{"id":20053715,"updated":"2025-06-25T00:28:33Z","additionalIndexing":"09;Bevölkerungsschutz;Evaluation;Gebäude;Zivilschutz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"FK-NR","id":2,"name":"Finanzkommission NR","abbreviation1":"FK-N","abbreviation2":"FK","committeeNumber":2,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-11-18T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L04K04030201","name":"Zivilschutz","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L03K040302","name":"Bevölkerungsschutz","type":1},{"key":"L05K0705030303","name":"Gebäude","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-16T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2006-12-18T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2005-12-02T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SiK-SR","id":21,"name":"Sicherheitspolitische Kommission SR","abbreviation1":"SiK-S","abbreviation2":"SiK","committeeNumber":21,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2005-11-18T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1132268400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1142463600000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Oktober 2001, welches vom Parlament in der Herbstsession 2002 zur Kenntnis genommen wurde, gibt auch eine Standortbestimmung in Bezug auf die Schutzanlagen und Schutzräume. Wegen den bereits erfolgten Sparrunden (Entlastungsprogramme 2003 und 2004) und der zu erwartenden finanzpolitischen Situation der nächsten Jahre drängt sich eine Neubeurteilung der Situation auf. Die gesetzlichen Vorgaben an die Kantone und die zukünftig vorhandenen finanziellen Mittel stehen nicht mehr in Übereinstimmung. Der Bund ist faktisch nicht mehr in der Lage, all seinen gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der Schutzbauten nachzukommen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die im LBB und im Bundesgesetz für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (SR 520.1) vorgesehenen Vorgaben nicht revidiert werden müssen. Das Projekt Bevölkerungsschutz geht davon aus, dass die teilweise vorhandenen Lücken im Bereich der Schutzanlagen noch zu schliessen sind. Nach der damaligen Planung wären dafür noch 2,5 Millionen Franken im Jahr notwendig. Gemäss Bundesamt für Bevölkerungsschutz müsste ein allfällig möglicher - genereller - Verzicht auf noch notwendige Neubauten bzw. Umnutzungsprojekte detailliert abgeklärt werden. Betroffen seien davon in erster Linie Bauvorhaben in topografisch schwierigen Kantonen wie dem Tessin und dem Wallis. Im Bereich der Werterhaltung der Schutzanlagen geht das LBB von insgesamt 25 Millionen Franken pro Jahr aus, dabei waren 2,5 Millionen Franken für Neubauten und Umnutzungsprojekte vorgesehen, 11,5 Millionen Franken für Erneuerungen, 10 Millionen  Franken für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft sowie 1 Million Franken für die Erstellung von Kulturgüterschutzräumen. Aufgrund der bisherigen Sparanstrengungen steht bereits weniger als die Hälfte der damals budgetierten Mittel zur Verfügung.<\/p><p>Anscheinend vollziehen die Kantone die Bundesgesetzgebung auch unterschiedlich, zum Teil sollen die Bundesvorgaben praktisch nicht mehr vollzogen werden. Es stellt sich für die Finanzkommission auch die Frage, ob hier ein Sparpotenzial vorhanden ist für den Bund, aber auch für private Bauherren, da vorgeschriebene Schutzräume bei Privatbauten die Baukosten erhöhen.<\/p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Lichte dieser neuen Situation im Sinne einer Standortbestimmung verschiedene Szenarien darzulegen, damit die Situation neu beurteilt werden kann in Kenntnis verschiedener möglicher Optionen. Um alle möglichen Lösungen zu kennen, hat der Bericht auch diejenigen vergleichbarer Länder anzuführen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Rahmen der Bevölkerungsschutzreform wurde bezüglich der künftigen Weiterverwendung der Schutzinfrastruktur (Schutzanlagen wie Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen, geschützte Spitäler sowie Schutzräume für die Bevölkerung) eine ausgewogene Lösung ausgearbeitet. Diese trug einerseits der veränderten sicherheitspolitischen Lage als auch den finanziellen Möglichkeiten Rechnung. Bei den Schutzanlagen wurde das Schwergewicht auf die reine Werterhaltung gelegt, welche aufgrund des hohen Ausbaustandes zu geringen und tragbaren Kosten möglich ist. Mittels einer rigorosen Steuerung beim Bau von Schutzräumen, welche durch Private finanziert werden, sollen nur noch - im Sinne der Chancengleichheit - vorhandene Lücken geschlossen werden. Das Parlament stimmte diesem Konzept, das im Leitbild Bevölkerungsschutz sowie im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz BZG (Inkraftsetzung am 1. Januar 2004) verankert wurde, mit grosser Mehrheit zu.<\/p><p>Allein aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage drängt sich zwar keine grundsätzliche Neubeurteilung dieses Konzeptes auf. Aber bedingt durch die vorgenommenen Einsparungen (insbesondere Entlastungsprogramme 2003 und 2004) kann der Bund seinen im BZG verankerten Verpflichtungen gegenüber den Kantonen im Bereich der Werterhaltung der Schutzbauten nicht mehr nachkommen. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat bereit, einen entsprechenden Bericht über mögliche Szenarien bezüglich der Schutzanlagen und der Schutzräume vorzulegen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in einem Bericht verschiedene mögliche Szenarien in Bezug auf die Schutzanlagen und Schutzräume darzustellen. Zu diesen Szenarien gehören, neben dem Weiterführen der bisherigen Planung, die Liquidation bzw. Stilllegung sowie die Umnutzung von Schutzanlagen und Schutzräumen. Die finanziellen Konsequenzen dieser Szenarien für die nächsten Jahre sind darzustellen. Weiter ist ein Vergleich mit anderen, insbesondere vergleichbaren europäischen Ländern zu ziehen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen"}],"title":"Standortbestimmung zu den Schutzanlagen und Schutzräumen"}