﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053722</id><updated>2023-07-27T19:01:14Z</updated><additionalIndexing>34;Regierung;Unternehmenspolitik;Swisscom;Privatisierung;Beteiligung an Unternehmen;Transparenz;Auslandgeschäft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-11-30T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4710</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202020107</key><name>Swisscom</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030403</key><name>Unternehmenspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060203</key><name>Regierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703010202</key><name>Beteiligung an Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1201020203</key><name>Transparenz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070115</key><name>Privatisierung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070402020101</key><name>Auslandgeschäft</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-12-14T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-12-09T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-11-30T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2533</code><gender>f</gender><id>511</id><name>Simoneschi-Cortesi Chiara</name><officialDenomination>Simoneschi-Cortesi</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>05.3722</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2005 beschlossen, unverzüglich eine Vernehmlassungsvorlage zur Aufgabe des Mehrheitserfordernisses an der Swisscom zu erarbeiten. Daneben hat er in seiner Funktion als Hauptaktionär die Swisscom angewiesen, freie Eigenmittel für einen Aktienrückkauf bzw. die Ausschüttung von Dividenden einzusetzen und keine Beteiligungen an ausländischen Telekommunikationsunternehmungen zu erwerben. Betreffend der letztgenannten Weisung hat er am 2. Dezember 2005 seinen Entscheid dahingehend präzisiert, dass die Swisscom im Ausland keine Beteiligung an Telekommunikationsunternehmungen mit Grundversorgungsauftrag (Festnetz- und/oder Mobilgeschäft) kaufen darf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In der Kommunikation wurden nicht alle Beschlüsse eingehalten, was zu Verwirrung führte. Der Bundesrat bedauert dies. Er hat daher am 2. Dezember 2005 die Information in dieser Sache formell dem EFD übertragen. Dessen Vorsteher hat den Verwaltungsratspräsidenten der Swisscom im Übrigen am Abend des 23. Novembers über die Beschlüsse des Bundesrates informiert. Der Bundesrat wird sich im Januar 2006 generell mit seiner Kommunikationspolitik befassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Grundversorgung wird im Fernmeldegesetz geregelt. Sie hängt nicht von einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom ab. Die Grundversorgungskonzession muss gemäss Fernmeldegesetz regelmässig ausgeschrieben werden. Wenn die Ausschreibung zu keinen geeigneten Bewerbungen führt, kann eine Konzessionärin zur Erbringung der entsprechenden Leistungen verpflichtet werden. Der Bundesrat aktualisiert den Inhalt der Grundversorgung periodisch aufgrund der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Tatsächlich ist die Börsennotierung der Swisscom-Aktie nach dem Entscheid des Bundesrates gesunken. In der Zwischenzeit hat sie sich jedoch wieder zu einem guten Teil erholt. Auch hat der Bundesrat einen langfristig ausgerichteten Konzeptentscheid gefällt, bei dem mögliche kurzfristige Kursschwankungen in Kauf genommen werden mussten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Verzicht auf Auslandengagements bezieht sich bis zum Inkrafttreten der neuen strategischen Ziele 2006-2009 auf Beteiligungen an Telekommunikationsunternehmungen im Ausland mit einem Grundversorgungsauftrag (Festnetz- und/oder Mobilgeschäft). In den strategischen Zielen 2006-2009 für die Swisscom, die der Bundesrat voraussichtlich am 21. Dezember 2005 verabschiedet, wird er die diesbezüglichen Vorgaben weiter präzisieren. Auf bestehende Auslandbeteiligungen der Swisscom AG hat der Beschluss des Bundesrates keine Auswirkungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat hat über den Zeitpunkt und die detaillierte Ausgestaltung der Ausschüttung keine Beschlüsse gefasst. Die diesbezüglichen Konkretisierungsarbeiten sind unter Federführung des EFD und in Zusammenarbeit mit der Swisscom im Gang.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Der Bundesrat beurteilt die Glaubwürdigkeit der Swisscom weiterhin als sehr hoch. Er hat am 24. November 2005 dem Verwaltungsrat der Swisscom auch sein Vertrauen ausgesprochen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Mit seinem Beschluss zur Aufgabe des Mehrheitserfordernisses hat der Bundesrat auch für die übrigen Aktionäre Klarheit geschaffen, welche Absicht er in Zukunft mit seiner Beteiligung an der Swisscom verfolgt. Des Weiteren wirkt sich der Entscheid betreffend Beteiligungen an ausländischen Telekommunikationsunternehmungen risikomindernd aus. Schliesslich profitieren auch die übrigen Aktionäre von einer grosszügigeren Ausschüttungspolitik.