{"id":20053661,"updated":"2023-07-28T03:41:58Z","additionalIndexing":"52;Bevölkerungsschutz;Katastrophenalarm;Verhütung von Gefahren;Prognose;Raumplanung;Katastrophe;Richtplan;Erdbeben;Naturgefahren;Überschwemmung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-10-07T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4709"},"descriptors":[{"key":"L05K0602020603","name":"Überschwemmung","type":1},{"key":"L05K1602010701","name":"Prognose","type":1},{"key":"L04K06010302","name":"Verhütung von 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Für die Bevölkerung ist vor allem beunruhigend, dass sich in den letzten Jahrzehnten extreme Naturereignisse häufen und das Ausmass der Schäden immer grösser wird. Es besteht auch der Eindruck, dass die Richtpläne der Kantone dieser bedrohlichen Entwicklung zu wenig Rechnung tragen.<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, zur aktuellen Situation in der Schweiz Stellung zu nehmen; dies in Überprüfung der Antworten zur Interpellation 02.3497, \"Hochwasser. Folgerungen für die Schweiz\", vom 26. September 2002.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Einordnung extremer Naturereignisse wie das Hochwasser von 2005 ist ausserordentlich schwierig. Rein statistisch gesehen treten solch extreme Ereignisse im Durchschnitt einmal innerhalb eines oder mehrerer Jahrhunderte auf, können allerdings durchaus auch mehrmals innerhalb relativ kurzer Perioden auftreten. Die extremen Niederschläge vom August 2005 entstanden - wie schon diejenigen vom Sommer 2002 - aus einer speziellen Wetterlage, während der milde und feuchte Luft aus dem Mittelmeerraum nach Mitteleuropa geführt wurde. Überdurchschnittlich hohe Wassertemperaturen im Mittelmeer haben die Verdunstung und damit die Aufnahme von grossen Wassermengen in die Luft begünstigt.<\/p><p>Bezüglich der Auswirkungen eines Klimawandels gibt es physikalische Argumente, die auf eine allgemeine Intensivierung des Wasserkreislaufes hinweisen, wenn sich die Atmosphäre erwärmt. Eine derartige Intensivierung wäre mit einer Zunahme der Häufigkeit von Starkniederschlägen verbunden. Mit solchen Veränderungen müsste im Alpenraum vor allem im Winterhalbjahr gerechnet werden. Über Veränderungen im Sommer lassen sich keine Aussagen machen.<\/p><p>2.a. Es hat sich gezeigt, dass in den Fällen, wo zeitgemässer Hochwasserschutz nach heute geltenden Grundsätzen realisiert wurde, grössere Schäden offensichtlich verhindert werden konnten. Beispiele dafür sind die Engelbergeraa oder Sachseln. Bewährt haben sich insbesondere die in der 2001 erschienenen Wegleitung \"Hochwasserschutz an Fliessgewässern\" des Bundesamtes für Wasser und Geologie festgehaltenen Grundsätze.<\/p><p>Ebenfalls hat die Reorganisation der Führungs-, Rettungs- und Hilfsorganisationen im Rahmen der Bevölkerungsschutzreform zu einem gegenüber früheren Ereignissen effizienteren Einsatz geführt. Parallel dazu wurde seit dem Sturm Lothar (1999) von Meteo Schweiz ein modernes Unwetterwarnsystem aufgebaut.<\/p><p>Ausserordentliche Umstände (Häufung grösserer Naturereignisse, Verschlechterung der Bundesfinanzen) haben indessen die Grenzen der ordentlichen Finanzplanung vor Augen geführt. Diese hat sich in den letzten Jahren als ein zu unbeständiges Mittel für die im Hochwasserschutz notwendige Planungssicherheit erwiesen. Im Sinne einer längerfristigen Planung finanzieller Ausgaben im Hochwasserschutz empfiehlt es sich daher, die Schaffung zweckgebundener Vermögen zu prüfen. Dabei sollte es sich jedoch um einen reinen Präventionsfonds und keinesfalls um einen Wiederinstandstellungsfonds handeln. Eine solche Lösung könnte durchaus auch befristet werden, bis die wichtigsten Ausbauten abgeschlossen sind.<\/p><p>2.b. Ein ausgewogener und angemessener Schutz vor Naturgefahren kann nur durch ein integrales Risikomanagement garantiert werden. Dieses umfasst vorbeugende Massnahmen (z. B. Unterhaltsmassnahmen, Pflege von Schutzwäldern, planerische Massnahmen wie Freiräume für Überflutungen, Schutzbauten, Organisation, Mittel- und Einsatzplanung, Ausbildung), den Einsatz (z. B. Warnung, Alarmierung, Information, Rettung, Schadenwehr) und die Instandstellung (z. B. Ver- und Entsorgung, Transportsysteme, Kommunikation). Die bereits verwirklichten Präventivmassnahmen haben sich grundsätzlich bewährt. Sie zeigen, dass eine Schutzpolitik im Sinne des integralen Risikomanagements richtig ist.