﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053705</id><updated>2023-07-01T10:13:32Z</updated><additionalIndexing>0421</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2369</code><gender>m</gender><id>304</id><name>Baumann J. Alexander</name><officialDenomination>Baumann J. 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Alexander</name><officialDenomination>Baumann J. Alexander</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>05.3705</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das Institut der Anfrage ist ein einfaches, rasches und der Verwaltung relativ wenig Aufwand verursachendes Instrument. Einmal vom Bundesrat beantwortet, muss es nicht weiter über Jahre durch die Traktandenlisten geschleppt werden, um dann schliesslich nach zwei Jahren der Guillotine der Zweijahresfrist anheimzufallen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit einigen Jahren werden die eingereichten Vorstösse der Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Internet der Parlamentsdienste aufgeschaltet, und zwar mit Name, Geschäftsnummer, Titel, Einreichungsdatum, dem eigentlichen Vorstosstext und einer allfällig eingereichten Begründung. Nach der Beantwortung durch den Bundesrat wird auch die bundesrätliche Antwort angefügt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die parlamentarische Anfrage teilt dieses Verfahren nur zum Teil. Die allfällige Begründung wird nicht im Internet publiziert und auch nur wenn man Glück hat den schriftlich versandten oder aufgelegten Antworten beigefügt. Das führt zum Nachteil, dass gewisse Erkundigungen nicht mit der Anfrage erkundet werden können, weil es komplexe oder nicht öffentlich bekannte Verhältnisse gibt, die man in einer Begründung kurz darstellen muss und die sich nicht in der eigentlichen Fragestellung darstellen lassen. Gewisse Fragen lassen sich ohne die angefügte Begründung gar nicht verstehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zwar wird die Begründung sofort zusammen mit der Frage dem Bundesrat zugeleitet. Die Publikation der parlamentarischen Vorgänge im Internet hat den Zweck, diese dem Publikum und den Medien in einer einfachen und schnellen Weise zugänglich zu machen. Wenn die Begründung der Publikation im Internet entzogen wird, ist dieser Zweck nicht erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Umstand führt auch dazu, dass Mitglieder des Parlamentes dazu übergehen, ihre Fragen in die Form einer Interpellation zu kleiden, welche dann aber sofort Mehrbewegungen des parlamentarischen Apparates nach sich zieht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich erachte es als zweckmässig, die Anfrage bezüglich der Aufnahme im Internet den anderen Vorstossformen gleichzustellen, und bitte Sie darum.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Absatz 2 von Artikel 26 des Geschäftsreglementes des Nationalrates sieht vor: "Einer parlamentarischen Initiative muss, einer Motion, einem Postulat und einer Interpellation kann eine Begründung beigefügt werden." Der Text dieser Bestimmung - in welcher die Anfrage bewusst nicht erwähnt wird - zeigt den Willen des Gesetzgebers, für die Anfrage keine Begründung zuzulassen. Diesen Entscheid traf das Parlament, weil die Anfrage ein reines Auskunftsinstrument ist, das - im Gegensatz zur Interpellation - mit der Antwort des Bundesrates erledigt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Praxis halten sich die Ratsmitglieder an diese Regel, weshalb sich die Frage der Publikation im Internet nicht stellt. In den letzten Sessionen haben einzelne Nationalräte ihre Anfragen begründet. Die Parlamentsdienste beschränkten sich darauf, die Begründung an den Bundesrat zur Kenntnis weiterzuleiten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Aus welchem Grunde werden die Begründungen von parlamentarischen Vorstössen in der Form der Anfrage nicht im Internet der Parlamentsdienste publiziert? Was steht der Gleichbehandlung der Anfrage bezüglich Veröffentlichung entgegen, und kann die Gleichbehandlung eingeführt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Publikation der Begründung bei parlamentarischen Anfragen</value></text></texts><title>Publikation der Begründung bei parlamentarischen Anfragen</title></affair>