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Der Bundesrat erachtet Mutmassungen über die künftige Wertentwicklung und Eigenständigkeit eines Unternehmens, insbesondere im Telekommunikationsbereich, aufgrund der kaum prognostizierbaren Entwicklung des Marktes als rein spekulativ. Er ist jedoch überzeugt, dass die Swisscom aufgrund ihrer soliden Verfassung über gute Erfolgschancen verfügt, sich in einem dynamischen Umfeld zu behaupten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Die Swisscom ist aufgrund der gesetzlich festgelegten Zweckbestimmung als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit einer kapital- und stimmenmässigen Mehrheit des Bundes konzipiert (Art. 2, 3 und 6 TUG). Der Bundesrat legt jeweils für vier Jahre fest, welche Ziele der Bund als Hauptaktionär der Swisscom erreichen will (Art. 6 Abs. 3 TUG). Im vorliegenden Fall nahm der Bundesrat seine Einflussmöglichkeit via den in den Statuten des Unternehmens vorgesehenen Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat wahr. Gestützt auf die bundesrätlichen Beschlüsse vom 23. November 2005 haben das UVEK und das EFD diesen am 24. November 2005 formell instruiert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;An seiner Sitzung vom 23. November 2005 hat der Bundesrat beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom AG aufgeben zu können. Gleichzeitig hat er bekannt gegeben, diese Beteiligung auch tatsächlich abzubauen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Folge sickerte durch, dass der Bundesrat ebenso die Swisscom AG anweise, auf Beteiligungen im Ausland zu verzichten und die freien Eigenmittel der Unternehmung dem Aktionariat auszuschütten. Diese Beschlüsse wurden der Öffentlichkeit bisher bruchstückhaft vorgestellt und sorgen dementsprechend für Verwirrung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Transparenz der Bundesratsbeschlüsse und Informationspolitik&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was beinhalten die Beschlüsse des Bundesrates? Treffen die bisher in den Medien bekannt gewordenen Einzelheiten zu? Gibt es weitere Beschlüsse zur Zukunft der Swisscom AG?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat man sich die Konsequenzen dieser verwirrenden Informationspolitik des Bundesrates überlegt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auswirkungen der Beschlüsse&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Stützt sich der Bundesrat bei seinen Beschlüssen auf Studien oder Analysen, welche die Konsequenzen in Bezug auf die Gewährleistung der Grundversorgung im Bereich der Telekommunikation bei der Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom AG aufzeigen? Hat der Bundesrat dabei auch die Konsequenzen (insbesondere auf die Grundversorgung) bedacht, welche eine allfällige Übernahme der Swisscom AG durch ein ausländisches Unternehmen mit sich bringen würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wurden mögliche negative Auswirkungen der Beschlüsse auf den Wert der Swisscom-Aktie bei der Diskussion in Betracht gezogen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welchen Umfang hat der Verzicht auf Auslandengagements? Umfasst er Akquisitionen wie auch Projekte? Wie schätzt der Bundesrat die Auswirkungen auf laufende Projekte und bisherige Auslandbeteiligungen der Swisscom AG ein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Sollen die Reserven möglichst rasch an die Aktionäre ausgeschüttet werden? Sollen sie vor ihrer Ausschüttung maximiert werden? Hat der Bundesrat auch die steuerlichen Konsequenzen bedacht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit und auf das Rating des Unternehmens? Rechnet er mit Auswirkungen auf das Management?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Wie wirken sich die Entscheide des Bundesrates auf die übrigen Aktionäre aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Wie entwickelt sich infolge dieser Entscheide des Bundesrates der Unternehmenswert der Swisscom AG mittelfristig? Wird sich die Swisscom AG als eigenständige Unternehmung halten können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Rechtliche Rahmenbedingungen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Wie beurteilt der Bundesrat die rechtlichen Rahmenbedingungen seiner Beschlüsse?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verwirrende Kommunikation des Bundesrates betreffend die Swisscom AG</value></text></texts><title>Verwirrende Kommunikation des Bundesrates betreffend die Swisscom AG</title></affair>