{"id":20053558,"updated":"2025-11-14T06:34:47Z","additionalIndexing":"55;Begrenzung des Kreditvolumens;Direktzahlungen;Agrarpolitik (speziell);Kosten-Nutzen-Analyse;Statistik;Agrarstatistik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2562,"gender":"m","id":543,"name":"Walker Felix","officialDenomination":"Walker Felix"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4709"},"descriptors":[{"key":"L04K14010302","name":"Agrarpolitik (speziell)","type":1},{"key":"L04K14010404","name":"Direktzahlungen","type":1},{"key":"L05K1401050101","name":"Agrarstatistik","type":1},{"key":"L06K070302020501","name":"Kosten-Nutzen-Analyse","type":1},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":2},{"key":"L04K11040401","name":"Begrenzung des Kreditvolumens","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-24T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-12-07T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2005-12-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1128463200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1165446000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2562,"gender":"m","id":543,"name":"Walker Felix","officialDenomination":"Walker Felix"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"05.3558","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das heutige Direktzahlungssystem besteht aus verschiedenen Beitragstypen, mit welchen die gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaft den Vorgaben der Agrarpolitik entsprechend differenziert unterstützt werden. Daher kann nicht von Giesskannen-Subventionen gesprochen werden.<\/p><p>1. Bei den Direktzahlungen handelt es sich nicht um eine Lohnzahlung, sondern um Leistungsabgeltungen, welche einen Bestandteil der Einnahmen eines Betriebes bilden. Massgebende Grösse für die Beurteilung der Einkommen in der Landwirtschaft ist einerseits der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft und andererseits aber auch das Gesamteinkommen. Der Arbeitsverdienst betrug im Mittel der Jahre 2002\/2004 35 275 Franken und das Gesamteinkommen einer Familie inklusive ausserlandwirtschaftlichem Nebenerwerb 76 115 Franken pro Jahr. Nach den Auswertungen der Agroscope FAT Tänikon sind sowohl kleine als auch grosse Betriebe auf die Direktzahlungen angewiesen.<\/p><p>Im Jahre 2004 erhielten 5107 Betriebe oder rund 9 Prozent der direktzahlungsberechtigten Betriebe mehr als 75 000 Franken Direktzahlungen pro Jahr. Davon befinden sich 3540 Betriebe oder rund 69 Prozent im Hügel- und Berggebiet. Dieser hohe Anteil des Hügel- und Berggebietes ist insbesondere auf die spezifischen Beiträge zum Ausgleich der erschwerten Produktionsbedingungen, aber auch auf den höheren Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen und Biobetrieben zurückzuführen.<\/p><p>2. Die Direktzahlungen sind in Relation zur erbrachten Leistung bemessen und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einkommenssituation zu betrachten. Grössere Betriebe erbringen mehr gemeinwirtschaftliche Leistungen und schaffen vor dem Hintergrund eines in der Regel höheren Arbeitsaufwandes auch Einkommen für mehrere Personen oder Familien. In diesem Sinn stellt der Vergleich zu anderen Berufsgruppen kein Problem dar, zumal Beitragsbegrenzungen bestehen (vgl. Frage 4).<\/p><p>3. Die Marktstützungsmittel sollen, wie in der Vernehmlassungsunterlage zur \"AP 2011\" dargelegt, nicht generell, sondern gezielt zugunsten der vom Abbau betroffenen Bereich umgelagert werden. Ebenso ist zugunsten der Hügel- und Berglandwirtschaft eine Erhöhung der Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere unter erschwerenden Produktionsbedingungen vorgesehen. Mit der Umlagerung werden die mit dem Abbau der Marktstützung verbundenen Preissenkungen nur teilweise kompensiert.<\/p><p>4. Die Direktzahlungen sind heute pro Standardarbeitskraft (SAK) auf 65 000 Franken begrenzt. Dazu kommt die Begrenzung nach Einkommen und Vermögen. Ausserdem gilt bis Ende 2007 eine Abstufung nach Fläche und Tierzahl. Diese wurde im Rahmen der \"AP 2007\" abgeschafft, da sie einerseits dem Prinzip der Leistungsabgeltung widerspricht und andererseits dem Strukturwandel entgegenwirkt. Die SAK stellt ein geeignetes Abgrenzungskriterium dar, da sie die Betriebsgrösse nicht nach Fläche und Tierzahl, sondern nach einem standardisierten Bewirtschaftungsaufwand erfasst. Damit werden beispielsweise grössere Betriebe, auf welchen zwei Familien oder mehr arbeiten, nicht ungerechtfertigt benachteiligt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Landwirtschaftspolitik kommt den Steuerzahler und Konsumenten immer noch sehr teuer zu stehen. Trotz Strukturwandel und jährlicher Abnahme der Landwirtschaftsbetriebe von gegen 3 Prozent ist der Zahlungsrahmen 2008-2011 mit stattlichen 13,458 Milliarden Franken nur unwesentlich kleiner als in der Periode 2004-2007. Die vermehrte Umlagerung von Marktstützungsmassnahmen in Direktzahlungen ist zwar richtig, aber bei den verschiedenen Formen von Direktzahlungen gibt es immer noch zu viele \"Giesskannen-Subventionen\" mit wenig direktem Bezug zur Abgeltung von konkreten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Es gibt Grossbetriebe, die jährlich bis zu 100 000 Franken Direktzahlungen erhalten, was mit Blick auf andere Berufsgruppen, beispielsweise das Gewerbe, und die übrige Bevölkerung als stossend erscheint. Dazu kommt die Notwendigkeit, angesichts des angespannten Finanzhaushaltes des Bundes, die öffentlichen Mittel möglichst sparsam und wirkungsvoll einzusetzen.<\/p><p>Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie viele Landwirtschaftsbetriebe erhalten heute Direktzahlungen von mehr als 75 000 Franken pro Jahr? Wie viele davon sind nicht darauf angewiesen?<\/p><p>2. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass solche hohe Beträge pro Betrieb mit Blick auf die angespannte Lage des Bundeshaushaltes, die Situation der übrigen Bevölkerung und der anderen Berufsgruppen noch gerechtfertigt werden können?<\/p><p>3. Besteht nicht die Gefahr, dass mit der Umlagerung der Marktstützungsmittel auf neue Direktzahlungen für praktisch alle Produzenten (RGVE-Betrag) wiederum die Giesskanne zum Einsatz kommt?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die Direktzahlungen pro Betrieb nach oben zu begrenzen, beispielsweise mit einem degressiven Auslaufen der Beiträge?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Agrarpolitik 2011. Weniger Giesskanne"}],"title":"Agrarpolitik 2011. Weniger Giesskanne"}