{"id":20053612,"updated":"2023-07-28T03:29:20Z","additionalIndexing":"2811;Flüchtling;Asylbewerber\/in;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Bosnien-Herzegowina;Aufenthalt von Ausländern\/-innen","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-06T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4709"},"descriptors":[{"key":"L05K0108010102","name":"Asylbewerber\/in","type":1},{"key":"L04K03010202","name":"Bosnien-Herzegowina","type":1},{"key":"L04K04010404","name":"Opfer unter der Zivilbevölkerung","type":1},{"key":"L04K01080101","name":"Flüchtling","type":1},{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-05T00:00:00Z","text":"Fristverlängerung","type":50},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-06T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Leuenberger Ueli.","type":90},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-20T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2005-11-23T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1128549600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237503600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2533,"gender":"f","id":511,"name":"Simoneschi-Cortesi Chiara","officialDenomination":"Simoneschi-Cortesi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2483,"gender":"f","id":459,"name":"Dormond Béguelin Marlyse","officialDenomination":"Dormond Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2276,"gender":"f","id":33,"name":"Bühlmann Cécile","officialDenomination":"Bühlmann Cécile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2603,"gender":"f","id":1146,"name":"Huguenin Marianne","officialDenomination":"Huguenin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2426,"gender":"f","id":363,"name":"Vermot-Mangold Ruth-Gaby","officialDenomination":"Vermot-Mangold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"assuming"}],"shortId":"05.3612","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Bundesamt für Migration hat kürzlich verlauten lassen, alle Überlebenden von Srebrenica hätten die vorläufige Aufnahme in der Schweiz erhalten. Diese Aussage trifft auf Personen, die erst nach Kriegsende in unser Land kamen, nicht zu. Wie der Bericht des UNHCR vom Januar 2005 festhält, fliehen nach wie vor zahlreiche Asylsuchende aus Bosnien und Herzegowina - zehn Jahre nach dem Ende des Bosnienkrieges. Bei uns sind viele Bosnierinnen und Bosnier in den letzten fünf Jahren eingetroffen, und dies nach mehreren Jahren des internen Exils in der Bosnischen Föderation. Aus diesem Grund endeten die eingeleiteten Asylverfahren im Allgemeinen mit einem ablehnenden Entscheid, und den betroffenen Familien droht heute die Ausschaffung. Dabei ist ihre Lage häufig ebenso dramatisch und besorgniserregend wie diejenige der Kriegsflüchtlinge, die 1995 zu uns kamen.<\/p><p>Tatsächlich haben diese Menschen beim Fall von Srebrenica dieselben traumatischen Erfahrungen durchmachen müssen. Häufig konnten sie nicht ins Ausland ausreisen, weil es ihnen an den nötigen Mitteln fehlte oder weil sie hofften, ihre Angehörigen wiederzufinden. Sie liessen sich dann in der Bosnischen Föderation, im Gebiet von Tuzla, nieder - manchmal in Häusern, die Serben gehört hatten. Nach einigen sehr prekären Jahren wurden diese Familien ein weiteres Mal vertrieben, vor allem als die ehemaligen serbischen Eigentümer zurückkehrten und ihre Häuser wieder in Besitz nahmen. Diese zweite Vertreibung hat die traumatischen Erfahrungen noch verschlimmert, Erfahrungen, die sie auch deshalb nicht verdrängen konnten, weil es ihnen an medizinischer Pflege mangelte und weil sich ihnen keinerlei Zukunftsperspektive bot. Der Bericht des UNHCR stellt in diesem Zusammenhang besorgt fest, die Asylgesuche dieser Menschen seien bloss summarisch behandelt worden, und zwar aufgrund der vorgefassten Meinung, dass Bosnien ein sicheres Land sei; den individuellen Situationen habe man nicht Rechnung getragen. Der Bericht fügt bei, dass die betroffenen Asylsuchenden nicht in ihr angestammtes Gebiet zurückkehren konnten, weil sie damit ein Sicherheitsrisiko eingegangen wären, aber auch wegen ihrer äusserst traumatischen Erfahrungen im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen oder weil sie sich vor der Verfolgung durch Kriegsverbrecher, die immer noch auf auf freiem Fuss sind, fürchteten. Deshalb, so der Bericht, müssten die betroffenen Personen weiterhin den Schutz der Länder, in die sie geflohen sind, geniessen können.