<\/p><p>3. Die Finanzierung von präventiven Massnahmen erfolgt gemeinsam durch den Bund, die Kantone und die Gemeinden. Im Rahmen der allgemeinen Sparmassnahmen laufen dabei auch auf der Stufe Kantone und Gemeinden Entlastungsprogramme. Letztere haben zur Verzögerung gewisser Projekte geführt, sodass bisher die Finanzknappheit beim Bund hinsichtlich der Realisierung von Präventivmassnahmen noch weit gehend ohne Folgen geblieben ist. Das UVEK hat allerdings am 18. November 2004 eine Prioritätenordnung für Hochwasserschutzprojekte eingeführt. In diesem Zusammenhang mussten bereits 6 Millionen Franken der Kredite des Jahres 2006 sowie 4 Millionen Franken der Kredite von 2007 reserviert werden. Damit hat die Finanzierung von Flussbauprojekten heute einen Wendepunkt erreicht.<\/p><p>Im Waldbereich wurde bzw. wird das EP 2003 stufenweise bis zum Jahre 2006 umgesetzt. Sollten infolge häufiger und starker Unwetter die Anforderungen an Vorsorgemassnahmen im Sinne einer genügenden Waldpflege der Einhänge und Uferpartien von allen Bächen und Gerinnen steigen, ist allerdings mit einer Mittelknappheit zu rechnen.<\/p><p>4.a. Momentan sind alle Kantone an der Bearbeitung von Gefahrenkarten. Für Hochwasser- und Massenbewegungsgefahren sind gesamtschweizerisch rund 30 Prozent der Gefahrenkarten realisiert und weitere 20 Prozent teilweise vorhanden oder in Bearbeitung. Der aktuelle Stand kann wie folgt angegeben werden:<\/p><p>Gefahrenkartierung auf Konzeptstufe: Thurgau, Waadt, Neuenburg, Jura.<\/p><p>Gefahrenkartierung laufend: Zürich, Luzern, Schwyz, Solothurn, Basel-Stadt, Baselland, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Sankt Gallen, Aargau.<\/p><p>Gefahrenkartierung fortgeschritten: Bern, Uri, Zug, Freiburg, Graubünden, Tessin, Wallis, Genf.<\/p><p>Gefahrenkartierung weitgehend abgeschlossen: Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden.<\/p><p>4.b. Die Erstellung von Gefahrenkarten und vor allem die darauf folgende raumplanerische Umsetzung ist ein Prozess, der nicht beliebig beschleunigt werden kann. Die Verantwortung für die Gefahrenkarten liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Ihre direkte Beteiligung bei der Erstellung ist wegen des Einbezuges der lokalen Erfahrung und der damit verbundenen Akzeptanz der Ergebnisse wichtig. Diese Akzeptanz ist eine wesentliche Voraussetzung für die notwendige raumplanerische Umsetzung im Rahmen der Nutzungsplanung. Hier sind es die erforderlichen Genehmigungsverfahren und Einsprachemöglichkeiten, die den begrenzenden Zeitfaktor bilden. Der Verzug bei der raumplanerischen Umsetzung ist weit grösser als bei der reinen Kartenerstellung, die bis 2011 weitgehend abgeschlossen werden kann.<\/p><p>5. Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c des Raumplanungsgesetzes von 1979 verpflichtet die Kantone festzustellen, welche Gebiete durch Naturgefahren und schädliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Die auf einer Betrachtung der Eintretenswahrscheinlichkeit und der Intensität einer Gefahrenart basierende Einteilung der Gefahrenstufen wurde im Bereich Hochwasser im Jahre 1997 eingeführt. Bei der Erstellung von Gefahrenkarten werden heute Ereignisse mit Wiederkehrperioden bis 300 Jahren berücksichtigt, für Wassergefahren zudem auch die Restgefährdung bei noch selteneren Ereignissen. Raumplanerische Massnahmen werden heute in Gebieten umgesetzt, die von Ereignissen mit Wiederkehrperioden bis 300 Jahren betroffen sein können. Im Restgefährdungsbereich sind sensible Nutzungen und Anlagen mit sehr hohem Schadenpotenzial zu vermeiden. In diesem Sinne tragen Gefahrenkarten auch extremen Ereignissen Rechnung.