{"id":20053725,"updated":"2023-07-28T11:13:39Z","additionalIndexing":"48;Evaluation;Strassenverkehrsordnung;Sicherheit im Strassenverkehr;Geldstrafe","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2005-11-30T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4710"},"descriptors":[{"key":"L05K1802020301","name":"Sicherheit im Strassenverkehr","type":1},{"key":"L04K18020406","name":"Strassenverkehrsordnung","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L04K05010107","name":"Geldstrafe","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"committee":{"abbreviation":"Bü-NR","id":1,"name":"Büro NR","abbreviation1":"Bü-N","abbreviation2":"Bü","committeeNumber":1,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"council":null,"date":"2005-12-01T00:00:00Z","text":"Dringlichkeit abgelehnt","type":94},{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2006-03-24T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-21T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2006-02-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1133305200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1198191600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2292,"gender":"m","id":91,"name":"Giezendanner Ulrich","officialDenomination":"Giezendanner"},"type":"speaker"}],"shortId":"05.3725","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Am 23. November 2005 hat der Bundesrat das Handlungsprogramm zur Kenntnis genommen und sich dabei zum Ziel gesetzt, die Zahl der auf der Strasse Getöteten und Verletzten signifikant zu senken. Er hat das UVEK beauftragt, ihm verschiedene Umsetzungsvarianten mit Prioritäten, Kostenschätzungen und Alternativen vorzulegen. Die in einem partizipativen Prozess mit rund 80 Personen aus Fachorganisationen, Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden, Wirtschaft und Politik erarbeiteten Massnahmen werden nach Wirksamkeit, Zeit- und Kostenaufwand gewichtet. Zu den einzelnen Ziffern nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Von den ursprünglich über hundert vorgeschlagenen Massnahmen wurden nur diejenigen ins Handlungsprogramm aufgenommen, die bei einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis eine Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirken. Andere Ziele werden mit ihnen nicht verfolgt.<\/p><p>2. Der Bundesrat teilt die Ansicht nicht, dass die Kantone die Verkehrssicherheit für andere Zwecke als die vorgesehenen missbrauchen. Daher sieht er in dieser Hinsicht keinen Handlungsbedarf.<\/p><p>3. Wie in der Antwort zur Frage 2 ausgeführt, sieht der Bundesrat keine Gefahr einer missbräuchlichen Umsetzung der Verkehrssicherheitspolitik. Gegebenenfalls würde er bei den Kantonen intervenieren.<\/p><p>4. Das Massnahmenpaket von Via sicura unterteilt sich in zehn Handlungsfelder. Eines der Handlungsfelder betrifft die \"Sensibilisierung und Erziehung\". Das Aufstellen von Geschwindigkeitsmessgeräten zu Informationszwecken (ohne strafrechtliche Ahndung) gehört zu diesem Handlungsfeld. Der Bundesrat hat aber das Handlungsprogramm erst zur Kenntnis genommen und noch keine Massnahmen beschlossen. Er hat das UVEK beauftragt, ihm Umsetzungsvarianten mit Prioritäten, Kostenschätzungen und Alternativen vorzuschlagen. Die bereits evaluierten Massnahmen des Handlungsprogramms werden weiterverfolgt. Technologische Fortschritte und wissenschaftliche Erkenntnisse werden laufend beobachtet. Soweit sie der Zielerreichung dienen, werden sie ins Projekt einfliessen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit der Präsentation des Schlussberichtes zu den Grundlagen einer Strassenverkehrssicherheitspolitik im Sommer 2002 sind verschiedene Massnahmen vorgeschlagen und umgesetzt worden.<\/p><p>Die Ausgestaltung gewisser Massnahmen und deren Umsetzung in den Kantonen verstärken seit längerem bestehende Zweifel an der Aufrichtigkeit der eidgenössischen Strassenverkehrspolitik. Die Forderung nach Fahrtenschreibern und das Verbot mobiler Kommunikationsmittel sind fallen gelassen worden, nachdem sich Widerstand formiert hat. Vorschläge, wie die Erlaubnis für Fahrräder und Mofas, in Begegnungs- und Tempo-30-Zonen nebeneinander zu fahren, oder die generelle Zulassung von Invalidenfahrstühlen auf Verkehrsflächen, die allen Fahrzeugen offen stehen, sind offensichtlich nicht geeignet, die Strassenverkehrssicherheit zu erhöhen. Das Ansinnen schliesslich, bei einer gleichen Übertretung unterschiedliche Bussen für Fahrradfahrer und Automobilisten auszusprechen, beruht offensichtlich auf ideologischen statt sicherheitstechnischen Vorgaben.<\/p><p>Gleichzeitig ist ein massiver Anstieg der Busseneinnahmen in den Kantonen zu verzeichnen. Der Nachweis, dass die Massnahmen aber tatsächlich da umgesetzt werden, wo die Strassenverkehrssicherheit gefährdet ist, ist bislang nicht erbracht. Vielmehr drängt sich gerade angesichts vermehrter Polizeitätigkeit gegen Jahresende der Verdacht auf, dass das Ziel im Erreichen der Budgetvorgaben liegt, nicht in der Senkung der Zahl der Verkehrstoten.<\/p><p>All dies trägt nicht zum Verständnis in der Bevölkerung bei. Vielmehr ist zu befürchten, dass es aufgrund einer verfehlten Verkehrspolitik zu einem Mentalitätswandel kommt. Eine Busse wird nicht länger als Sanktion für ein Fehlverhalten verstanden, sondern als Verkehrssteuer. Die Achtung des Verkehrsrechtes wird so mutwillig untergraben.<\/p><p>Der Bundesrat ist angesichts des wachsenden Unmutes dringend aufgefordert, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Kann er bestätigen, dass ausnahmslos alle vorgeschlagenen Massnahmen geeignet sind, die Verkehrssicherheit zu erhöhen? Verfolgt der Bundesrat mit den zur Erhöhung der Strassenverkehrssicherheit vorgeschlagenen Massnahmen noch andere Ziele in der Verkehrspolitik?<\/p><p>2. Ist er auch der Ansicht, dass die Kantone die Verkehrssicherheitspolitik für andere Zwecke als die vorgesehenen missbrauchen? Was will er dagegen unternehmen?<\/p><p>3. Nimmt er in Kauf, dass mit missbräuchlich umgesetzten Massnahmen die Gesetzestreue der Bürger insbesondere im Strassenverkehr abnimmt?<\/p><p>4. Sieht er andere Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, z. B. Tempometer ohne Bussenvergabe?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Strassenverkehrssicherheit. Zweckmässigkeit der Massnahmen"}],"title":"Strassenverkehrssicherheit. Zweckmässigkeit der Massnahmen"}