﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20053729</id><updated>2023-07-28T10:58:27Z</updated><additionalIndexing>34;Grundversorgung;Regierung;Unternehmenspolitik;Swisscom;Privatisierung;Beteiligung an Unternehmen;Auslandgeschäft;Telekommunikation</additionalIndexing><affairType><abbreviation>D.Ip.</abbreviation><id>9</id><name>Dringliche Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-11-30T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4710</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1202020107</key><name>Swisscom</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703010202</key><name>Beteiligung an Unternehmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05070115</key><name>Privatisierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030403</key><name>Unternehmenspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070402020101</key><name>Auslandgeschäft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701030901</key><name>Grundversorgung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K12020201</key><name>Telekommunikation</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060203</key><name>Regierung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2005-12-14T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2005-12-09T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2005-11-30T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2005-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2495</code><gender>m</gender><id>471</id><name>Gutzwiller Felix</name><officialDenomination>Gutzwiller</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>05.3729</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bund darf gemäss Finanzhaushaltsgesetz keine Beteiligungsrechte an Erwerbsunternehmungen zu Anlagezwecken kaufen. Die Bundesbeteiligung an der Swisscom geht auf die PTT-Reform von 1997/98 zurück und ist im Telekommunikationsgesetz geregelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund als Hauptaktionär verabschiedet für das Unternehmen Swisscom strategische Ziele, die jeweils für eine Periode von vier Jahren gelten. Der Verwaltungsrat berichtet dem UVEK und EFD, welche den Bund gegenüber dem Unternehmen Swisscom vertreten, alljährlich über die Erreichung dieser Ziele. Zudem hat der Bund das Recht, zwei Vertreter in den Verwaltungsrat abzuordnen. Die vom Bund abgeordneten Mitglieder des Verwaltungsrates haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die von der Generalversammlung gewählten. Zurzeit stellt der Bund einen Vertreter im Verwaltungsrat. Mit diesem stehen das UVEK und das EFD in engem Kontakt, sodass der Bund über alle wichtigen Geschäfte des Unternehmens stets informiert ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Die Frage, wie die Aufgabe des Mehrheitserfordernisses genau ausgestaltet werden soll, ist Gegenstand der laufenden verwaltungsinternen Abklärungen. Der Bundesrat wird sich dazu im Rahmen des Vernehmlassungsberichtes detailliert äussern und die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Der Bundesrat hat die Swisscom angewiesen, keine Beteiligungen an ausländischen Telekommunikationsunternehmungen mit Grundversorgungsauftrag (Festnetz- und/oder Mobilgeschäft) zu erwerben. Er tat dies aufgrund der von der Swisscom in der jüngsten Vergangenheit geprüften grösseren Auslandsengagements und gestützt auf eine Beurteilung der damit verbundenen politischen und finanziellen Implikationen. Die Übernahme von ausländischen Telekommunikationsunternehmungen mit Grundversorgungsauftrag ist aus der Sicht des Bundesrates mit politischen und finanziellen Risiken verbunden, die er als Hauptaktionär und Verantwortlicher gegenüber den Steuerpflichtigen nicht zu tragen bereit ist. Die bereits weit fortgeschrittenen Gespräche zwischen der Swisscom und Eircom verlangten eine rasche Reaktion des Bundesrates, was dazu führte, dass er erstmals vom Recht zur Instruktion seines Vertreters im Verwaltungsrat der Swisscom Gebrauch machte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Aus heutiger Sicht ergibt sich keine Notwendigkeit von Gesetzesänderungen, um die Grundversorgung langfristig sicherzustellen. Die Grundversorgungskonzession muss gemäss Fernmeldegesetz regelmässig ausgeschrieben werden. Wenn die Ausschreibung zu keinen geeigneten Bewerbungen führt, kann eine Konzessionärin zur Erbringung der entsprechenden Leistungen verpflichtet werden. Der Bundesrat aktualisiert den Inhalt der Grundversorgung periodisch aufgrund der technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom AG aufgeben zu können. Er hat weiter die Swisscom angewiesen, auf Beteiligungen im Ausland zu verzichten und die freien Eigenmittel der Unternehmung dem Aktionariat auszuschütten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch nach einer allfälligen Reduktion der Bundesbeteiligung an der Swisscom ist die Grundversorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen in der Schweiz gewährleistet. Diese Grundversorgung wird nicht über die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom sichergestellt, sondern ist bereits heute Bestandteil des Fernmeldegesetzes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Staatlich kontrollierte Betriebe sind dort notwendig, wo die Leistung ohne dieses staatliche Engagement nicht gewährleistet ist und kein Wettbewerb besteht. In der Telekommunikation ist dies aber nicht der Fall.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Swisscom ist als Telekommunikationsunternehmen in einem dynamischen Markt tätig, der sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat und der unternehmerische Risiken birgt. Im Sinne einer Risikoverminderung ist deshalb zu begrüssen, dass der Bund die Option erhalten soll, die heutige Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom abzugeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Damit würde auch die schwierige Doppelrolle des Bundes entfallen. Per Gesetz hat der Bund dafür zu sorgen, dass im Telekommunikationsmarkt Schweiz der Wettbewerb spielt. Ein funktionierender Markt führt zu tieferen Preisen und besseren Dienstleistungen für Konsumentinnen und Konsumenten. Als Hauptaktionärin der Swisscom hat die Eidgenossenschaft aber auch ein Interesse an einem möglichst hohen Unternehmensgewinn. Diese beiden Zielsetzungen können einander widersprechen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche konzeptionellen Überlegungen macht der Bundesrat zur Problemstellung der Beteiligung des Bundes am Aktionariat eines Grosskonzerns? Wie ist die politische Kontrolle zu handhaben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Lösungsvarianten erwägt der Bundesrat im Hinblick auf eine Reduktion bzw. einen Ausstieg aus dem Aktionariat der Swisscom? Steht eine Partnerschaft der Swisscom mit einem anderen Telekommunikationsanbieter im Vordergrund, oder wird an eine breite Volksbeteiligung gedacht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Erwägt er Bestimmungen zur Sicherung einer schweizerischen Beherrschung der Swisscom?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat hat bisher darauf verzichtet, der Swisscom Instruktionen zu geben. Welche Überlegungen haben zu einer Änderung der bundesrätlichen Haltung geführt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Es gibt verschiedene bundesrätliche Interpretationen zum vorläufigen Verbot der Auslandsbeteiligung. Welches ist die tatsächliche Instruktion an die Swisscom?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Grundversorgung ist im Fernmeldegesetz abschliessend geregelt. Ist der Bundesrat der Meinung, dass im Falle einer Abgabe der Aktienmehrheit weitere gesetzliche Massnahmen nötig wären, um die Grundversorgung langfristig sicherzustellen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Swisscom-Politik des Bundesrates. Befreiungsschlag?</value></text></texts><title>Swisscom-Politik des Bundesrates. Befreiungsschlag?</title></affair>