<\/p><p>Die Richtpläne dienen dazu, raumrelevante Aufgaben auf Stufe der Kantone und Gemeinden im Bereich Naturgefahren zu erkennen, den Vollzug zu koordinieren und Vollzugslücken zu schliessen. Aufgaben, die einer grundeigentümerverbindlichen Regelung bedürfen, werden auf Stufe Nutzungsplan geregelt (beispielsweise Nutzungsauflagen). Die für Naturgefahren zuständigen kantonalen Behörden sind in die Erarbeitung der Richtpläne miteinbezogen und können sich zu den Inhalten äussern. Die Richtpläne der zweiten Generation entsprechen der vom Bund verfolgten Strategie im Bereich Naturgefahren. Eine Überprüfung drängt sich somit nicht auf.<\/p><p>6. Bei den Abflussvorhersagen für grosse Einzugsgebiete arbeiten Meteo Schweiz und die Landeshydrologie (Bundesamt für Umwelt) seit längerem mit merkbarem Erfolg sehr eng zusammen. Die enge Zusammenarbeit funktionierte auch beim Warnablauf während des Unwetters im August (Meteo-Warnungen durch Meteo Schweiz und Hochwasserwarnungen durch die Landeshydrologie). Eine weitere Optimierung verlangt erhöhte Anstrengungen bei der Datengrundlage und den Wetter- und Abflussvorhersagemodellen - eine Anstrengung, die mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Der Bundesrat hat dem VBS den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit der Nationalen Plattform Naturgefahren und den beteiligten Fachstellen des Bundes, entsprechende Vorschläge für die Optimierung der Warnung und Alarmierung sowie die Umschreibung der dafür erforderlichen Massnahmen zu erarbeiten.<\/p><p>7. Der Bundesrat hat am 12. Januar 2005 ein Programm mit acht Massnahmen zur Erdbebenvorsorge auf Stufe Bund im Zeitraum 2005 bis 2008 verabschiedet. Im Vordergrund stehen die Einhaltung der Normen, die Weiterführung des Inventars und die Erdbebensicherung bestehender Bauwerke des Bundes. Auf Empfehlung des Bundes hat die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz am 21. April 2005 beschlossen, in den Kantonen bauliche Massnahmen vorzusehen und die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um auch Private zu verpflichten.<\/p><p>Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat im Mai 2004 in Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Bundesamt für Wasser und Geologie und dem Schweizerischen Erdbebendienst die Grundlagen für ein \"Einsatzkonzept für den Fall eines Erdbebens in der Schweiz\" erarbeitet. Zurzeit laufen die Arbeiten für die konkrete Umsetzung.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den Hochwassern in der Schweiz die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie häufig muss in der Schweiz künftig mit vergleichbar extremen Naturereignissen gerechnet werden und was ist in Bezug auf die Stärke der Ereignisse zu erwarten, die gemäss Forschungsergebnissen zunimmt? <\/p><p>2. Drängen sich in der Schweiz aufgrund dieser Ereignisse konzeptionelle Anpassungen in Bezug auf den Schutz vor Naturgefahren auf:<\/p><p>a. beim Hochwasserschutz?<\/p><p>b. bei anderen Naturgefahren?<\/p><p>3. Reichen die finanziellen Mittel und die personellen Kapazitäten des Bundes und der Kantone aus, um innert nützlicher Frist die erforderlichen Schutzmassnahmen zu realisieren?<\/p><p>4. Gefahrenkarten pro Gemeinde sind eine wichtige Grundlage für nachhaltige Schutzmassnahmen:<\/p><p>a. In welchen Kantonen bestehen Lücken?<\/p><p>b. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um gegebenenfalls die Erarbeitung dieser Grundlagen durch die Kantone zu beschleunigen?<\/p><p>5. Das Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c, Gefahrenzonen auszuscheiden. Inwieweit tragen diese extremen Ereignissen Rechnung? Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die Richtpläne der Kantone im Lichte der neuen Erkenntnisse überprüft werden?<\/p><p>6. Was für Massnahmen gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um die Vorhersage, Warnung, Alarmierung und den Schutz der Bevölkerung vor extremen Naturereignissen zu verbessern?<\/p><p>7. Was unternimmt der Bundesrat, um die Bevölkerung vor seltenen, aber nicht minder gefährlichen Ereignissen wie Erdbeben zu schützen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Hochwasser Schweiz 2005. Naturgefahren. Folgerungen"}],"title":"Hochwasser Schweiz 2005. Naturgefahren. Folgerungen"}