﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053571</id><updated>2023-07-28T06:09:21Z</updated><additionalIndexing>2841;junger Mensch;Betäubungsmittel;Narkotikum;Krankheit;Kind;Drogenabhängigkeit;kontrollierte Drogenabgabe;Medikament</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2636</code><gender>m</gender><id>1128</id><name>Wäfler Markus</name><officialDenomination>Wäfler Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-10-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4709</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K010102010201</key><name>Betäubungsmittel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105030102</key><name>Medikament</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010205</key><name>Kind</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0107010204</key><name>junger Mensch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0101020102</key><name>Drogenabhängigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105030105</key><name>Narkotikum</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K010501</key><name>Krankheit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010505040201</key><name>kontrollierte Drogenabgabe</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-12-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-11-23T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-10-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2564</code><gender>m</gender><id>797</id><name>Donzé Walter</name><officialDenomination>Donzé</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2473</code><gender>m</gender><id>449</id><name>Aeschbacher Ruedi</name><officialDenomination>Aeschbacher Ruedi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2449</code><gender>m</gender><id>396</id><name>Waber Christian</name><officialDenomination>Waber</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2636</code><gender>m</gender><id>1128</id><name>Wäfler Markus</name><officialDenomination>Wäfler Markus</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion E</abbreviation><code>E</code><id>102</id><name>EVP/EDU Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.3571</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Grosshandel und Hersteller werden hinsichtlich Betäubungsmittel von Swissmedic, dem schweizerischen Heilmittelinstitut, engmaschig kontrolliert. Nebst der Buchführungspflicht muss jede Lieferung eines Betäubungsmittels Swissmedic innerhalb eines Monates gemeldet werden. Swissmedic kann den Weg, welchen ein Betäubungsmittel von der Herstellung bis in den Detailhandel zurücklegt, verfolgen. Dadurch soll verhindert werden, dass solche Substanzen in illegale Kanäle gelangen. Die Abgabe an den Patienten hingegen wird nicht mehr durch Swissmedic erfasst, sondern gehört in den Verantwortungsbereich der Kantone. Somit verfügt Swissmedic auch über keine Verschreibungsdaten. Diese können nur durch Sammeln und Auswerten von Betäubungsmittelrezepten seitens der kantonalen Gesundheitsbehörden erfolgen. Teilauswertungen diesbezüglich wurden durchgeführt und sind in folgenden Publikationen veröffentlicht worden: im Artikel des Bulletins des Bundesamtes für Gesundheit (BAG-Bulletin 15, 284-289) vom 8. April 2002, "Entwicklung der Anzahl Verschreibungen für Ritalin (Methylphenidat) im Kanton Neuenburg zwischen 1996 und 2000", sowie im Bericht über eine 2001 in Morges durchgeführte Studie "Die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung bei Kindern und Jugendlichen" (abrufbar unter http://www.suchtundaids.bag.admin.ch/imperia/md/content/forschung/50.pdf).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ein erhöhtes Risiko für eine Suchtentwicklung ist bei kontrollierter und ärztlich verschriebener Anwendung aufgrund der heute bekannten Fakten nicht gegeben. Hierzu liegen weltweit über 3000 Untersuchungen vor, die durch aktuelle Konsensuspapiere der führenden amerikanischen Psychiaterorganisationen bestätigt wurden. Im Gegenteil bestehen Hinweise darauf, dass Personen mit ADHS/ADS, die nicht mit den therapeutischen Stimulantien (z. B. Ritalin) behandelt werden, ein erhöhtes Risiko tragen, eine entsprechende Suchterkrankung mit anderen, verwandten Substanzen zu entwickeln. Der Einsatz von Medikamenten erfolgt meist im Rahmen einer ganzheitlichen Behandlung (Unterstützung, Psycho-, Ergo- und Familientherapie).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das BAG unterstützt finanziell eine Pilotstudie, die überprüfen soll, ob sich Ritalin für die Behandlung der Kokainabhängigkeit eignet. Die Studiendurchführung (Verantwortung) obliegt der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Betreuung und Behandlung von Kokainpatienten und -patientinnen stellt Suchtfachleute vor besondere Schwierigkeiten. Bislang sind keine wirklich spezifischen Therapien für die Behandlung Kokainabhängiger bekannt. Allerdings haben bisherige Behandlungsversuche mit Methylphenidat (Ritalin) und die Anwendung von verhaltensorientierter Gruppenpsychotherapie-Interventionen (cognitive behavioral therapy, CBT) in einigen Studien im Ausland teilweise erfolgversprechende Ergebnisse hervorgebracht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um die Wirksamkeit dieser erwähnten Behandlungsformen genauer zu erforschen, wurde zwischen Juli 2004 und September 2005 eine Pilotstudie an 64 Patienten und Patientinnen, welche in einer ärztlich kontrollierten heroingestützten Behandlung sind und gegenwärtig regelmässig Kokain konsumieren, durchgeführt. Die Durchführung der Studie wurde Ende September 2005 abgeschlossen. Die erste Auswertung der Resultate wird Anfang 2006 erwartet. Sobald der Schlussbericht vorliegt, wird so rasch wie möglich über die Form und den Zeitpunkt der Information bzw. Publikation, welche zusammen mit den Vertragspartnern erfolgen wird, entschieden werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das BAG kann aufgrund von Artikel 15c Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes (SR 812.121) und des Bundesratsbeschlusses vom 20. Februar 1991 (Massnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme) die Forschung im Zusammenhang mit den vier Säulen fördern und finanziell unterstützen. Die Durchführung der Studie stützt sich auf die Bestimmungen des Heilmittelrechtes (Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln; SR 812.214.2), daher findet eine Zusammenarbeit zwischen BAG und Swissmedic in diesem Bereich statt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit einiger Zeit wird in Presseartikeln, aber auch in persönlichen Zuschriften auf die in der Schweiz angeblich grosszügige Verschreibung von Psychopharmaka, speziell Ritalin und analogen Produkten, an sogenannte ADHD-Kinder und -Jugendliche hingewiesen und auf entsprechende gesundheitliche Risiken aufmerksam gemacht. Ich ersuche den Bundesrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Wirkstoff von Ritalin (Methylphenidat) und seinen Analogieprodukten ist ein Amphetamin und fällt unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. Kann der Bundesrat angeben, wie viele Schulkinder und Jugendliche bis 18 Jahre in der Schweiz im Jahre 2004 aufgrund der ärztlichen Verschreibungspflicht mit Ritalin und analogen Produkten bzw. mit anderen Psychopharmaka behandelt werden? Wie verteilen sich diese Verschreibungen in Bezug auf Kantone, Alter, Geschlecht und Nationalität der behandelten Kinder und Jugendlichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sind dem Bundesrat Fälle von Zusammenhängen zwischen der Verschreibung von Ritalin oder analogen Produkten und späterer Drogensucht der Patientin bzw. der Patienten bekannt? Werden die behandelten Patientinnen und Patienten diesbezüglich überwacht und begleitet? Falls nein, weshalb nicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Stimmt es, dass unter Aufsicht des BAG versuchsweise Ritalin oder analoge Produkte an (Kokain-)Drogensüchtige abgegeben werden? Wenn ja, seit wann? Bei wie vielen Patienten? Auf welcher rechtlichen Grundlage werden solche Versuche abgestützt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verschreibung von Psychopharmaka an Schulkinder und Jugendliche</value></text></texts><title>Verschreibung von Psychopharmaka an Schulkinder und Jugendliche</title></affair>