{"id":20053559,"updated":"2023-07-28T11:55:27Z","additionalIndexing":"24;15;Oberschicht;Steuerausweichung;Kapitalflucht;Gleichbehandlung;Binnenwanderung;soziale Ungleichheit;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4709"},"descriptors":[{"key":"L04K11070601","name":"Steuerausweichung","type":1},{"key":"L05K1106020106","name":"Kapitalflucht","type":1},{"key":"L03K010804","name":"Binnenwanderung","type":1},{"key":"L05K0109010106","name":"Oberschicht","type":1},{"key":"L04K01090106","name":"soziale Ungleichheit","type":1},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":2},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-01T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2005-12-09T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1128463200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1191189600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2603,"gender":"f","id":1146,"name":"Huguenin Marianne","officialDenomination":"Huguenin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2633,"gender":"m","id":1160,"name":"Vanek Pierre","officialDenomination":"Vanek"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2333,"gender":"m","id":241,"name":"Zisyadis Josef","officialDenomination":"Zisyadis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktionslos","code":"FRAKTIONSLOS","id":99,"name":"Fraktionslos"},"type":"author"}],"shortId":"05.3559","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Unser Land ist für eine besondere Gruppe von Wirtschaftsflüchtlingen sehr interessant: für die internen Steuerflüchtlinge der Schweiz, die ganz legal von den überaus zahlreichen internen Steuersystemen profitieren.<\/p><p>Die Anzahl dieser Flüchtlinge hat in den letzten Jahren stark zugenommen; dies steht sicherlich im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl Millionäre in unserem Land.<\/p><p>Es ist also nötig, spezifische und gezielte Massnahmen zu ergreifen, um diesen Strom von Wirtschaftsflüchtlingen zu stoppen. Es muss ein spezielles Gesetz geschaffen werden, das - unter strikter Einhaltung der Menschenrechtskonvention - administrative Zwangsmassnahmen für Wirtschaftsflüchtlinge beinhaltet. Diese Massnahmen müssen dazu führen, dass der Wechsel des Steuerwohnsitzes von der alten zur neuen Wohngemeinde nicht abrupt, sondern schrittweise vollzogen wird. <\/p><p>Das Gesetz soll zudem eine Legaldefinition des \"internen Wirtschaftsflüchtlings\" enthalten. Als solcher soll gelten, wer bei einem Wohnortswechsel von einer Steuereinsparung von 100 000 Franken oder mehr profitiert.<\/p><p>Diese Motion steht durchaus im Zusammenhang mit dem kürzlich erfolgten Entscheid des obersten Chefs einer Schweizer Grossbank, in eine steuergünstigere Gemeinde umzuziehen.<\/p><p>Der Bundesrat muss dringliche Massnahmen treffen, um die Bevölkerung zu beruhigen und den freundeidgenössischen Frieden wiederherzustellen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Im System der Gegenwartsbemessung, zu welcher vor einigen Jahren sämtliche Kantone übergegangen sind, gilt der Grundsatz der Einheit der Steuerperiode (Art. 216 DBG und Art. 68 StHG). Dieser hat zur Folge, dass bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz die Steuerperiode nicht mehr in Zeitabschnitte zerlegt wird. Das Besteuerungsrecht der Kantone erstreckt sich vielmehr auf die ganze Steuerperiode. Massgebend ist der Wohnsitz am 31. Dezember der jeweiligen Steuerperiode. Dies hat den Vorteil, dass nur eine Steuererklärung für die Steuerperiode einzureichen ist und dass die mit der Veranlagung von Zeitabschnitten verbundenen Schwierigkeiten vermieden werden. Zudem werden dadurch auch die technischen Modalitäten der interkantonalen Steuerausscheidung vereinfacht und die interkantonale Mobilität erleichtert.<\/p><p>2. Obwohl diese Vereinfachung erst vor kurzem eingeführt wurde, wird sie durch den Motionär infrage gestellt. Es versteht sich von selbst, dass die Umsetzung der Motion auf kantonaler Ebene zu einer massiven Verkomplizierung des Steuersystems führen würde. Bei jedem Wohnsitzwechsel müsste vorerst eine Vergleichsrechnung (eine nach dem Recht des Wegzugskantons und eine nach dem Recht des Zuzugskantons) erstellt werden, um herauszufinden, welche Person unter die neue Regelung fallen würde. Personen, die von der neuen Regelung betroffen wären, müssten einerseits eine Steuererklärung des Wegzugskantons erstellen und andererseits eine solche des Zuzugskantons. Eine völlig neue Art einer interkantonalen Steuerausscheidung würde sich dann schrittweise über mehrere Jahre hinwegziehen. Noch komplizierter würde die Sache, wenn eine Person mehrmals den Wohnsitz wechselt.<\/p><p>3. Eine Regelung, wie sie der Motionär wünscht, würde aber auch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Niederlassungsfreiheit und gegen das schweizerische föderalistische System verstossen. Blosse fiskalische Gründe dürfen die Niederlassungsfreiheit und die damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht einschränken. Auch der Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung wird tangiert, wenn Gleiches nicht nach Massgabe seiner Gleichheit und Ungleiches nicht nach Massgabe seiner Ungleichheit behandelt wird. Es ist nämlich nicht einzusehen, wo der wesentliche Unterschied liegt zwischen einer Person, die schon lange im Zuzugskanton wohnt und einer Person, die erst vor kurzem zugezogen ist.<\/p><p>4. Der heutige interkantonale Steuerwettbewerb darf nicht überbewertet werden, solange er die Kantone nicht dazu zwingt, die Steuern auf ein Niveau zu senken, das die Finanzierung der notwendigen öffentlichen Leistungen verunmöglicht. Empirische Arbeiten deuten darauf hin, dass es zwar fiskalisch motivierte Wanderungen innerhalb der Schweiz gibt, die Finanzierung der öffentlichen Leistungen aber dadurch nicht verhindert wird.<\/p><p>Der Bundesrat kann eine unnötige und verfassungswidrige Gesetzesänderung, die darüber hinaus ein administrativ und organisatorisch überaus aufwendiges Verfahren bedingen würde, klarerweise nicht unterstützen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird mit aller Dringlichkeit beauftragt, ein Gesetz über die internen Wirtschaftsflüchtlinge der Schweiz zu erarbeiten, das auch Zwangsmassnahmen umfassen soll.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gesetz über die internen Wirtschaftsflüchtlinge"}],"title":"Gesetz über die internen Wirtschaftsflüchtlinge"}