 02.3393, "Konzept Wolf Schweiz". Dieses Postulat beauftragt den Bundesrat, den Spielraum der Berner Konvention zugunsten der in betroffenen Gebieten ansässigen Bevölkerung voll auszuschöpfen. Die Streichung des Wolfes aus Anhang II der "streng geschützten Arten" und dessen Auflistung in Anhang III der "geschützten Arten" vergrössert den Handlungsspielraum für die Schweiz. Mit der Aufrechterhaltung des Antrages erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Parlamentes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nein, es droht keine Schwächung des Abkommens. Die Berner Konvention sieht die Möglichkeit ausdrücklich vor, Anpassungen und Änderungen der Anhänge vorzunehmen (Art. 17). Mit der angestrebten Anpassung fordert die Schweiz, dass die Berner Konvention der neuen Situation der Wölfe in Europa anpasst wird und so ein modernes, glaubwürdiges und für den Artenschutz wichtiges Vertragswerk bleibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gemäss einem vom Ständigen Ausschuss der Berner Konvention in Auftrag gegebenen Bericht ist die Rechtslage in den aufgeführten Ländern wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Rumänien: Seit 1996 eine geschützte Art, es werden aber jedes Jahr Abschussquoten festgelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Estland: Der Wolf ist eine jagdbare Art, jährliche Abschussquoten werden festgelegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Portugal: Seit 1988 eine geschützte Art, jedoch gibt es recht viele illegale Abschüsse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Griechenland: Seit 1991 ist der Wolf südlich des 39° Breitengrades vollständig geschützt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insbesondere in den Ländern Rumänien und Estland wird der Wolf aktiv bejagt, wobei die Abschüsse gegenüber der Berner Konvention mit dem Artikel 9, der ausnahmsweise zur Schadenverhinderung den Abschuss von Einzeltieren der Arten des Anhangs II erlaubt, begründet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Lichte dieser Situation ist nicht zu befürchten, dass der Antrag dem Ansehen der Schweiz schaden wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Im Gegensatz zum Wolf, der sich natürlich über den Alpenbogen wie auch im gesamten europäischen Raum ausbreitet und wachsende Bestandeszahlen aufweist, leben verhältnismässig wenige Bären in Europa. In Westeuropa leben sie oft in Kleinstpopulationen isoliert voneinander. Um das Überleben des Bären in Westeuropa zu sichern, braucht es unterstützende Massnahmen. So gibt es verschiedene aktive Wiederansiedlungsprojekte (Österreich, Trentino, Pyrenäen). Mit einer Rückstufung des Schutzstatus des Bären analog zu derjenigen des Wolfes würden solche für den Bären überlebenswichtige Projekte untergraben. Es wird deswegen keine Schwächung des internationalen Schutzes für Bären angestrebt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im September 2004 beantragte der Bundesrat dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention, den Wolf aus Anhang II (streng geschützte Tierarten) der Berner Konvention zu streichen und neu in den Anhang III (geschützte Tierarten) aufzunehmen. Der ständige Ausschuss der Berner Konvention hat den Entscheid über diesen Antrag vertagt. Es ist aber absehbar, dass der Antrag der Schweiz aus folgenden Gründen nicht erfolgreich sein wird:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Einstufung des Wolfes als streng geschützte Tierart in der Berner Konvention war eine erfolgreiche Massnahme. Die Wolfsbestände konnten sich in zahlreichen Ländern erholen, und die Tierart hat sich ausgebreitet. Der strenge Schutz des Wolfes hat sich bewährt. Er lässt übrigens auch genügend Spielraum, um Konflikte mit der Kleinviehhaltung zu lösen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der EU-Flora- und -Fauna-Habitatrichtlinie, Anhang IV, wird der Wolf denn auch als streng geschützte Tierart von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt (mit Ausnahmen für einzelne Regionen der EU). Die Streichung des Wolfes aus Anhang II der Berner Konvention würde somit eine Differenz zum EU-Recht schaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage deshalb den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Aus welchem Grund hält er den Antrag zur Rückstufung des Schutzes des Wolfes aufrecht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Antrag der Schweiz ist der erste Antrag für die Rückstufung einer Tierart in der Geschichte der Berner Konvention überhaupt. Droht damit die Schweiz nicht ein erfolgreiches, von ihr initiiertes internationales Abkommen zu schwächen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Schweizer Antrag kommt von einem wohlhabenden Land, welches heute einen Wolfsbestand von lediglich zwei bis drei Exemplaren aufweist. Weniger wohlhabende Staaten mit grossen Beständen wie Rumänien, Estland, Portugal oder Griechenland haben weder einen Vorbehalt gegen den Schutz des Wolfes angemeldet noch jemals entsprechende Rückstufungsanträge gestellt. Schadet der schweizerische Rückstufungsantrag nicht dem internationalen Ansehen unseres Landes?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bär figuriert in der Berner Konvention ebenso wie der Wolf in der Kategorie "streng geschützt". Muss damit gerechnet werden, dass nach dem Auftauchen eines Bären in der Schweiz der Bundesrat nun auch für diese Tierart eine Schwächung des internationalen Schutzes verlangt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Grossraubtiermanagement. Verwirrender Vorstoss der Schweiz bei der Berner Konvention</value></text></texts><title>Grossraubtiermanagement. Verwirrender Vorstoss der Schweiz bei der Berner Konvention</title></affair>