<\/p><p>Die neun Nationalrätinnen, die diese Motion unterzeichnet haben, sind im Sommer 2005 nach Bosnien gereist und von dort mit der Überzeugung zurückgekehrt, dass die Schweiz die bosnischen Asylsuchenden nicht zwangsweise ausschaffen darf und dass Bosnien heute - entgegen der Auffassung des Bundesrates - nicht als sicheres Land gelten kann. Auch in dieser Hinsicht gibt der Bericht des UNHCR den Unterzeichnerinnen dieser Motion Recht. Er hebt zwar hervor, dass sich die Sicherheitslage in Bosnien in den letzten drei Jahren erheblich verbessert hat. Er erwähnt aber auch eine ganze Reihe von Vorkommnissen gegenüber zurückkehrenden Flüchtlingen wie Beschimpfungen, Diebstähle, Schläge, ja Gewalttätigkeiten bis hin zum Mord. Der Bericht fügt hinzu, dass für diese Menschen die Lösung der \"Internal Flight Alternative\"(d. h. die Rückkehr in einen anderen Landesteil) nicht infrage komme, und zwar namentlich wegen der Nähe der Orte, wo sie die schlimmsten Gräueltaten erleben mussten, und vor allem wegen des desolaten Zustandes der Gesundheitsversorgung (\"desolate state of the Health System\").<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bezüglich der geltenden Praxis bei der Asylgewährung an Asylsuchende aus dem Raum Srebrenica verweist der Bundesrat auf seine Antwort zur Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (01.3646 Minderheit Vermot-Mangold, Überlebende des Genozids von Srebrenica von 1995). Die Frage der Asylgewährung wird durch das zuständige Bundesamt für Migration (BFM) entweder im Rahmen eines einlässlich begründeten, materiellen Endentscheides beurteilt oder in Form einer summarisch begründeten Nichteintretensverfügung, sofern keine Hinweise auf eine Verfolgung vorliegen (Art. 34 AsylG). Zur Abgrenzung beider Entscheidarten, die selbstredend mit der gleichen rechtlichen Korrektheit und Sorgfalt getroffen werden, besteht eine gefestigte Rechtsprechung der Schweizerischen Asylrekurskommission (EMARK 2003\/18 und 2004\/35).<\/p><p>Sind die Voraussetzungen für die Asylgewährung nicht gegeben, prüft das BFM in jedem Einzelfall individuell, ob die Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina, gegebenenfalls auch ausserhalb des ehemaligen Wohnortes, zumutbar ist. Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf seine Antwort zur Motion Müller-Hemmi (04.3031, Bosnien-Herzegowina ist kein sicheres Herkunftsland).<\/p><p>Gemäss Bundesratsbeschluss vom 25. Juni 2003 zählt Bosnien und Herzegowina zu den verfolgungssicheren Staaten. Insoweit in der Motion kritisiert wird, dieser Beschluss sei verfrüht erfolgt, erinnert der Bundesrat an seine Antwort zur obengenannten Motion Müller-Hemmi. Ergänzend dazu lässt sich Folgendes feststellen: Zwischen 1996 und Ende August 2005 sind gemäss Statistik des Uno-Hochkommissariates für Flüchtlinge (UNHCR) 1 010 114 Flüchtlinge und intern Vertriebene zurückgekehrt, davon 452 619 in Gebiete, in denen sie zu einer Minderheit gehören. Nachdem bosnische Muslime lange Zeit nur zögerlich in die Region um Srebrenica zurückkehrten, hat die Anzahl der Minderheitenrückkehrer in dieses Gebiet in den letzten Jahren stark zugenommen. Der bereits Ende 2003 substanziell abgeschlossene Eigentumsrückgabeprozess hat dazu beigetragen, die Besitzverhältnisse zu klären und Rechtssicherheit herzustellen. Als Folge eines öffentlich ausgestrahlten Videos, in dem Anklage gegen Beteiligte am Genozid von Srebrenica erhoben worden ist, hat auch die \"Republika Srpska\" im Oktober 2005 eine Liste von gegen 20 000 in dieses Ereignis involvierte Personen an das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag übergeben. Prozesse gegen mutmassliche Kriegsverbrecher können seit Anfang 2005 in Übereinstimmung mit dem Tribunal auch von einer speziellen Kammer des bosnischen Strafgerichtshofes durchgeführt werden.<\/p><p>Im Lichte dieser insgesamt positiven Lageentwicklung besteht kein Anlass, generell auf den Vollzug von Wegweisungen in dieses Land zu verzichten, was übrigens vom UNHCR in dem von der Motionärin zitierten Bericht auch nicht gefordert wird. Der Bundesrat hält weiterhin an einer differenzierten Praxis und Einzelfallbehandlung fest. Dadurch ist sichergestellt, dass Personen, bei denen die Anordnung des Wegweisungsvollzuges eine unzumutbare Härte darstellen würde, aus humanitären Gründen vorläufig aufgenommen werden. In diesem Sinne wird dem Grundanliegen der Motion im Rahmen der geltenden Praxis zumindest teilweise Rechnung getragen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Entsprechend den Empfehlungen, die das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) in seinem Bericht vom Januar 2005 ausgesprochen hat, wird der Bundesrat beauftragt, die zwangsweise Rückschaffung von Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina einzustellen und ihnen die vorläufige humanitäre Aufnahme zu gewähren. Ganz besonders gilt dies für die Überlebenden von Draina-Srebrenica, die noch in der Schweiz leben. Dieses Begehren betrifft auch diejenigen Personen, die erst Jahre nach dem Ende des Bosnienkrieges ein Asylgesuch eingereicht haben und die deshalb weder den Flüchtlingsstatus erlangen noch von der vorläufigen Aufnahme profitieren konnten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vorläufige Aufnahme aller Überlebenden von Srebrenica"}],"title":"Vorläufige Aufnahme aller Überlebenden von Srebrenica"}