﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053716</id><updated>2025-06-24T23:46:48Z</updated><additionalIndexing>32;Anerkennung der Zeugnisse;Fachhochschule;Bologna-Prozess</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><committee><abbreviation>WBK-NR</abbreviation><id>5</id><name>Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR</name><abbreviation1>WBK-N</abbreviation1><abbreviation2>WBK</abbreviation2><committeeNumber>5</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-11-25T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4710</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K13030102</key><name>Anerkennung der Zeugnisse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1302050102</key><name>Fachhochschule</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030119</key><name>Bologna-Prozess</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-12-21T00:00:00Z</date><text>Fristverlängerung</text><type>50</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-09-22T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2006-02-22T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-11-25T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-09-22T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2012-06-01T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2009-09-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4811</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><committee><abbreviation>WBK-NR</abbreviation><id>5</id><name>Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR</name><abbreviation1>WBK-N</abbreviation1><abbreviation2>WBK</abbreviation2><committeeNumber>5</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>05.3716</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat stellt in seinem Bericht "Die Fachhochschulen und das Bologna-Modell" in Aussicht, in einer Titelverordnung nur noch die beiden an Universitäten gebräuchlichen Haupttitel "Bachelor/Master of Sciences" und "Bachelor/Master of Art" für sämtliche Studienrichtungen an Fachhochschulen zuzulassen. Dieser Entscheid beruht darauf, dass man im internationalen Umfeld möglichst wenig Titel will.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dass dies notwendig ist, kann die WBK-N nachvollziehen und unterstützen. Die WBK-N wünscht aber, dass neben der internationalen Bezeichnung nach wie vor auch gewisse Bezeichnungen in der Landessprache geführt werden. Dabei ist nicht gemeint, dass man die Bologna-Titel (Bachelor/Master) in eine Landessprache übersetzt, sondern dass man die in der Schweiz üblichen Bezeichnungen wie Ingenieur/Ingenieurin, Architekt/Architektin, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin usw. weiter verwendet, dies insbesondere darum, weil die Titel in der Landessprache verständlicher und auch etablierter sind. Damit kann man in der Landessprache vielleicht die Gleichwertigkeit, aber auch Andersartigkeit etwas unterstreichen. In der deutschen Sprache unterscheidet sich z. B. der Gebrauch des Titels "Ingenieur" von dem im englischen Sprachgebrauch verwendeten Begriff des "Engineers".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Weiteren wünscht die WBK-N, dass der Titel "Ingenieur/Ingenieurin" (in den jeweiligen Landessprachen) der Hochschulausbildung oder gleichwertige Ausbildungen vorbehalten bleibt, wie es in allen europäischen Ländern üblich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, der Kommission innert sechs Monaten Bericht zu erstatten, wie er diese Forderung in Bezug auf das Hochschulrahmengesetz umsetzen will und wie er die Titelverordnung abzuändern oder zu ergänzen gedenkt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In Abstimmung mit den hochschulpolitischen Organen der Kantone und der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz hat das EVD im Rahmen der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes und der anderen Ausführungserlasse die neuen Titelstrukturen für die Fachhochschulen in der neuen EVD-Verordnung vom 2. September 2005 über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel festgelegt und auf den 5. Oktober 2005 in Kraft gesetzt. Die neuen Fachhochschultitel sind eine Folge der Einführung der zweistufigen Bachelor-Master-Strukturen. Sie gliedern sich in die Elemente Titel (Bachelor oder Master), Name der verleihenden Fachhochschule (z. B. HES-SO), Fachbereich ("Science" oder "Arts"), fachliche Ausrichtung (z. B. Sozialarbeit oder Architektur) und Spezialisierung (z. B. Robotik). Die bisher verwendeten Fachhochschultitel (z. B. "Ingenieur FH", "Architekt FH" und "Sozialarbeiter FH") bleiben für Inhaber von altrechtlichen Diplomen geschützt und dürfen von diesen auch weiterhin verwendet werden. Inhaber von altrechtlichen Fachhochschuldiplomen haben ab 2009 zudem die Möglichkeit, parallel zu ihren bisherigen Titeln (z. B. Ingenieur FH) die entsprechenden Bachelortitel zu führen. Die neuen Bachelortitel der Fachhochschulen heben den Praxisbezug und die Andersartigkeit der Ausbildung durch die ausdrückliche Bezeichnung der verleihenden Fachhochschule hervor. Die Andersartigkeit der Ausbildung an Fachhochschulen wird auch über den Ausweis der Praxisanteile im sogenannten Diplomzusatz (Diploma Supplement) ausgewiesen. Entsprechend der Lissabonner Konvention (des Europarates und der Unesco von 1997) und den Erklärungen von Bologna, Prag und Berlin fördert der Diplomzusatz die Transparenz und die Mobilität und erleichtert die akademische und berufliche Anerkennung. Dieses standardisierte Dokument informiert über die Art des Studiengangs, die Anforderungen und den Abschluss sowie den Status und die Einordnung im nationalen Hochschulsystem. Die Wiedereinführung des bisherigen Titels "Ingenieur FH" für Inhaber von neuen Bachelordiplomen ist zum jetzigen Zeitpunkt mit Blick auf die neue Diplomstudienstruktur (Bachelor/Master) und den obengenannten Erwägungen abzulehnen. Eine Wiedereinführung dieses Titels stünde auch im Gegensatz zu den neuen Titelstrukturen im Universitätsbereich (vgl. Regelung der Crus für die einheitliche Benennung der universitären Studienabschlüsse im Rahmen der Bologna-Reform).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Titel sind von den Berufsbezeichnungen zu unterscheiden. Während erstere über einen bestimmten Ausbildungsabschluss Auskunft geben, benennen Berufsbezeichnungen einen Beruf. Berufsbezeichnungen wie Ingenieur/Ingenieurin, Architekt/Architektin oder Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin können von Inhabern der entsprechenden neuen Bachelordiplome, im Sinne der WBK-N, weiterhin geführt werden. Das neue Fachhochschulgesetz und die neue Titelverordnung verbieten dies nicht. Es bedarf deshalb auch keiner Änderung der gegenwärtigen Rechtsgrundlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die WBK-N wünscht schliesslich, dass der Ingenieurtitel Abgängerinnen und Abgängern von Hochschulausbildungen vorbehalten bleibt. In der Schweiz sind die bisherigen Ingenieurtitel der Fachhochschulen (FH), der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) und der Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) eidgenössisch geschützt. Nur die Inhaber der entsprechenden Abschlüsse dürfen diese Titel verwenden (z. B. "Ingenieur FH" oder "Dipl. Bau-Ing. ETH"). Die Titelanmassung ist strafrechtlich verboten (vgl. z. B. Art. 38 ETH-Gesetz und Art. 22 des Fachhochschulgesetzes). Die Verwendung der genannten Ingenieurtitel und die Berufsbezeichnung Ingenieur kann auch in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb fallen (UWG). Dieses qualifiziert - allerdings nur im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Wettbewerbshandlungen - die Verwendung von unzutreffendenden Titeln und Berufsbezeichnungen, die bestimmt sind, den Anschein besonderer Auszeichnungen oder Fähigkeiten zu erwecken, als unlauteres Verhalten (Art. 3 Bst. c UWG).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ob der Ingenieurtitel und allenfalls die Berufsbezeichnung "Ingenieur" gesamtschweizerisch für Hochschulabgängerinnen und -abgänger festgelegt und vorbehalten werden sollen, kann im Rahmen der Arbeiten zum neuen Hochschulrahmengesetz und zur neuen Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen geprüft werden. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als opportun, diese Fragen zusätzlich zu den gegenwärtig laufenden Rechtsetzungsverfahren zu prüfen und Bericht zu erstatten.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, innert sechs Monaten Bericht zu erstatten, wie er die Titelverordnung zu ergänzen oder abzuändern gedenkt, damit auch in Zukunft neben der internationalen Bezeichnung auch bisher in der Schweiz übliche Bezeichnungen wie Ingenieur/Ingenieurin, Architekt/Architektin, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin geführt werden können. Darzulegen ist auch, wie diese Frage im neuen Hochschulrahmengesetz geregelt werden soll.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Titelverordnung für Fachhochschulen</value></text></texts><title>Titelverordnung für Fachhochschulen</title></affair>